Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1969 - II ZR 222/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung wegen sittenwidriger Schädigung durch Scheckreiterei - Mitverschulden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1969, 334
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den …
Der mit ihm verfolgte Zweck der verschleierten Kreditbeschaffung ist sittenwidrig (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1969 - II ZR 222/66 = WM 1969, 334 = BB 1969, 384). - BGH, 09.02.1993 - XI ZR 84/92
Rechtsscheinhaftung bei Scheckreiterei
Der mit ihnen verfolgte Zweck der verdeckten Kreditbeschaffung ist sittenwidrig, die Scheckbegebungsverträge sind deshalb nichtig (vgl. Bundesgerichtshof, Urteile vom 3. November 1960 - II ZR 78/60, WM 1960, 1381, vom 27. Januar 1969 - II ZR 222/66, WM 1969, 334, 335, und vom 3. Februar 1970 - VI ZR 245/67, WM 1970, 633, 635; BGHZ 27, 172, 176 ff.). - BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71
Gutglaubenserwerb bei unvollständigem "Blankoreitwechsel"
Der Begebungsvertrag über solche Reitwechsel ist wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH WM 1969, 334).
- BGH, 14.06.1971 - II ZR 109/69
Diskontierung vom Annehmer eingereichter Wechsel
Die Revision ist der Auffassung, daß ein für die Diskontierung vom Akzeptanten hergestellter, sog. umgedrehter Wechsel allgemein einer Wechselreiterei (vgl. BGH WM 1969, 334) oder einem Akzeptaustausch (BGHZ 27, 172; ferner BGH LM BGB § 138 (Ca) Nr. 3) gleichzubehandeln und nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sei. - BGH, 17.12.1979 - II ZR 129/79
Sittenwidrigkeit von Finanzwechseln
Nach alldem kann aufgrund des Tatsachenvortrags des Beklagten nicht angenommen werden, daß es sich bei dem Geschäft der Parteien, wie es für die Wechsel- und Scheckreiterei typisch ist, um einen planmäßigen, gegenseitigen Austausch von Wechseln und Schecks zwischen kreditschwachen Personen handelte, der unter mißbräuchlicher Verwendung von Wechsel und Scheck der verdeckten Kreditbeschaffung beider Beteiligter diente (vgl. SenUrt. v. 17.1.69 - II ZR 222/66, WM 1969, 334 für die Scheckreiterei). - OLG Celle, 10.01.2001 - 7 U 150/99
Rückforderung von sittenwidrig durch den planmäßigen Austausch von Schecks …
Entscheidendes Kriterium für die Sittenwidrigkeit ist der Missbrauch des für Zahlungsvorgänge bestimmten Scheckverkehrs zur Kreditverschleierung (BGH WM 1969, 334); es kommt darauf an, ob Dritte durch den Scheckaustausch über das wahre Wesen der Finanzierungsschecks, nämlich das Ziel der Geldbeschaffung, getäuscht werden. - BGH, 28.04.1980 - III ZR 76/79
Verpflichtung einer Bank, der anfragenden Bank mitzuteilen, daß sie wegen einer …
Keiner weiteren grundsätzlichen Klärung bedarf schließlich die Frage der sittenwidrigen "Scheckreiterei" (vgl. hierzu BGH Urteil vom 27. Januar 1969 - II ZR 222/66 - WM 1969, 334; zur Abgrenzung BGH Urteil vom 17. Dezember 1979 - II ZR 129/79 = NJW 1980, 931). - BGH, 14.06.1971 - II ZR 110/69
Einlösung eines Wechsels - Vorbehaltloserklärung eines Wechselvorbehaltsurteils - …
Die Revision ist der Auffassung, daß ein für die Diskontierung vom Akzeptanten hergestellter, sog. umgedrehter Wechsel allgemein einer Wechselreiterei (vgl. BGH WM 1969, 334 oder einem Akzeptaustausch (BGHZ 27, 172; ferner BGH LM BGB § 138 (Ca) Nr. 3) gleichzubehandeln und nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sei.
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