Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Geschäftsbesorgungsvertrages - Verschärfte Haftung bei Kenntnis des Bereicherungsempfängers von dem fehlenden Rechtsgrund für die Leistung - Anspruch auf die schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen bei verschärfter Haftung - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1980, 438
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Die Überweisung des Betrages wird den Inhabern des Gemeinschaftskontos nicht als deren Leistung an die Empfängerin zugerechnet, weil diese die Zahlung nicht veranlaßt haben (vgl. BGHZ 66, 362, 365; 66, 372, 375; 69, 190 u. SenUrt. v. 10.4.78 - II ZR 203/76, WM 1978, 133). - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75
Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger
Auszug aus BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Die Überweisung des Betrages wird den Inhabern des Gemeinschaftskontos nicht als deren Leistung an die Empfängerin zugerechnet, weil diese die Zahlung nicht veranlaßt haben (vgl. BGHZ 66, 362, 365; 66, 372, 375;… 69, 190 u. SenUrt. v. 10.4.78 - II ZR 203/76, WM 1978, 133). - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74
Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck
Auszug aus BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Die Überweisung des Betrages wird den Inhabern des Gemeinschaftskontos nicht als deren Leistung an die Empfängerin zugerechnet, weil diese die Zahlung nicht veranlaßt haben (vgl. BGHZ 66, 362, 365; 66, 372, 375;… 69, 190 u. SenUrt. v. 10.4.78 - II ZR 203/76, WM 1978, 133).
- BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76
Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren
Auszug aus BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Die Überweisung des Betrages wird den Inhabern des Gemeinschaftskontos nicht als deren Leistung an die Empfängerin zugerechnet, weil diese die Zahlung nicht veranlaßt haben (vgl. BGHZ 66, 362, 365; 66, 372, 375; 69, 190 u. SenUrt. v. 10.4.78 - II ZR 203/76, WM 1978, 133). - BGH, 29.03.1962 - VII ZR 238/60
Auszug aus BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Refining trifft die verschärfte Haftung gemäß § 819 BGB, weil Ba. wußte, daß ihr der Betrag nicht zustand und sie sich dessen Wissen zurechnen lassen muß (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.62 - VII ZR 238/60, WM 1962, 609, 610). - BGH, 10.04.1978 - II ZR 203/76
Auszug aus BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Die Überweisung des Betrages wird den Inhabern des Gemeinschaftskontos nicht als deren Leistung an die Empfängerin zugerechnet, weil diese die Zahlung nicht veranlaßt haben (vgl. BGHZ 66, 362, 365; 66, 372, 375; 69, 190 u. SenUrt. v. 10.4.78 - II ZR 203/76, WM 1978, 133).
- BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89
Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto
Anders als bei einem Oder-Konto kann die Sparkasse dementsprechend mit befreiender Wirkung grundsätzlich nur an alle Kontoinhaber gemeinschaftlich, nicht aber an einen von ihnen leisten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - II ZR 39/79, WM 1980, 438; Rieder WM 1987, 29, 33). - OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
Rn. 24 Zur Begründung wird zum einen angeführt, daß in derartigen Fällen die Zahlung des Angewiesenen aus der Sicht des Zahlungsempfängers sich nicht als Leistung des Anweisenden darstelle (BGHZ 66, 362, 365; 88, 232, 236; Palandt/Thomas, BGB, 55.Aufl., § 812 Rn 52a), sowie zum anderen, daß ohne wirksame Anweisung keine ,Leistung" des vermeintlich Anweisenden vorliege, weil ihm die Zahlung des Angewiesenen nicht zugerechnet werden könne (BGHZ 66, 372, 375; 111, 382, 386; BGH NJW 1994, 2357, 2358; WM 1977, 1196, 1197; 1980, 438;… Staudinger/Lorenz, 13.Aufl., § 812 Rn. 51; Flume NJW 1987, 635). - OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 6 U 124/99
Bereicherungsausgleich für eine von nur einem Und-Konto-Inhaber unterzeichneten …
Da dies vorliegend erkennbar der Fall ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob bei einem bösgläubigen Zahlungsempfänger anderes zu gelten hat (vgl. dazu BGH WM 1980, 438).
- OLG Bamberg, 23.02.2000 - 8 U 53/99
Rückabwicklung einer irrtümlich durch eine Bank vorgenommenen Überweisung zu …
Die Überweisung ist jedoch auch nicht als Leistung der Klägerin an die Eheleute ... (im sogenannten Deckungsverhältnis) zu werten, denn diese hatten die Klägerin nicht angewiesen, den Betrag an die Beklagte zu überweisen, also eine solche Vermögensübertragung gerade nicht ausführen lassen wollen (vgl. BGH WM 1980, 438); die Klägerin wollte auch keine eigene Leistung aus ihrem Vermögen erbringen. - OLG Köln, 22.12.1989 - 19 U 118/89
Wirksamkeit der Verfügung eines einzelnen Kontoinhabers über ein sogenanntes …
Die Verfügung eines Kontoinhabers allein ist grundsätzlich schwebend unwirksam, so daß nach in Rechtsprechung und Literatur verbreiteter Ansicht die ursprüngliche Guthabenforderung fortbesteht und eine Kontobelastung rückgängig zu machen ist (…Canaris, a.a.O.; BGH, WM 1980, 438). - LG Aachen, 30.04.1981 - 6 S 29/81
Vollzug des Bereicherungsausgleichs in den sog. Anweisungsfällen nach dem …
In den in BGHZ 69, 186 = WM 1977, 1196, 1197 sowie WM 1978, 819, 820 und 1980, 438 abgedruckten Entscheidungen hat er nämlich ausgesprochen, daß in den Fällen, in denen von vornherein ein wirksamer Überweisungsauftrag fehlt, dem Kontoinhaber die Zahlung seiner Bank an den Empfänger nicht als Leistung zugerechnet werden kann, weil er die Zahlung nicht veranlaßt hat.
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