Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1975 - V ZR 28/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Sittenwidrigkeit eines Tauschvertrages - Voraussetzungen für das Bestehen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1976, 322
- DB 1976, 573
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64
Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren …
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - V ZR 28/75
Denn wenn ein besonders grobes Mißverhältnis vorliegt, kann das den Schluß auf die verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teiles - auf einen weiteren Umstand also, wie ihn der Berufungsrichter vermißt - rechtfertigen (BGH WM 1966, 832, 835;… vgl. Palandt BGB 35. Aufl. § 138 Anm. 2 a mit Rechtsprechungsnachweisen).
- BGH, 08.04.1976 - II ZR 203/74
Sittenwidrgkeit eines Gesellschaftsvertrages bei Eintritt eines stillen …
Das angefochtene Urteil kann mit der bisherigen Begründung jedoch deshalb nicht bestehenbleiben, weil das Berufungsgericht nicht beachtet hat, daß der Schluß auf die verwerfliche Gesinnung schon dann gerechtfertigt sein kann, wenn ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.75 - V ZR 28/75, WM 1976, 322 m.w.N.).In diesem Zusammenhange könnte sich überdies die Frage neu stellen, ob der Kläger, wie dem Vortrag des Beklagten zu entnehmen ist, eine schwächere Lage des Beklagten zu seinem Vorteil ausgenützt hat; hierbei würde es sich ebenfalls um einen Umstand handeln, der in Verbindung mit einem objektiven Mißverhältnis die Sittenwidrigkeit begründen könnte (vgl. BGH a.a.O., WM 1976, 322).
- OLG Köln, 10.04.2026 - 19 U 36/24
Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Betreiberin von …
Rn. 163 Die von der Beklagten zur Stütze ihrer Ansicht zitierte Rechtsprechung (S. 14 des Schriftsatzes vom 30.06.2025, Bl. 1083 d. A.) betrifft andere Konstellationen, in denen Prognoserisiken der vorbezeichneten Art gerade nicht bestehen, nämlich ein Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Wert eines Kraftfahrzeugs und dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis (BGH…, Urteil vom 16.11.2022, VIII ZR 436/21, juris Rn. 36), ein besonders grobes Missverhältnis zwischen dem objektiv zu bestimmenden Wert eines Grundstücks und einem hierfür vereinbaren Kaufpreis (…BGH, Urteile vom 18.01.1980, V ZR 34/78, juris Rn. 9…, vom 30.01.1981, V ZR 7/80, juris Rn. 10 …und vom 19.01.2001, V ZR 437/99, juris Rn. 12) und ein besonders grobes Missverhältnis zwischen den Werten von Leistung und Gegenleistung bei einem Tauschvertrag, mittels dessen zwei Grundstücke auf der einen Seite gegen das Erbbaurecht an einer Eigentumswohnung und eine lebenslängliche Rente mit Gleitklausel auf der anderen Seite getauscht werden sollten (BGH, Urteil vom 12.12.1975, V ZR 28/75, juris Rn. 3, 14). - BGH, 18.01.1980 - V ZR 34/78 Ist das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so kann der Schluß auf bewußte oder grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes und damit auf eine verwerfliche Gesinnung gerechtfertigt sein (…BGH WM 1969, 1255, 1257 aaO;… BGH-Urt. v. 6. Juli 1966 - VIII ZR 92/64 - WM 1966, 832, 835 unter 2 b; BGH-Urt. v. 22. Dezember 1976 - V ZR 28/75 - WM 1976, 322;… BGH-Urt. v. 8. April 1976 - II ZR 203/74 - Betrieb 1976, 2106, 2107 unter 11, 1;… BGH-Urt. v. 24. Januar 1979 - VIII ZR 16/78 - LM BGB § 138 (Bb) Nr. 43 = NJW 1979, 758).
- BGH, 05.06.1981 - V ZR 80/80 Ein besonde grobes Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung allein kann den Schluß auf die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 1975, V ZR 28/75 = WM 1976, 322; vom 30. Januar 1981, V ZR 7/80 = WM 1981, 404).
- BGH, 30.01.1981 - V ZR 7/80
Bewertung eines Ergänzungsvertrages als sittenwidrig bei einem auffälligen …
Zwar erfüllt ein Rechtsgeschäft, dem diese Merkmale fehlen, nicht den Wuchertatbestand des Absatz 2; das Rechtsgeschäft kann aber nach Absatz 1 des § 138 BGB sittenwidrig sein, falls das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung so krass ist, daß allein daraus schon auf eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragspartners und damit auf den sittenwidrigen Charakter des Vertrages zu schließen ist (BGH Urteile vom 14. Juli 1969, VIII ZR 245/67, WM 1969, 1255; vom 12. Dezember 1975, V ZR 28/75, WM 1976, 322; vom 8. April 1976, II ZR 203/74, WM 1976, 1027, 1029; vom 24. Januar 1979, VIII ZR 16/78, NJW 1979, 758 und vom 18. Januar 1980, V ZR 34/78, WM 1980, 597). - BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
Sittenwidrigkeit von Grundstücksgeschäften im Hinblick auf einen …
Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322). - OLG Hamm, 21.06.1979 - 4 U 38/79
- Alarmgeräte, Geschenkartikel und Plastikspielzeug -, VHV, …
Auf eine verwerfliche Gesinnung kann bereits aus einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geschlossen werden (im Anschluss an BGH, WM 66, 832; 76, 322).
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