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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1934
BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70 (https://dejure.org/1972,1934)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1972 - II ZR 126/70 (https://dejure.org/1972,1934)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 (https://dejure.org/1972,1934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils - Notwendigkeit einer Beurkundung für die Wirksamkeit eines Vorvertrages zur Gründung einer GmbH - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Vorvertrages - Umdeutung eines Gründungs-Vorvertrages in eine formlos gültige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB Vor §§ 145 ff.
    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

Papierfundstellen

  • WM 1973, 67
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.1969 - II ZR 86/67

    Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandegekommen eines Vorvertrages - …

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70
    Ein Vorvertrag kann daher nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, die Parteien hätten sich ausnahmsweise schon binden wollen, bevor alle Vertragspunkte abschließend geregelt sind und die entsprechenden Erklärungen, gegebenenfalls in bestimmter Form, vorliegen (BGH WM 1969, 868; 66, 737zu II; vgl. auch WM 1969, 595 zu II).

    Ihr Hinweis auf Vorleistungen, die sie im Vertrauen auf Äußerungen des Vertreters des Beklagten bereits erbracht habe, könnten unter besonderen Umständen allenfalls einen Anspruch auf Ersatz ihres Vertrauensschadens, aber keinen Erfüllungsanspruch oder Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung begründen, wie sie mit der Klage geltend gemacht sind (vgl. BGH LM BGB § 276 [Fa] Nr. 28 = WM 1969, 595, 598; WM 1972, 772).

  • BGH, 19.12.1968 - II ZR 138/67

    Entscheidung eines Rechtsstreits nach deutschem Recht nach Überprüfung des …

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70
    Ein solches Versprechen wäre zwar formlos gültig gewesen (BGH WM 1969, 291), hätte aber ebenfalls den erklärten Willen zu sofortiger vertraglicher Bindung vorausgesetzt und zudem einen wesentlich anderen Inhalt gehabt als der von der Klägerin behauptete dreiseitige Vorvertrag über die Gründung einer GmbH.
  • RG, 07.10.1930 - II 535/29

    Zum Begriff des Vorvertrags bei Gründung einer Gesellschaft mbH.

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70
    Das Berufungsgericht hält dieses Vorbringen schon deshalb für unerheblich, weil ein Vorvertrag, durch den sich mehrere Personen zur Gründung einer GmbH verpflichteten, ebenso wie der endgültige Gesellschaftsvertrag nach § 2 GmbHG der notariellen Beurkundung bedürfe (so RGZ 130, 73, 75; Fischer, GmbH-Rdsch. 1954, 129 m.w.N.;… a. M. Schilling in Hachenburg, GmbHG 6. Aufl.§ 2 Anm. 14).
  • RG, 11.12.1928 - II 437/28

    Unter welchen Umständen kann, wenn nach Beendigung der bürgerlichrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70
    Das gilt einmal für die vom Berufungsgericht abgelehnte Deutung des Verhandlungsergebnisses vom 19. März 1968 als Errichtung einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft gemäß der Entscheidung RGZ 123, 23; auf diese Entscheidung und die im Schrifttum gegen sie geäußerten Bedenken (vgl. Fischer, GmbH-Rdsch. 1954, 129, 131 m.w.N.) braucht daher nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und …

    Dabei tritt im Rahmen von Vertragsverhandlungen, die zu einem endgültigen Abschluß führen sollen, in der Regel erst dann eine rechtsgeschäftliche Bindung ein, wenn der in Aussicht genommene Vertrag nach Einigung über alle Einzelheiten abschlußreif ist; die Annahme eines Vorvertrages ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß sich die Parteien ausnahmsweise schon binden wollen, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt haben (BGH Urteile vom 23. November 1972 II ZR 126/70 = WM 1973, 67 und vom 26. März 1980 VIII ZR 150/79 = NJW 1980, 1577).
  • OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 REMiet 5/80

    Umfang des dem Vermieter bei Erteilung oder Versagung der Zustimmung zur Haltung …

    Rn. 13 1.) Die Rechtsprechung beantwortet die vom Landgericht vorgelegte Frage, ob dem Vermieter in Fällen wie dem vorliegenden bei der Versagung oder Erteilung der Zustimmung ein Ermessen schlechthin eingeräumt ist oder nicht, uneinheitlich: Während einige Gerichte die hier in Rede stehende Vertragsbestimmung eher i.S. eines Ermessens schlechthin auslegen (vgl. z.B. Landgericht Berlin, ZMH 75, 217; AG Köln, WH 78, 167; LG Hamburg, ZKR 5, 41), wird in Richtung auf ein gebundenes Ermessen andererseits vertreten, der Vermieter dürfte die Zustimmung nur versagen, sofern gewichtige Gründe einer Zustimmung entgegenstehen (vgl. AG Dortmund, WM 73, 67).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09

    Lizenzvertrag: Verpflichtung zum Vertragsabschluss auf Grund eines Vorvertrages; …

    Erforderlich ist vielmehr, dass besondere Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Parteien ohne das Zustandekommen eines Hauptvertrags übereinstimmend schon eine vertragliche Bindung wollen, die sie zum Abschluss eines künftigen Vertrags verpflichtet (BGH LM ZPO § 256 Nr. 40, BGH WM 1973, 67; BGH NJW 2006, 2843).

