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| BGH, 15.06.1970 - VIII ZR 161/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Werkstattgebäude - Voraussetzungen für die einvernehmliche Aufhebung eines Mietvertrages - Anforderungen an die Aufhebung eines Mietvertrages
Papierfundstellen
- WM 1970, 1142
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 142/61
Auszug aus BGH, 15.06.1970 - VIII ZR 161/68
Der Umstand, daß der Kläger das Werkstattgebäude auf seine Kosten errichtet hatte, ist aber schon angesichts des eigenen Verhaltens des Klägers nicht geeignet, eine Arglist der Beklagten bei der Geltendmachung ihres Kündigungsrechts zu begründen, zumal durch die Ausübung des Kündigungsrechts die dein Kläger etwa zustehenden, noch zu behandelnden Ansprüche, aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen der Errichtung des Werkstattgebäudes auf dem Grundstück der Beklagten nicht berührt werden würden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1962 - VIII ZR 142/61 - WM 1963, 172).
- BGH, 26.09.2001 - XII ZR 130/99
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters
Diese Abrede ist dahin auszulegen, daß hiervon auch ein Ausgleich nach Bereicherungsgrundsätzen jedenfalls dann erfaßt wird, wenn das Mietverhältnis - wie hier - aus Gründen endet, die aus der Sphäre des Mieters herrühren, und das Objekt tatsächlich nicht wieder vermietet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1970 - VIII ZR 161/68 - WM 1970, 1142, 1143). - BGH, 12.05.1977 - VII ZR 300/74
Anspruch auf Ersatz von Bauaufwendungen des Mieters gegen Eigentümer eines …
Die Frage, ob die Rechtslage sich ändert (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB), falls das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird (vgl. RGZ 158, 394, 402; BGH, Urteile vom 10. Mai 1967 - VIII ZR 69/65 = WM 1967, 851, 852 - und vom 15. Juni. 1970 - VIII ZR 161/68 = WM 1970, 1142, 1143), brauchte das Berufungsgericht jetzt nicht zu entscheiden.
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