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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,765
BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66 (https://dejure.org/1968,765)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1968 - III ZR 114/66 (https://dejure.org/1968,765)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1968 - III ZR 114/66 (https://dejure.org/1968,765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung einer angemessenen Entschädigung bei einer Enteignungsmaßnahme nach dem Zwangsenteignungsgesetz (ZwEG) - Entschädigung unter Berücksichtigung der Preisstoppbestimmungen - Vornahme einer Gesamtberechnung hinsichtlich der Entschädigung bei einer ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 14 GG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14
    Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken

Papierfundstellen

  • WM 1969, 274
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Dieses wird dabei zu bedenken haben, daß die Beklagte ihre Widerklage bis zum Betrag von 23.382 DM nebst 4 % Zinsen für erledigt erklärt hat, ferner daß eine negative Feststellungsklage in der Regel das Begehren des Klägers oder des Widerklägers einschließt, doch im Falle der grundsätzlichen Anerkennung der Schuld den Betrag festzustellen, bis zu dem der von der klagenden oder widerklagenden Partei ganz verneinte Anspruch besteht (so mit Recht BGHZ 31, 358, 362) [BGH 15.12.1959 - VI ZR 222/58].
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 2/67

    Berücksichtigung einer infolge Planausweisung als Bauland eingetretenen …

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Dieser Auffassung könnte, wie bemerkt sein soll, nur gefolgt worden, wenn schon jene Planungen sich ursächlich auf die spätere Entwicklung auswirkten, eine hinreichende Bestimmtheit hatten und die Ausweisungen, wie sie in dem Ortsbauplan für die Talsiedlung III vorgenommen wurden, mit Sicherheit erwarten ließen (Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 2/67 = WM 1968, 449, 450).
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 196/54

    Verfügung über Nachlaßgegenstand

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56

    Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Schwanken in dem Zeitraum, in dem die einzelnen Stichtage für die Berechnung der Entschädigung liegen, die Preise dauernd, so ist eine Zahlung des Enteignungsbegünstigten, die sich als Teilzahlung erweist, auf die angemessene Gesamtentschädigung prozentual anzurechnen; nicht etwa ist von der Gesamtentschadigung der erhaltene Betrag abzuziehen und der verbleibende Restbetrag zuzusprechen, da letzterenfalls der Eigentümer zuviel erhielte (vgl. BGHZ 26, 373, 377 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56]; Kröner, Eigentumsgarantie S. 78;… Zusammenstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, WM 1965, Sonderbeilage Nr. 5 zu Nr. 44, S. 10).
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54

    Enteignungsentschädigung. Preisstop

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 10.06.1968 - III ZR 15/66

    Verteilung eines Nachlasses - Beachtung von Formvorschriften für ein …

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Die von der Revision angezogene Verordnung vom 7. August 1961 (BGBl I 1163) ist nur für die Gutachterausschüsse, nicht für die Gerichte verbindlich (u.a. Urteil des Senats vom 24. Januar 1966 - III ZR 15/66 -).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 130/59

    Baulandsache. Vorlegung

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59

    Baulandsache. Verzinsung der Entschädigung

    Auszug aus BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 18/67

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen - Bemessung des Verkehrswertes eines …

  • RG, 16.12.1902 - VII 289/02

    Festsetzung der Entschädigung bei Teilenteignung

  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 5/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 320/00

    Bemessung der Enteignungsentschädigung für Erschließungsanlagen

    Daraus folgt, daß bei einem Eigentumswechsel der neue Eigentümer im Falle der Enteignung eine Mehrentschädigung, die sich aus vor seinem Rechtserwerb eingetretenen Vorwirkungen ergeben könnte, grundsätzlich nicht verlangen kann; sonst würde er für mehr entschädigt als ihm durch die Enteignung entzogen worden ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1968 - III ZR 114/66 - WM 1969, 274, 276;… Beschluß vom 25. November 1991 - III ZR 65/91 - BGHR BauGB § 93 Eigentümerwechsel 1).
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    Sie ist als "Vorwirkung" der Enteignung anzusehen, wenn sie mit der späteren Entziehung des Eigentums in einem ursächlichen Zusammenhang steht und die Weiterentwicklung des von ihr betroffenen Grundstücks abschneidet (Senatsurteile in NJW 1968, 892; WM 1969, 274, 275 und 964, 966; WM 1970, 73, 74; BGHZ 63, 240, 242).
  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73

    Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers

    An dessen Stelle kann jedoch bei einem über einen längeren Zeitraum sich hinziehenden Enteignungsverfahren diejenige Maßnahme treten, von der ab eine Weiterentwicklung des Objekts, insbesondere seiner Qualität (d.h. der wertbildenden Merkmale) verhindert, mithin das Grundstück von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung endgültig ausgeschlossen wurde (vgl. Senatsurteil in WM 1969, 274;… Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Aufl. S. 110 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 65/91

    Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt für die Enteignungsentschädigung:; …

    Im Fall eines Eigentümerwechsels kann der Eigentümer eine Mehrentschädigung, die sich aus vor dem Eigentumswechsel eingetretenen Vorwirkungen ergibt, grundsätzlich nicht verlangen; sonst würde er für mehr entschädigt, als ihm entzogen worden ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 1968 - III ZR 114/66 - WM 1969, 274).

