Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Werkvertretungsvertrages - Wirksamkeit einer Vertragskündigung - Auslegung von Vertragsklauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- EDV-Ersatzteile -, Auslegung eines formularmäßigen Vertrages, der einem individuell ausgehandelten Mustervertrag entspricht, durch das Revisionsgericht, VHV, nachvertragliche Pflichten, Diskriminierungsverbot, Diskriminierung, Weiterbelieferung mit Ersatzteilen, ...
Papierfundstellen
- NJW 1974, 141
- MDR 1974, 293
- GRUR 1974, 168
- WM 1974, 37
- DB 1974, 183
- DB 1974, 184
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65
Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers
Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Denn bei dieser Handhabung kommt es bei der Bestimmung des Vertragsinhalts im Wege der Auslegung, ebensowenig wie bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht auf die individuelle Vorstellung der Vertragsparteien und die den Abschluß des Vertrags im Einzelfall begleitenden Umstände an (Senatsurteil vom 16. Dezember 1965 - KZR 1/65, WuW/E BGH 7139, 761 f = Betrieb 1966, 495 rechts (Preisbindungsvertrag); BGHZ 47, 207, 215; 217, 220 (Teilfinanzierungsverträge) und 51, 55, 58 (Automatenaufstellungsvertrag)). - BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Allerdings kann ein Vertrag, der von einer Partei allgemein in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend und den ganzen Vertragsinhalt umfassend (formularmäßig) verwendet wird, als typischer Vertrag dann vom Revisionsgericht ausgelegt werden, wenn der Inhalt eines solchen Vertrags wie allgemeine Geschäftsbedingungen (dazu BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3) von dieser Partei einseitig aufgestellt und im Einzelfall von der anderen Partei ohne Einflußnahme auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt wird, und wenn weiter solche Formularverträge über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendet werden. - BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Allerdings kann, wie in dem von der Revision herangezogenen Fall (Senatsurteil vom 26. Oktober 1972 - KZR 54/71, BB 1973, 108 (Anm. Ulmer S. 112 f) = GRUR 1973, 277 (Anm. Hefermehl), davon ausgegangen werden, daß die Klägerin für den Reparatur- und Wartungsdienst der Original-Ersatzteile der Beklagten bedarf und die Beklagte dafür auf diesem Teilmarkt marktbeherrschend ist. - BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52
Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten
Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Allerdings kann ein Vertrag, der von einer Partei allgemein in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend und den ganzen Vertragsinhalt umfassend (formularmäßig) verwendet wird, als typischer Vertrag dann vom Revisionsgericht ausgelegt werden, wenn der Inhalt eines solchen Vertrags wie allgemeine Geschäftsbedingungen (dazu BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3) von dieser Partei einseitig aufgestellt und im Einzelfall von der anderen Partei ohne Einflußnahme auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt wird, und wenn weiter solche Formularverträge über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendet werden. - BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß …
Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Denn bei dieser Handhabung kommt es bei der Bestimmung des Vertragsinhalts im Wege der Auslegung, ebensowenig wie bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht auf die individuelle Vorstellung der Vertragsparteien und die den Abschluß des Vertrags im Einzelfall begleitenden Umstände an (Senatsurteil vom 16. Dezember 1965 - KZR 1/65, WuW/E BGH 7139, 761 f = Betrieb 1966, 495 rechts (Preisbindungsvertrag); BGHZ 47, 207, 215; 217, 220 (Teilfinanzierungsverträge) und 51, 55, 58 (Automatenaufstellungsvertrag)).
- BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84
Rechtskraftwirkung der Abweisung der Klage gegen den Kfz-Halter
Dies kann das Revisionsgericht nachprüfen, da der Anwendungsbereich der vorformulierten Ausschreibungsbedingungen über den Bezirk eines Oberlandesgerichtes hinauswirkt (s. BGHZ 86, 284, 288 und 8, 55, 56 sowie BGH Urteile vom 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 - MDR 1974, 293, 294 und vom 25. Oktober 1984 - VII ZR 95/83 - VersR 1985, 165 = WM 1985, 59, 60); das schon deshalb, weil der Veranstalter, der Internationale Verband der BMW Clubs e.V., seinen Sitz in Mülheim/Ruhr und die ihn unterstützende B. Motorenwerke A.G. - die Kraftfahrzeughalterin des von B. gefahrenen Wagens - ihren Sitz in München haben. - BGH, 21.02.1989 - KZR 3/88
"Frankiermaschinen"; Pflicht des Geschäftsherrn zur Belieferung eines …
Dabei hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats auf den (Teil-) Markt für Ersatzteile zu P. Frankiermaschinen abgestellt, auf dem die Beklagte Alleinanbieterin ist (…vgl. Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 - Registrierkassen; Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1291 = GRUR 1974, 168, 170 - EDV-Ersatzteile; Beschl. v. 12.2.1980 - KRB 4/79, WuW/E 1729, 1730 - Ölbrenner; Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2481 - Reparaturbetrieb).Bezüglich der Wartung und Reparatur der bereits von der Klägerin als Handelsvertreterin der Beklagten abgesetzten und ausgelieferten Geräte hat sich durch die Beendigung des Handelsvertretervertrages mit der Beklagten unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt nichts geändert, wenn auch die wirtschaftliche Funktion der Klägerin im Verhältnis zur Beklagten insgesamt im Hinblick auf den Absatz neuer Geräte für die Zukunft eine andere geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1291 - EDV-Ersatzteile).
