Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gültigkeit einer Gerichtsstandsklausel - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Außerhalb eines Rechtsstreits getroffene Gerichtsstandsvereinbarung - Übereinstimmender Wille der Parteien in den Tatsacheninstanzen bezüglich eines anzuwendenden Rechts begründet ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 323
- WM 1970, 885
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65
Gerichtsstandvereinbarung
Auszug aus BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69
Nach BGHZ 49, 384 [BGH 29.02.1968 - VII ZR 102/65] ist eine vor dem Prozeß getroffene Gerichtsstandsvereinbarung ein Vertrag über prozeßrechtliche Beziehungen, dessen Zustandekommen sich nach bürgerlichem Recht richtet, so daß im Kollisionsfalle für ihn die Regeln des deutschen internationalen Privatrechts gelten. - BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69
Deshalb stand nach BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] § 512 a ZPO nicht der Zulässigkeit der Berufung, und steht § 549 Abs. 2 ZPO nicht der Zulässigkeit der Revision entgegen.
- OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Schiedsklausel; Bestimmtheit; …
Rn. 65 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der sich der Senat anschließt - ist über das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im Kollisionsfall nach den Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts und damit nach den Bestimmungen der hier in zeitlicher Hinsicht noch anzuwendenden Art. 27 ff. EGBGB a.F. zu entscheiden (BGHZ 40, 320; BGH, NJW 1971, 323, Tz. 39; BGH, NJW 2005, 3499, Tz. 19; BGH, NJW-RR 2011, 1287, Tz. 19; BGH, NJW-RR 2011, 1350, Tz. 38).So kann insbesondere in der ausschließlichen Berufung der Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften - wie sie hier erfolgt ist - in der Regel eine stillschweigende Vereinbarung der Geltung des deutschen Rechts liegen (vgl. BGH, NJW 1971, 323, Tz. 40; BGH, NJW 1991, 1292, Tz. 20; BGH, NJW 2004, 3706, Tz. 18;… Palandt/Thorn, BGB, 72. Auflage 2013, Rom I 3, Rn. 8 m.w.N.).
- BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
Einheitliches Kaufgesetz
Dabei mag dahinstehen, ob im Rahmen des Art. 3 EKG - so wie bei der nachträglichen Vereinbarung des Schuldstatuts nach deutschem Internationalem Privatrecht, die u.U. schon in der beiderseitigen Berufung der Parteien im Prozeß auf eine bestimmte nationale Rechtsordnung liegen kann (BGH Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 = WM 1956, 598 und vom 17. Januar 1966 - VII ZR 54/64 = WM 1966, 140; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885, 886; zum ganzen - teilweise kritisch - Pfister AWD 1973, 440 ff) - für einen nachträglichen Ausschluß des Einheitskaufrechts zugunsten eines unvereinheitlichten nationalen Rechts - etwa unter dem übergreifenden Gesichtspunkt, daß das Einheitskaufrecht den Parteien nicht aufgezwungen werden soll - überhaupt Raum ist; denn hier fehlt es schon an einem hinreichend deutlichen Verhalten vor oder während des Rechtsstreits, aus dem eine stillschweigende Vereinbarung im Sinne des Art. 3 Satz 2 EKG hergeleitet werden könnte. - BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 258/74
Zustandekommen eines grenzüberschreitenden mündlichen Kaufvertrages - Dissens …
Dies wird von der Revision nicht angegriffen und ist unbedenklich, weil die Parteien nach der Feststellung des Berufungsgerichts über die Anwendbarkeit des deutschen Rechts einig sind (vgl. Senatsurteile vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885 und vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = WM 1973, 174).
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