Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigungsanspruch bei Versagung einer Baugenehmigung - Rechtsfolgen des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens - Anspruch auf Prüfung der Frage der Erschließung bei Vorhaben im Aussenbereich - Anforderungen an "öffentliche Belange" im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG - ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 821
- WM 1978, 990
- DÖV 1978, 691
- BauR 1978, 374
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BBauG 1960) im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren die Frage der Erschließung in einem umfassend verstandenen Sinn, der sowohl die Sicherung als auch die Möglichkeit der Erschließung umfaßt, nicht zu prüfen (BVerwGE 30, 203, 205; 42, 183, 186; Beschl. v. 8.11.1974 - IV B 125.74 - Buchholz 406.11 BBauG § 20 Nr. 10).Die Erstreckung der Prüfung auf diese Frage müßte andererseits aber dahin führen, daß die Versagungsgründe unangemessen erweitert und unerschlossene Grundstücke praktisch überhaupt nicht mit einer Bindungswirkung erworben werden könnten (BVerwGE 30, 203, 206).
- BVerwG, 10.05.1968 - IV C 18.66
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Denn die Bodenverkehrsgenehmigung bindet auch dann, wenn die §§ 20 ff BBauG der mit dem Rechtsvorgang bezweckten Nutzung entgegenstehen, die Genehmigung also zu Unrecht erteilt wurde (BVerwGE 29, 357; NJW 1969, 68; Weyreuther BBauBl 1969, 85, 86 Nr. 6;… Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 21 Rdn. 2 m.w.Nachw.).Das gilt auch für den hier vorliegenden Fall, daß die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BBauG erforderliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nicht eingeholt wurde (BVerwG NJW 1969, 68, 69).
- BVerwG, 11.05.1973 - IV C 9.72
Bodenverkehrsgenehmigung bei bestehender Veränderungssperre
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BBauG 1960) im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren die Frage der Erschließung in einem umfassend verstandenen Sinn, der sowohl die Sicherung als auch die Möglichkeit der Erschließung umfaßt, nicht zu prüfen (BVerwGE 30, 203, 205; 42, 183, 186; Beschl. v. 8.11.1974 - IV B 125.74 - Buchholz 406.11 BBauG § 20 Nr. 10).Eine davon abgelöste Schutzfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung ist nicht anzuerkennen (BVerwGE 42, 183, 186/7; a.A. Obermayer DVBl 1969, 237, 238;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 19 Rdn. 7, S. 15).
- BGH, 07.07.1977 - III ZR 103/75
Rechtliche Einordnung der Ablehnung einer Verlängerung der Geltungsdauer einer …
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil vom 7. Juli 1977 (III ZR 103/75 = WM 1977, 1356, 1358) dieser Auffassung ausdrücklich angeschlossen.Soweit sich ein solcher Grund für die Ablehnung der Baugenehmigung als tragfähig erweist, entfallen Entschädigungsansprüche nach § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG (1960) selbst dann, wenn die Entscheidung daneben auch auf planungsrechtliche Gründe gestützt wird, die durch die Bindungswirkung der Bodenverkehrsgenehmigung (§ 21 Abs. 1 BBauG 1960) verdrängt werden (Senatsurteil in WM 1977, 1356, 1358 li.Sp.).
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Weitergehende "bodenrechtliche" (planungsrechtliche) Bindungswirkungen hat eine solche (rechtswidrige) Bodenverkehrsgenehmigung jedoch nicht, namentlich nicht in der von der Revision gewünschten Richtung, daß damit die "Möglichkeit der Erschließung" mit Bindung für den "bodenrechtlichen Teil" der Baugenehmigung positiv festgestellt sei (…so auch Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 20 Rdn. 3, § 21 Rdn. 1;… Geizer a.a.O. Rdn. 1063;… Schrödter BBauG 3. Aufl. § 21 Rdn. 8;… Schütz/Frohberg BBauG 3. Aufl. § 20 Bern. I 1 und § 21 Bern. I 1;… Weyreuther a.a.O. S. 88 Nr. 19; Ziegler DÖV 1977, 274, 276;… a.A. Obermayer a.a.O. S. 240;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 20 Rdn. 37). - BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete …
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Die unbestimmten Gesetzesbegriffe der "geordneten städtebaulichen Entwicklung" (§ 20 Abs. 1 BBauG 1960) und der "offentlichen Belange" (§ 35 Abs. 2 BBauG 1960) stimmen daher inhaltlich überein (BVerwGE 18, 242;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 20 Rdn. 33; allgM). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65
Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Denn die Bodenverkehrsgenehmigung bindet auch dann, wenn die §§ 20 ff BBauG der mit dem Rechtsvorgang bezweckten Nutzung entgegenstehen, die Genehmigung also zu Unrecht erteilt wurde (BVerwGE 29, 357; NJW 1969, 68; Weyreuther BBauBl 1969, 85, 86 Nr. 6;… Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 21 Rdn. 2 m.w.Nachw.). - BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
Rücknahme einer Bodenverkehrsgenehmigung nach dem Bodenverkehrsrecht unter …
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Entfällt die Grundlage für die Einhaltung dieser Zusicherung (nur) deshalb, weil die Gemeinde ihre Bauleitplanung ändert, nachdem sich herausstellt, daß die der Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung zugrunde liegende Beurteilung der "öffentlichen Belange" bzw. der "geordneten städtebaulichen Entwicklung" unzutreffend war, so rechtfertigt der Regelungszweck des § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG (1960) - wirksamer vermögensrechtlicher Schutz des Vertrauens in die planungsrechtliche Zulässigkeit der mit dem Rechtsvorgang bezweckten Nutzung (vgl. dazu u.a. BVerwG BauR 1977, 405, 406) - die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs. - BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BBauG 1960) im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren die Frage der Erschließung in einem umfassend verstandenen Sinn, der sowohl die Sicherung als auch die Möglichkeit der Erschließung umfaßt, nicht zu prüfen (BVerwGE 30, 203, 205; 42, 183, 186; Beschl. v. 8.11.1974 - IV B 125.74 - Buchholz 406.11 BBauG § 20 Nr. 10).
- BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der …
Für einen Entschädigungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB (im Anschluß an die Senatsurteile vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1979, 990 und 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177) ist keine Grundlage gegeben, wenn die maßgebliche - infolge Aufgabe der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption der Gemeinde später entfallene - bauordnungsrechtliche Voraussetzung des Vorhabens (hier: die Erschließung) nicht schon bei Erteilung der Teilungsgenehmigung zugesichert oder in anderer Weise als gesichert anzusehen war.«.Das von ihr zitierte Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1978, 990 besagt dazu - unbeschadet dessen, daß darin einerseits von einem "Feriendorf" und andererseits von "Eigenheimen" die Rede ist - nichts.
a) Unmittelbar ist die Vorschrift des § 21 Abs. 2 Satz 2 im Streitfall von vornherein nicht anwendbar, weil die Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BauGB nur die in § 20 Abs. 1 BauGB bezeichneten - im Teilungsgenehmigungsverfahren zu prüfenden - Versagungsgründe betrifft, zu denen grundsätzlich nicht die Frage der Erschließung gehört (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1979, 990, 991 f;… Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr aaO. § 20 Rn. 7 f).
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings, wie das Berufungsgericht nicht übersehen hat, die Gemeinde in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Entschädigung verpflichtet, wenn eine von ihr dem Eigentümer gemachte Zusicherung von bauordnungsrechtlicher Bedeutung, insbesondere der Sicherung der Erschließung, deshalb nicht eingehalten wird, weil die Gemeinde ihre bauplanerischen Absichten nach Erteilung der Teilungsgenehmigung geändert hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Januar 1978 aaO. S. 991 ff und vom 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177 - zu § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG 1960 - sowie Senatsbeschluß vom 26. Januar 1989 - III ZR 91/87 - VersR 1989, 593).
- BGH, 11.10.1984 - III ZR 27/83
Amtspflichten der Gemeinde gegenüber einem Bauwilligen
Diese Regelung gewährt dem Bauwilligen einen wirksamen vermögensrechtlichen Schutz des Vertrauens in die planungsrechtliche Zulässigkeit der mit dem Teilungsvorgang bezweckten Nutzung des Grundstücks (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 = LM § 21 BBauG Nr. 2 Bl. 4;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 21 BBauG Rn. 1, 26;… Finkelnburg/Ortloff, Öffentl. Baurecht, 1981, S. 102).Die Bindungswirkung und ihre Schutzfunktion kommen auch der rechtswidrigen Teilungsgenehmigung zu (Senatsurteile BGHZ 73, 229, 233 und vom 12. Januar 1978 a.a.O. Bl. 3, jew. im Anschluß an BVerwGE 29, 357;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 21 Rn. 3;… Brügelmann/Grauvogel/Dürr a.a.O. § 21 Rn. 3).
Der Umfang der Bindung an die Teilungsgenehmigung nach § 21 Abs. 1 BBauG deckt sich mit den in § 20 Abs. 1 BBauG bezeichneten Versagungsgründen (Senatsurteile BGHZ 73, 229, 232 und vom 12. Januar 1978 aaO; BVerwGE 30, 203, 204;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 21 Rn. 6;… Brügelmann/Grauvogel/Dürr a.a.O. § 21 Rn. 5;… Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 21 Rn. 2: Spiegelbildlichkeit der Versagungsgründe und der Bindungswirkung).
