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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,15221
BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68 (https://dejure.org/1970,15221)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1970 - VII ZR 171/68 (https://dejure.org/1970,15221)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - VII ZR 171/68 (https://dejure.org/1970,15221)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, besonders günstige Vertragsbedingungen, wichtiger Grund, Schadensersatzpflicht des U, Abdingbarkeit nachvertraglicher Provisionen, nachvertraglicher Provisionsanspruch, fristlose Kündigung bei Verhandlungen über die weitere Zusammenarbeit, Vorauserfüllung des ...

Papierfundstellen

  • WM 1970, 1513
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1965 - VII ZR 194/63

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs; Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68
    Das Revisionsgericht kann dessen Entscheidung nur darauf hin nachprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen Erfahrungssätze enthält oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen hat (vgl. s.B. BGHZ 41, 129, 135)° Bei der Billigkeitsprüfung kann der Tatrichter auch in Betracht ziehen, daß der Handelsvertreter den ganzen Umständen nach einen günstigen Vertrag gehabt hat (BGHZ 43, 154, 161), Hier hat das Berufungsgericht die völlige Versagung eines Ausgleichs aus Billigkeitserwägungen entscheidend auf die lange, für den Kläger vorteilhafte Kündigungsfrist gestützt" Das ist an sich im Einzelfall möglich, Es hat aber ersichtlich bei seiner Entscheidung auch die Höhe der dem Kläger während dieser Kündigungsfrist zustehenden Ansprüche in Rechnung gestellt, die es für den ganzen Zeitraum auf 3 c.
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei …

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68
    der Bezeichnung des Vertrages der Sache nach1ein Kandelfevertreterverhältnis bestanden hat" 5" Im übrigen kommt es für die Entscheidung über den Schadensersatzanspruch des Klägers nicht einmal darauf an, ob der Kläger Handelsvertreter der Beklagten war und daher hier der § 89 a Abs"' 2 HGB anwendbar ist" Zu demselben Ergebnis führt der § 628 Abs" 2 BGB (vgl" dazu BGHZ 44, 271, 273).
  • BGH, 06.02.1964 - VII ZR 100/62

    Berücksichtigung von ersparten Betriebsunkosten des Handelsvertreters bei der …

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68
    Das Revisionsgericht kann dessen Entscheidung nur darauf hin nachprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen Erfahrungssätze enthält oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen hat (vgl. s.B. BGHZ 41, 129, 135)° Bei der Billigkeitsprüfung kann der Tatrichter auch in Betracht ziehen, daß der Handelsvertreter den ganzen Umständen nach einen günstigen Vertrag gehabt hat (BGHZ 43, 154, 161), Hier hat das Berufungsgericht die völlige Versagung eines Ausgleichs aus Billigkeitserwägungen entscheidend auf die lange, für den Kläger vorteilhafte Kündigungsfrist gestützt" Das ist an sich im Einzelfall möglich, Es hat aber ersichtlich bei seiner Entscheidung auch die Höhe der dem Kläger während dieser Kündigungsfrist zustehenden Ansprüche in Rechnung gestellt, die es für den ganzen Zeitraum auf 3 c.
  • BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68
    Das der Beklagten günstige Urteil des Landgerichts steht dieser Annahme nicht entgegen., In der Reehtsprei clrung ist ein unverschuldeter Rechtsirrtum im allgemeinen nur in besonders zweifelhaften, schwierigen Rechts fragen angenommen worden, in denen sich noch keine einheitliche Rechtsprechung der Gerichte gebildet hatte (z.B. in Fällen der sog. steckengebliebenen Banküberweisung, vgl. BGH in NJW 1951, 398, '758; 1953, 1426).
  • BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68
    Das der Beklagten günstige Urteil des Landgerichts steht dieser Annahme nicht entgegen., In der Reehtsprei clrung ist ein unverschuldeter Rechtsirrtum im allgemeinen nur in besonders zweifelhaften, schwierigen Rechts fragen angenommen worden, in denen sich noch keine einheitliche Rechtsprechung der Gerichte gebildet hatte (z.B. in Fällen der sog. steckengebliebenen Banküberweisung, vgl. BGH in NJW 1951, 398, '758; 1953, 1426).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …

    Er hat an diesem Erfordernis trotz gelegentlicher Kritik (…vgl. Rittner, Festschrift für Fritz von Hippel 1967, 390, 413 ff) bis in die neueste Zeit festgehalten (Urteile vom 12. März 1969 - VIII ZR 97/67 - Betr. 69, 788; vom 1. Oktober 1970 - VII ZR 171/68 - WM 70, 1514).
  • BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 67/83

    Verzinsung der Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Feuerversicherer

    Grundsätzlich ist an die Sorgfaltspflicht des Schuldners unter diesen Umständen ein strenger Maßstab anzulegen (BGH WM 1970, 1513, 1514 m.N.).
  • BGH, 04.06.1987 - III ZR 88/86

    Nachträgliche Verzinsung von Wohnungsfürsorgemitteln

    Handelt es sich bei der Rechtsfrage aber um ein besonders zweifelhaftes, in Fachkreisen eingehend erörtertes Problem, zu dem sich eine einheitliche Rechtsprechung oder eine herrschende Meinung noch nicht gebildet hat, handelt der Schuldner nicht schuldhaft, wenn er sich einer Rechtsansicht anschließt (…Walchshöfer MünchKomm a.a.O.; BGHZ 17, 266, 295; BGH WM 1970, 1513, 1514).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund; …

    Soweit sich die Antragsgegnerin I in diesem Zusammenhang auf einen Rechtsirrtum beruft, ist auf die - strenge - ständige höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu zu verweisen (statt aller BGH, NJW 1974, 1903, 1904, 1905; WM 1970, 1513, 1514).
  • OLG München, 03.05.2000 - 7 U 2620/99

    Pflichten des Handelsvertreters bei Einsatz von Untervertretern

    Entscheidend ist, ob der Unternehmer sich eindeutig verpflichtet, dem Handelsvertreter eine echte zusätzliche Leistung zu dem vereinbarten Entgelt zu gewähren (vgl. BGH WM 70, 1513).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2011 - 22 U 146/09

    Voraussetzungen für die Annahme eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen …

    Die seitens des Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (Urteil vom 1. Oktober 1970, veröffentlicht in WM 1970, 1513) ist jedoch mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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