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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1024
BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75 (https://dejure.org/1976,1024)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1976 - IV ZR 135/75 (https://dejure.org/1976,1024)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 (https://dejure.org/1976,1024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines Reuegeldes - Anforderungen an den Grundsatz der Vertragsfreiheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Bestätigungsklausel, Aushandeln

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 432 (Ls.)
  • MDR 1977, 210
  • DNotZ 1977, 176
  • WM 1977, 15
  • DB 1977, 158
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75
    Sie ist jedoch unwirksam, weil der alleinbeauftragte Makler nicht durch eine Verweisungs- oder Hinzuziehungs-Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen kann, daß ihm der Auftraggeber die volle Provision auch dann schuldet, wenn der Auftraggeber während der Bindung an den Alleinauftrag das gewünschte Geschäft ohne Hinzuziehung des Maklers abschließt (BGHZ 60, 377 ff).

    Würde man anerkennen, daß auf diese Weise eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Charakter einer inhaltlich ausgehandelten individuellen Vereinbarung erlangen könnte, wäre der Schutz, der dem Kontrahenten des Maklers durch das in BGHZ 60, 377 ff veröffentlichte Urteil gewährt werden soll, hinfällig, da er durch die Gestaltung des Formularvertrages unterlaufen werden könnte.

    Die in Nr. 9 der Geschäftsbedingungen des Klägers enthaltene Bestimmung über die Zahlung eines Reuegeldes in Höhe der vollen Provision bei Verkauf ohne Einschaltung des Maklers war unwirksam, weil sie eine einseitige, übersteigerte Verfolgung der Interessen des Klägers auf Kosten des Auftraggebers darstellt, die als Mißbrauch der Möglichkeit angesehen werden muß, die Folgen einer Vertragsstörung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell zu regeln (BGHZ 60, 377, 384).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine für den Auftraggeber überraschende Klausel handelte, da ihr schon deshalb die Wirksamkeit zu versagen ist, weil sie den im dispositiven Recht enthaltenen ausgewogenen Ausgleich widerstreitender Interessen der Vertragspartner verdrängen soll, ohne dem Auftraggeber in anderer Weise einen angemessenen Schutz zu sichern (BGHZ 60, 377, 380).

    Die in Nr. 9 der Geschäftsbedingungen des Klägers enthaltene Regelung über die Zahlung eines Reuegeldes war daher nach den Grundsätzen der richterlichen Inhaltsprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen als nicht geschrieben anzusehen (BGHZ 60, 377, 384).

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75
    Sie können nur dann als Inhalt eines Individualvertrages angesehen werden, wenn sie das Ergebnis eines freien gegenseitigen Aushandelns des Vertragsinhalts durch die Vertragspartner sind (vgl. BGHZ 62, 251, 253 = NJW 1974, 1135, 1136; BGH LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 62 m.w. Nachw.).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von …

    Allgemeine Vertragsbedingungen werden nicht dadurch zu Individualerklärungen, daß der Verwender sie zum Gegenstand des Vertrages macht (BGH, Urt. v. 20.10.1976 - IV ZR 135/75, WM 1977, 15, 16).
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Das bloße Verlesen des Vertragstextes und eine sich daran anschließende etwaige Belehrung durch den Notar genügt jedenfalls nicht (vgl. etwa BGH Urteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 = WM 1977, 15; NJW 1977, 624, 625).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …

    Eine rechtsunwirksame Abrede in einem Formularvertrag wird nicht allein schon dadurch zu einer rechtswirksam getroffenen individuellen Vereinbarung, daß der Formularvertrag noch die vom Auftraggeber besonders unterzeichnete Klausel enthält, der Auftragsinhalt sei in allen Einzelheiten zwischen Auftraggeber und Makler ausgehandelt worden, was ausdrücklich bestätigt werde (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 = WM 1977, 15).

    Daran hält der Senat fest (vgl. auch das Senatsurteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 -, WM 1977, 15).

