Baugesetzbuch

   1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)   
   2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28)   
   2. Abschnitt - Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen (§§ 19 - 23)   
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§ 21

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