Diese Wechselwirkung wie auch die erhebliche Bedeutung der Aufrechterhaltung und Pflege der alten Kundenbeziehungen mit Hilfe des Reparatur- und Ersatzteilgeschäfts für den künftigen Verkauf neuer Frankiermaschinen sind auch in die Abwägung nach § 26 Abs. 2 GWB für die Frage einer unbilligen Behinderung der Klägerin durch die Nichtbelieferung mit Ersatzteilen einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1292 = GRUR 1974, 168, 170 - EDV-Ersatzteile; Beschl. v. 12.2.1980 - KRB 4/79, WuW/E 1729, 1731 - Ölbrenner).
- BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75
Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers
Dabei kann dahinstehen, ob es sich um die Auslegung von Individualvereinbarungen handelt, die in der Revision nur beschränkt nachprüfbar ist (BGH, LM § 550 ZPO Nr. 5), oder um ihrem Inhalt nach häufig und überregional verwendete, also typische Vertragsmuster, die das Revisionsgericht frei auslegen kann (BGH, NJW 1974, 141 = WM 1974, 37).
- BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90
Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden …
- BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 99/91
Vertragsübernahme bei Erwerb eines Gaststättengrundstücks und Übernahme einer …
Diesen Rechtsfehler (dazu z.B. BGHZ 24, 39, 41 [BGH 19.03.1957 - VIII ZR 74/56]; BGH, Urteil vom 22. November 1973 - KZR 22/72 = WM 1974, 37 unter 1;… Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 aaO.; BAG NJW 1956, 1732, 1733; BAG NJW 1971, 639 unter 1 b;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 50. Aufl., § 550 Anm. 2 B) hat das Revisionsgericht auch ohne eine auf die unterbliebene Verwertung der angeführten Vertragsbestimmung konkret abzielende Revisionsrüge zu beachten (z.B. BAG AP § 133 BGB Nr. 32 m.Nachw. und Anm. Grunsky). - BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72
Grundsätze der Vertragsauslegung
Obschon hier nach dem Text des Teilnahineantrags als Gerichtsstand und Erfüllungsort Stuttgart vereinbart ist, sich deshalb offenbar nur das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht mit der Auslegung solcher Verträge zu befassen hat (vgl. BGH NJW 1963, 2227; WM 1974, 37, 38), und dem Revisionsgericht die eigene Auslegung an sich verwehrt bleibt, ist der Senat doch angesichts jener Lücke in der Beurteilung des Berufungsgerichts imstande, die Vertragsurkunde selbständig und frei auszulegen (vgl. BGH DM BGB § 133 A Nr. 2; BGHZ 47, 217, 220 f; BGH WM 1967, 645, 647). - BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73
Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …
Denn in diesem Fall kommt es auf die individuellen Vorstellungen der Vertragspartner und die Begleitumstände für den Abschluß des Vertrages im Einzelfall nicht an (vgl. BGH in MDR 1974, 293/4). - BGH, 24.11.1975 - III ZR 81/73
Wirksamkeit einer Abtretungserklärung - Abtretung aller gegenwärtigen und …
Es wird als Vertragsmuster einseitig von der Klägerin wie durch allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt und von der anderen Vertragspartei ohne Einfluß auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt (vgl. BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3; BGH MDR 1974, 293, 294; vgl. auch BAG NJW 1967, 751). - BGH, 23.04.1985 - VI ZR 154/83
Haftungslast der Bundesbahn bei Unfällen auf Privatgleisanschlüssen
Dies gilt einmal für die "Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse", die sich als Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 - MDR 1974, 293, 294;… Baumbach-Albers, ZPO, 43. Aufl., § 549 Anm. 4 I A). - BGH, 31.03.1977 - VII ZR 273/75
Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen - …
Solche typischen Vertragsbedingungen können vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden (BGHZ 7, 365, 368; 8, 55, 56; 17, 1, 3; 33, 293, 296; 47, 207, 215; 47, 217, 220; neuerdings BGH Urteil vom 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 = WM 1974, 37; Senatsurteil vom 18. November 1976 - VII ZR 150/75 = WM 1977, 57). - BGH, 26.05.1981 - KRB 1/81
Vertrieb von Konkurrenzprodukten - Interessenabwägung - Nichtbelieferung von …
- BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
Abschluss eines Wartungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen - …
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