  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von …

    Derartige Umstände ändern für sich allein nichts daran, daß die Vertragsbedingungen inhaltlich allein vom Klauselverwender festgelegt worden sind (vgl. auch BGH NJW 1977, 432, 624 / 625;… Heinrichs aaO. S. 1507).
  • LG Köln, 24.06.2011 - 82 O 2/11

    Ansprüchen aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft aufgrund der Unwirksamkeit der …

    Eine rechtsunwirksame Abrede in einem Formularvertrag wird nicht allein schon dadurch zu einer rechtswirksam getroffenen individuellen Vereinbarung, dass der Formularvertrag noch die vom Auftraggeber besonders unterzeichnete Klausel enthält, der Auftragsinhalt sei in allen Einzelheiten zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt worden, was ausdrücklich bestätigt werde (BGH, Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 197/75, NJW 1977, 624 unter Verweis auf BGH, NJW 1977, 432 = WM 1977, 15).

    Würde man anerkennen, dass hierdurch allein ein in einem AGB- oder Formularvertrag enthaltenes Klauselwerk den Charakter einer inhaltlich ausgehandelten individuellen Vereinbarung erlangen könnte, wäre der Schutz, der dem Partner des Klauselverwenders durch die verstärkte richterliche Inhaltskontrolle gewährt werden soll, hinfällig, weil er durch die Gestaltung des Vertragstextes unterlaufen werden könnte (vgl. BGH, NJW 1977, 432 = WM 1977, 15 zu dem vom Kunden besonders unterzeichneten Vermerk, bestimmte Bedingungen des Verwenders seien mit ihm "besprochen und ausdrücklich anerkannt" worden).

  • OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung …

    Während die lediglich mit einem Vorbehalt verbundene aufschiebend bedingte Rückübereignungspflicht des Beschenkten am Schenkungscharakter der Zuwendung nichts ändert (vgl. BayObLG Rpfleger 1974, 309 = DNotZ 1975, 219 ; OLG Celle DNotZ 1974, 731, 732; zu den diversen Vorbehaltsklauseln: OLG Hamm Rpfleger 1978, 137 = DNotZ 1978, 356 = MittRhNotK 1978, 17 [Rückgabepflicht, wenn der Erwerber vor dem Schenker stirbt und das Grundstück nicht an seine Abkömmlinge fallen soll]; BayObLG Rpfleger 1977, 251 = DNotZ 1977, 176 und OLG Hamm Rpfleger 1978, 137 = DNotZ 1978, 356 = MittRhNotK 1978, 17 [Rückgabepflicht bei Verfügung über das Grundstück ohne Zustimmung]; OLG Hamm Rpfleger 1978, 137 = DNotZ 1978, 356 = MittRhNotK 1978, 17 [Rückgabepflicht bei erfolgter Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung oder Konkurs des Erwerbers]), stellt z. B. der Verzicht auf Aufwendungsersatz eine zusätzliche, über die bereicherungsrechtliche Haftung hinausgehende, zusätzliche Verpflichtung dar (BayObLG DNotZ 1975, 219 ; vgl. auch OLG Celle DNotZ 1974, 731 , m. Anm. Winkler).
  • OLG Brandenburg, 16.03.1999 - 11 U 107/98

    Angemessenheit einer formularmäßig vereinbarten Sicherheitsleistung

    Eine solche Erklärung kann ein wirkliches Aushandeln nicht ersetzen (BGH NJW 1977, 432).
  • OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81

    Zur Wirksamkeit einer Gebühren- und Provisionsvereinbarung in einem …

    Ein Aushandeln ist nur gegeben, wenn die Vertragsbedingungen erörtert und gegenseitig abgesprochen werden (BGH BB 77, 59 [= DNotZ 77, 176 = MittBayNot 77, 11 ]).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 13/93

    Anspruch eines Versicherers auf Schadensersatz für die Folgen einer Explosion aus …

    Allgemeine Vertragsbedingungen werden nicht dadurch zu Individualerklärungen, daß der Verwender sie zum Gegenstand des Vertrages macht (BGH, Urt. v. 20.10.1976 - IV ZR 135/75, WM 1977, 15, 16).
  • AG Düsseldorf, 26.09.1985 - 47 C 86/85
    Die sogen. Belehrungsklausel macht als solche den Formularvertrag nicht zur Individualvereinbarung, da § 1 Abs. 2 AGB-Gesetz ein Aushandeln verlangt (vgl. BGH WM 1977, 15; 1979, 781;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG-Kommentar, 4. Aufl., § 1 Rdnr. 49).
  • LG Frankenthal, 19.06.1985 - 2 S 412/84

    Entgelt für die Abnutzung des Teppichbodens

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