Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1967 - VIII ZR 103/65 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Untervermietung - Rechtsfolgen der Nichtigkeit einer Mietanpassungsklausel - Verschleierte Überlassung eines Betriebes einschließlich der Betriebsräume - Kündigung eines Mietvertrages wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an einen Dritten - Erhebliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 564b Abs. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1968, 252
- DB 1968, 214
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1955 - VI ZR 70/53
Auszug aus BGH, 29.11.1967 - VIII ZR 103/65
Maßgebend ist, daß ab 1. Januar 1964 die Herrschaft über die Räume nicht mehr beim Beklagten ruhte, dem die Klägerinnen die Räume vertraglich überlassen hatten, sondern bei einem Dritten (BGH Urteil vom 22. Januar 1955 - VI ZR 70/53 = LM BGB § 553 Nr. 2). - RG, 31.01.1922 - III 316/21
Kündigung nach § 553 BGB
Auszug aus BGH, 29.11.1967 - VIII ZR 103/65
Es braucht hier nicht abschließend geprüft zu werden, ob die Abmahnung in jeden Falle unabdingbare Voraussetzung der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung nach § 553 BGB ist (so insbesondere Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches § 553 Anm. 3), oder ob sie nicht ähnlich, wie dies bei der für die fristlose Kündigung des Mieters vorgeschriebenen Fristsetzung (§ 542 BGB) anerkannt ist, jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn ihre Erfolgslosigkeit von vornherein feststeht, oder wenn es der Verwirklichung ihres Zweckes, den Mieter zu warnen (…BGB RGRK, 11. Aufl., § 553 Anm. 8; RGZ 104, 26) nicht mehr bedarf; denn hier ist weder das eine noch das andere festgestellt.
- BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die …
Von diesem, dem Schutz des Mieters dienenden Erfordernis kann nur bei Vorliegen strenger Voraussetzungen abgesehen werden (Senatsurteil vom 29. November 1967 - VIII ZR 103/65 = WM 1968, 252, 253), etwa wenn eine Beseitigung, bzw. Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs unter keinen Umständen zu erwarten ist, weil der Mieter bereits vollendete Tatsachen geschaffen hat (Senatsurteil vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 195/73 = WM 1975, 365, 366). - BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Miete - Fristlose Kündigung - Unbefugte Untervermietung
Soweit dem Senatsurteil vom 29. November 1967 (VIII ZR 103/65 = WM 1968, 252) etwas anderes entnommen werden könnte, wird daran nicht festgehalten. - AG München, 18.09.2025 - 419 C 23314/24
Unbefugte Gebrauchsüberlassung, Beendigung des Mietverhältnisses, Erlaubnis des …
BGH, NJW 1985, 2527 (2528) und WM 1968, 252 (253)). - BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 73/67
Fristlose Kündigung eines Pachtvertrags - Kündigung wegen Verkauf falsch …
Daß auch bei einem heimlich begangenen Verstoß gegen Vertragspflichten grundsätzlich die verletzte Partei nicht der vorgeschriebenen Abmahnung enthoben ist, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. November 1967 (VIII ZR 103/65 - BGHWarn 1968 Nr. 4) ausgesprochen.
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