    Diesen Anspruch kann der frühere Eigentümer - wie im vorliegenden Fall geschehen - dem neuen abtreten, wie er schon mit der Eigentumsübertragung oder danach den Anspruch als einen künftigen hätte abtreten können (vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 1968 a.a.O. S. 276).

  • BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76

    Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks

    Nur so kann vermieden werden, daß der von der Vollenteignung betroffene Eigentümer, der möglicherweise das Grundstück zu dem für eine unbebaubare Fläche angemessenen Preis erworben hat, eine zu hohe - nach Baulandquälitat bemessene - Entschädigung erhält (vgl. dazu BGH WM 1969, 274).
  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 98/79

    Enteignung - Enteignungsgleicher Eingriff - Grundstück - Kiesvorkommen - …

    Maßgebend ist jeweils, ob der gesunde Grundstücksverkehr in dem für die Qualitätsbestimmung maßgebenden Zeitpunkt dem Vorhandensein eines abbauwürdigen Kies- und Sandvorkommens Bedeutung bei der Preisbildung beimaß (Senatsurteil vom 15. Februar 1973 - III ZR 35/71 - vgl. auch die Senatsurteile BGHZ 28, 160, 163 und vom 9. Dezember 1968 - III ZR 114/66 = WM 1969, 274 = BRS 26 Nr. 96;… Gelzer/Busse, Umfang des Entschädigungsanspruchs, 2. Aufl. Rz. 47).

    Da ausreichende Vorräte über dem Grundwasserspiegel liegen, die ohne besonderen Aufwand mit Baggern abgebaut werden konnten, kann nicht davon ausgegangen werden, daß der gesunde Grundstücksverkehr einen derart weitgehenden Abbau als eine in absehbarer Zeit zu verwirklichende Nutzung angesehen hätte (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1968 - III ZR 114/66 - aaO, wo ein beabsichtigter Abbau in 10 Jahren oder mehr als "nicht mehr absehbar" behandelt wird).

  • BGH, 01.07.1982 - III ZR 10/81

    Bemessung der Grundstückspreise bei Verkäufen an die öffentliche Hand

    Maßgebend ist jeweils, ob der gesunde Grundstücksverkehr in dem für die Qualitätsbestimmung maßgebenden Zeitpunkt dem Vorhandensein eines abbauwürdigen Kiesvorkommens Bedeutung bei der Preisbildung beimaß (vgl.Senatsurteil vom 15. Februar 1973 - III ZR 35/71; s.a. BGHZ 28, 160, 163 undUrteil vom 9. Dezember 1968 - III ZR 114/66 = WM 1969, 274).
  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 59/73

    Enteignungsentschädigungsanspruch in Form eines Übernahmeanspruchs bei …

    An dessen Stelle kann jedoch bei einem über einen längeren Zeitraum sich hinziehenden Enteignungsverfahren diejenige Maßnahme treten, von der ab eine Weiterentwicklung des Objekts, insbesondere seiner Qualität (d.h. der wertbildenden Merkmale) verhindert, mithin das Grundstück von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung endgültig ausgeschlossen wurde (vgl. Senatsurteil in WM 1969, 274 ;… Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Aufl., S. 110 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1972 - III ZR 182/70

    Berücksichtigung der Wertsteigerung eines Grundstücks nach Rechtskraft der …

    Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, geht eine Verzögerung in der Auszahlung der Entschädigung, die der Enteignete durch eine unbegründete Anfechtung der Enteignung verursacht, zu seinen Lasten und führt nicht zu einer Verschiebung des Stichtages (BGH, LM Art. 14 (Eb) GG Nr. 10 = MDR 1960, 745; WM 1963, 996; III ZR 18/67 vom 25. Januar 1968, BRS 19 Nr. 79; vom 09. Dezember 1968 - III ZR 114/66, WM 1969, 274 ; BGHZ 44, 52, 57; vom 15. November 1971 - III ZR 171/69, LM Art. 14 (Eb) GG Nr. 21 = WM 1972, 52).
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