    Das schließt es aus, einen Vorvertrag schon deshalb anzunehmen, weil die Verhandlungen der Parteien über den Abschluss des Hauptvertrags - zunächst - gescheitert sind (BGH WM 1973, 67).

  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 8 U 41/12

    Gewerberaummiete: Rechtzeitigkeit der Kündigung des Vermieters nach …

    Vertragsverhandlungen, die, wie hier, zu einem endgültigen Abschluss führen sollten, sehen in der Regel erst dann eine rechtsgeschäftliche Bindung vor, wenn der in Aussicht genommene Vertrag nach Einigung über alle Einzelheiten abschlussreif ist (BGH WM 1973, 67).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 16/87

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus einem formunwirksamen Vorvertrag

    Die Umdeutung in ein - formfreies (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 1972 - II ZR 126/70, WM 1973, 67 und v. 14. Dezember 1968 - II ZR 138/67, WM 1969, 291) - Versprechen der Beklagten, für den Fall, daß sie eine GmbH gründen würden, die Eheleute G. an dieser zu beteiligen, scheidet vorliegend aus.
  • BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79

    Vorvertrag - rechtsgeschäftlicher Bindungswille

    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 = WM 1973, 67 m.w.Nachw. und Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 238/71 = WM 1973, 238).
  • LG Limburg, 13.09.2013 - 3 S 70/13

    Mietvorvertrag gibt keinen Anspruch auf Mietzinszahlung!

    Die Annahme eines Vorvertrages ist nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 = WM 1973, 67 mwN und Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 238/71 = WM 1973, 238).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 24 U 233/09

    Vorvertragliche Bindungen im Vorfeld des Abschlusses eines Leasingvertrages

    Deshalb gehört zur Schlüssigkeit der Behauptung, es sei ein Vorvertrag zustande gekommen, die Darlegung der Umstände, die auf den Willen zu sofortiger rechtsgeschäftlicher Bindung gerade auch des Verhandlungspartners schließen lassen (BGH NJW 1980, 1577, 1578); fehlgeschlagene Vertragsverhandlungen dürfen nicht in einen Vorvertrag umgedeutet werden (BGH WM 1973, 67 sub II.2, juris Rz. 17;… Ritzinger, aaO, S. 1202).

    So verhält es sich auch hier mit den anschließend noch bis November 2008 zwischen den Parteien fortgesetzten Vertragsverhandlungen zum Austausch der in Rede stehenden Kopierer (vgl. dazu BGH WM 1973, 67 sub II.2, juris Rz. 18), auf die sich die Klägerin vorbehaltlos eingelassen hatte.

  • OLG Frankfurt, 30.10.2024 - 17 U 170/23

    Erforderliches Maß an Bestimmtheit des Vorvertrages

    Die bloße Einigung über einzelne Konditionen des künftigen Hauptvertrags genügt dafür nicht, auch wenn der Vorvertrag insoweit andere Regelungen enthält (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Oktober 1992 - XII ZR 173/90, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70, Rn. 12, juris).

    Die bloße Einigung über einzelne Konditionen des künftigen Hauptvertrags genügt dafür nicht, auch wenn der Vorvertrag insoweit andere Regelungen enthält (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Oktober 1992 - XII ZR 173/90 -, Rn. 12, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 -, Rn. 12, juris, zur rechtgeschäftlichen Bindung von Einzelabsprachen im Zuge von Vertragsverhandlungen, die zu einem endgültigen Abschluss führen sollen).

  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages …

    Besteht eine solche Bindung - wovon keineswegs für den Regelfall auszugehen ist (Urt. d. Sen. v. 23.11.72 - II ZR 126/70, WM 1973, 67) -, so mag bei entsprechender Fallgestaltung auch an eine Haftung der Beteiligten zu denken sein.

    Sie hat aber keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich der wesentliche Inhalt eines insoweit maßgebenden Gesellschaftsvertrags und ein entsprechender Verpflichtungswille der Beteiligten ergeben könnten (vgl. Urt. d. Sen. v. 10.11.75 - II ZR 94/73, WM 1976, 180; Urt. d. Sen. v. 23.11.72 a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
  • KG, 29.11.1996 - 5 U 317/96

    Erstellung eines Layouts für eine Zeitschrift; Anspruch auf Schadensersatz wegen …

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 238/71

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Vorvertrages

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