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| BGH, 04.06.1969 - VIII ZR 163/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Drittfinanzierter Kauf von Sattelzugmaschinen - Sicherungsübereignung als übliche Maßnahme der Kreditsicherung bei der Kauffinanzierung über eine Finanzierungsbank - Schlichte Übersendung des Kraftfahrzeugbriefes als Annahme des Antrags auf Übereignung eines Kfzs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 749
- WM 1969, 831
- DB 1969, 1287
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60
Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers …
Auszug aus BGH, 04.06.1969 - VIII ZR 163/67
Zwar, ist nach § 929 Satz 1 BGB zur Übereignung außer der Einigung von Veräußerer und Erwerber die "Übergabe" der Sache an den Erwerber erforderliche Dabei braucht jedoch der Erwerber nicht unmittelbarer Besitzer zu werden; es genügt vielmehr, daß der Veräußerer im Einverständnis mit dem Erwerber die Sache einem Dritten übergibt (allgemeine Meinung: BGHZ 36, 56 ff;… Baur, Sachenrecht 4. Aufl. § 51 III;… Westermann, Sachenrecht 5. Aufl., § 39 VI; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb, § 66 I 1 a).
- BGH, 08.11.1972 - VIII ZR 79/71
Abschluss eines Kaufvertrages unter Eigentumsvorbehalt - Anspruch auf …
Es genügt vielmehr, wie der erkennende Senat schon in der Entscheidung VIII ZR 163/67 vom 4. Juni 1969 (WM 1969, 831 = DB 1969, 1287) ausgesprochen hat, daß der Veräußerer den unmittelbaren Besitz auf Geheiß des Erwerbers auf einen Dritten überträgt (ebenso: Enneccerus/Wolff/Raiser, Sachenrecht, 10. Bearb. § 66 I 1 a;… Soergel/Mühl, 10. Aufl. § 929 Nr. 7). - BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 95/79
Auslegung eines dem Käufer die Möglichkeit zur Finanzierung des Kaufpreises durch …
Dabei sollte, wozu das Berufungsgericht allerdings keine Feststellungen getroffen hat, die Eigentumsübertragung ersichtlich in der Weise vollzogen werden, daß der Beklagte entweder zunächst selber Eigentümer wurde und den Computer sodann dem Leasinggeber übereignete (§§ 929, 930 BGB) oder daß die Klägerin auf Weisung des Beklagten das Eigentum nach § 929 Satz 1 BGB auf den Leasinggeber übertrug (vgl. die Senatsurteile vom 4. Juni 1969 - VIII ZR 163/67 = WM 1969, 831, 832 und vom 8. November 1972 - VIII ZR 79/71 = WM 1972, 1447, 1448). - BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 295/74
Forwarders Receipt
Es kann dahinstehen, ob I. von der Herstellerin A. hier dadurch das Eigentum an der Ware erworben hat, daß A. auf Weisung in Erfüllung eines zwischen ihr und I. geschlossenen Vertrages die Fassadenelemente der Spedition Sch. International übergeben hat, wie das Berufungsgericht in einer rechtlich möglich erscheinenden Würdigung des Verhaltens von A. meint (Senatsurteile vom 4. Juni 1969 - VIII ZR 163/67 = WM 1969, 831, 832 und vom 8. November 1972 - VIII ZR 79/71 = WM 1972, 1447 = NJW 1973, 141 m.w.Nachw.).
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