Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28) |
| 2. Abschnitt - Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen (§§ 19 - 23) |
(1) Die Teilung eines Grundstücks ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.
(2) Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
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Rechtsprechung zu § 19 BauGB
430 Entscheidungen zu § 19 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 10 S 51.21
Was ist ein "Baugrundstück"?
- BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16
Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2020 - 8 C 11841/19
Normenkontrolle betreffend die Änderung eines Bebauungsplans; Neufestsetzung von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17
Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte ...
- OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 1 MB 2/18
Nachbarrechtsschutz wegen Überschreitung des Nutzungsmaßes im unbeplanten ...
- OVG Sachsen, 21.04.2021 - 5 A 1240/19
Schmutzwasserbeitrag; Teilflächenabgrenzung; Innenbereich; Außenbereich; ...
- OVG Saarland, 21.11.2024 - 2 C 147/23
Antragsbefugnis im bebauungsplanrechtlichen Normenkontrollverfahren; ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem ...
- VG Sigmaringen, 12.06.2023 - 4 K 4862/20
Wohnungsteilungsgenehmigung; § 22 BauGB; Grundstücksteilung; ...
- VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1062
Ordnungsgemäßer Anschluss eines Grundstücks an die Entwässerungsanlage
§ 19 BauGB in Nachschlagewerken
- § 19 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Negativattest
Querverweise
Auf § 19 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Das Grundstück und seine Bebauung
- § 8 (Teilung von Grundstücken)
Redaktionelle Querverweise zu § 19 BauGB:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 VI