Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Vergleichs wegen sittenwidrigen Verhaltens - Erfordernis der eigenen Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht - Sittenwidrige Übervorteilung des Vergleichpartners - Bestehen eines Mißverhältnisses der beiderseitigen Zugeständnisse bei einem ...
Papierfundstellen
- WM 1972, 766
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70
Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH WM 1964, 817; BGHZ 51, 141, 143) [BGH 24.10.1968 - II ZR 214/66].wäre er unter diesen Umständen nicht als sittenwidrig zu behandeln (vgl. BGHZ 51, 141, 143) [BGH 24.10.1968 - II ZR 214/66].
- BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64
Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70
Auch wenn unterstellt wird, daß diese Wertpapiere den Kindern des Klägers gehörten, was angesichts seiner alleinigen Verfügungsbefugnis über das Unterdepot zweifelhaft sein kann (vgl. zur Lage bei dem Sparbuch Minderjähriger BGHZ 46, 198), und weiter angenommen wird, daß der Kläger mit Zustimmung seiner Ehefrau als gesetzlicher Vertreter seiner Kinder in dem Vergleich die Wertpapiere als das ganze Vermögen der Kinder - bedingt - der Beklagten überlassen hat, brauchte der Vergleich nicht vormundsohaftsgerichtlich genehmigt zu werden. - BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand …
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70
Die Revision beanstandet ferner die Beurteilung der Behauptung des Klägers, die Beklagte habe selbst nicht an ihren Anspruch auf den gesamten, von ihm aus den angeschafften Papieren erwirtschafteten Gewinn geglaubt; sie habe daher, indem sie diesen Gewinn nicht in die Berechnung des von ihr zu zahlenden Betrages aufgenommen habe, ihre Forderung willkürlich hochgeschraubt und ihn unter Ausnutzung der Zwangslage, in der er sich wegen der drohenden Strafanzeige befunden habe, zu unverhältnismäßig hohen Zugeständnissen veranlaßt (vgl. BGHZ 51 f 141, 143, 144) [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51].
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 155/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70
§ 1822 Nr. 1 BGB setzt bei der Verfügung über das gesamte Vermögen eines Minderjährigen voraus, daß die Vertragschließenden sich dessen bewußt sind (BGH DNotZ 1957, 503 B FamRZ 1957, 121). - BGH, 03.04.1963 - VIII ZR 217/61
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70
Der objektive Rechtszustand vor Vergleichsschluß, auf den das Urteil des VIII. Zivilsenate vom 3. April 1963 (NJW 1963, 1197) in einem wesentlich anders gelagerten Fall in erster Linie für die Frage des Mißverhältnisses abgestellt hatte, kann insofern eine Rolle spielen, als aus ihm unter Umständen zu schließen sein kann, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsschluß eingeschätzt haben. - RG, 11.12.1925 - VI 406/25
Widerrechtliche Drohung
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70
Eine Willenserklärung ist, auch wenn sie durch rechtswidrige Drohung (RGZ 112, 226, 228 für den Vergleich) veranlaßt worden ist, entgegen der Ansicht der Revision nicht bereits deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH WH 1966, 585, 589).
- BGH, 14.12.1987 - II ZR 166/87
Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Vereitelung schuldrechlicher Rechte …
Unter diesen Umständen kann das Rechtsgeschäft von dem Getäuschten lediglich nach § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden (vgl. BGHZ 60, 102, 104/105;… BGH, Urt. v. 8. März 1966 - V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589; Urt. v. 24. April 1972 - II ZR 81/70, WM 1972, 766, 767;… Urt. v. 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75, DB 1977, 767 [BGH 09.02.1977 - VIII ZR 258/75];… Staudinger/Dilcher, a.a.O., § 138 Rdnr. 120;… Kramer in MK, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 28). - BGH, 23.10.1975 - II ZR 109/74
Anerkennung einer partiellen Geschäftsunfähigkeit auf Grund für einen Menschen …
Dieses wird dabei Gelegenheit haben, auch auf die Rüge der Revision einzugehen, die Auseinandersetzungsvereinbarung verstoße gegen die guten Sitten und sei deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (vgl. hierzu BGHZ 51, 141, 143; SenUrt. v. 24.4. 72 - II ZR 81/70, WM 1972, 766).
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