Auf die Frage der Erschließung erstreckt sich jedoch die Bindungswirkung des § 21 Abs. 1 BBauG nicht (Senatsurteile vom 7. Juli 1977 - III ZR 103/75 = LM § 21 BBauG Nr. 1 und vom 12. Januar 1978 aaO; BVerwGE 30, 203, 205;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 21 Rn. 6;… Brügelmann/Grauvogel/Dürr a.a.O. § 21 Rn. 5;… Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 20 Rn. 3;… Geizer a.a.O. Rn. 1446, 1515;… Ernst/Hoppe, Das öffentl. Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht, 2. Aufl., Rn. 492 a).
Daher liegt der geltend gemachte Vertrauensschaden, soweit er auf die rechtswidrige Teilungsgenehmigung zurückzuführen ist, im Schutzbereich der Haftungsnorm des § 41 Abs. 1 Buchst. b) OBG (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Januar 1978 a.a.O. zu Nr. 7; anders als in jenem Fall scheidet hier allerdings eine analoge Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG aus, weil keine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, sondern der Mangel einer verbindlichen Bauleitplanung der Teilungsgenehmigung von Anfang an anhaftete).
- BGH, 21.12.1978 - III ZR 45/77
Denkmalschutz und Bodenverkehrsgenehmigung
Denn auch eine rechtswidrige Genehmigung hat die Bindungswirkung des § 21 Abs. 1 BBauG (Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 = WM 1978, 990; BVerwGE 29, 357; NJW 1969, 68).Wie der Senat im Urteil vom 12. Januar 1978 (III ZR 98/76 = WM 1978, 990) ausgeführt hat, kann eine Gemeinde in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG zur Entschädigung verpflichtet sein, wenn eine von ihr dem Eigentümer gemachte Zusicherung von bauordnungsrechtlicher Bedeutung (Sicherung der Erschließung) deshalb nicht eingehalten wird, weil die Gemeinde ihre bauplanerischen Absichten nach Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung geändert hat.
- BGH, 14.07.1980 - III ZR 128/79
Entfallen eines Entschädigungsanspruchs, wenn sich ein bauordnungsrechtlicher …
Diese Fragen waren nicht Prüfungsgegenstand im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren; sie gehen daher in die Bindungswirkung (§ 21 Abs. 1 BBauG) nicht ein (Senatsurteile vom 7. Juli 1977 - III ZR 103/75 = WM 1977, 1356 und vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 = WM 1978, 990; BVerwGE 30, 203; 42, 183).Selbst wenn hierbei Gründe planungsrechtlicher Art mitbestimmend waren, käme eine entsprechende Anwendung des § 21 Abs. 2 BBauG nicht in Betracht, weil dies nur für den nachträglichen Wegfall einer bereits gesichert gewesenen Erschließung zu erwägen wäre (Senatsurteil vom 12. Januar 1978 aaO).
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 91/87
Entschädigungsanspruch eines Bauwilligen bei Versagen einer Baugenehmigung nach …
In seinen Urteilen vom 12. Januar 1978 (III ZR 98/76 = WM 1978, 990) und 7. Juli 1980 (III ZR 36/79 = WM 1980, 1177) hat der Senat für die dort entschiedenen Fälle eine entsprechende Anwendung der Entschädigungsvorschrift des § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG für statthaft gehalten. - BGH, 07.07.1980 - III ZR 36/79
Zubilligung des Eigentümers eines Ausgleichs für seinen Vertrauensschaden in …
Wegen des Sach- und Streitstands bis zum Erlaß des ersten Revisionsurteils III ZR 98/76 vom 12. Januar 1978 (WM 1978, 990; BauR 1978, 374) wird auf dieses Urteil Bezug genommen. - BGH, 26.04.1983 - III ZR 80/82
Annahme einer Revision - Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Gewährung …
Eine davon abgelöste Schutzfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung ist nicht anzuerkennen (Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1978, 990, 991 m.w.Nachw.). - BGH, 24.03.1988 - III ZR 155/85
Anforderungen an die Erteilung von Auskünften durch Beamte - Einordnung einer …
Sie nehmen daher an der Bindungswirkung des § 21 BBauG nicht teil (Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 = WM 1978, 990). - BGH, 21.05.1982 - III ZR 17/81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Der Senat hat zwar im Urteil vom 12. Januar 1978 (III ZR 98/76 = LM Nr. 2 zu § 21 BBauG) dahin erkannt, daß eine Gemeinde in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift zur Entschädigung verpflichtet sei, wenn eine von ihr dem Eigentümer gemachte Zusicherung von bauordnungsrechtlicher Bedeutung (hier: Sicherung der Erschließung) deshalb nicht eingehalten wird, weil die Gemeinde ihre bauplanerischen Absichten nach Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung geändert hat. - BGH, 18.11.1982 - III ZR 53/82
Entschädigungsanspruch wegen Versagung einer Baugenehmigung in Form eines …
Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG (1960) sind durch die in dieser Sache ergangenen Senatsurteile vom 12. Januar 1978 (III ZR 98/76 = WM 1978, 990) und vom 7. Juli 1980 (III ZR 36/79 = WM 1980, 1177) hinreichend geklärt.
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