Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1983 - II ZR 248/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustandekommen und Bedeutung der sogenannten " Londoner Optionsprämie" - Ausschlaggebende Bedeutung der sogenannten "Londoner Prämie" für die Kaufentscheidung des Erwerbers einer Warenterminoption - Verfahrensfehlerfreier Verzicht auf die Einholung eines Gutachtens - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1983, 1235
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften
Auszug aus BGH, 19.09.1983 - II ZR 248/82
Die Beklagten greifen die Erwägungen des Senats im Urteil vom 16. Februar 1981 (BGHZ 80, 80, 84) [BGH 16.02.1981 - II ZR 179/80] zum Zustandekommen und der Bedeutung der Londoner Optionsprämie an.Nach alledem kann kein Zweifel daran sein, daß die Londoner Optionsprämie die Funktion hat, die ihr der Senat im Urteil vom 16. Februar 1981 (aaO) beigemessen hat.
- BGH, 15.05.1979 - VI ZR 230/76
Ausstellerhaftung für Dienstleistungszeugnis
Auszug aus BGH, 19.09.1983 - II ZR 248/82
Die ihr sittenwidriges Verhalten begründenden Umstände waren ihnen bekannt, und die sittliche Wertung des von ihnen gewählten Vorgehens war auch für einen Kaufmann eindeutig (BGH, Urt. v. 15.5.1979 - VI ZR 230/76, WM 1979, 809, insoweit in BGHZ 74, 281 nicht abgedruckt). - BGH, 17.05.1982 - II ZR 9/82
Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …
Auszug aus BGH, 19.09.1983 - II ZR 248/82
Dies aber hat der Senat als sittenwidrig angesehen mit der Begründung, wer so seinen eigenen Wissens- und Erfahrungsvorsprung auf Kosten eines anderen gewerbsmäßig ausnutze, der in Geschäften dieser Art nicht ausreichend bewandert und deshalb auf die Fairneß seines Vertragspartners angewiesen sei, mißbrauche auf grob anstößige Weise seine geschäftliche Überlegenheit und handle sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB (vgl. Sen. Urt. v. 17.5.1982 - II ZR 9/82, WM 1982, 738 = ZIP 1982, 819).
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
c) Bei der Nachholung der fehlenden Feststellungen wird das Berufungsgericht außer den dargelegten schwerwiegenden Aufklärungsmängeln zu berücksichtigen haben, daß ein Irrtum des Beklagten zu 2) über die Reichweite der Aufklärungspflicht, wie er in der Berufungserwiderung geltend gemacht worden ist, vorsätzliches Handeln nicht ohne weiteres ausschließt (BGH, Beschluß vom 19. September 1983 - II ZR 248/82, WM 1983, 1235). - BGH, 21.04.2009 - VI ZR 304/07
Sittenwidrige Schädigung bei Missbrauch des Lastschriftverfahrens
Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Annahme eines Sittenverstoßes in subjektiver Hinsicht grundsätzlich die Feststellung erfordert, dass der Schädiger Kenntnis von den Tatumständen hatte, die sein Verhalten als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 8, 83, 87 f. ; 8, 387, 393 ; Senat BGHZ 74, 281, 284 ; BGH, Urteil vom 28. September 1973 - I ZR 136/71 - NJW 1973, 2285, 2286; BGH, Urteil vom 19. September 1983 - II ZR 248/82 - WM 1983, 1235; Urteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - NJW 1986, 1751, 1754 m.w.N.;… Staudinger/Oechsler, BGB, Neubearbeitung 2003, § 826 Rn. 61;… Wagner in MünchKomm-BGB, 5. Aufl., § 826 Rn. 26;… Soergel/Hönn, BGB, 13. Aufl., § 826 Rn. 51 f.). - BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93
Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von …
Bei der Prüfung des Vorsatzes des Beklagten wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß die Aufklärungsbroschüre darauf angelegt ist, die darin enthaltenen warnenden Hinweise in erheblichem Umfang zu relativieren, und ein Irrtum des Beklagten über die Reichweite der Aufklärungspflicht, wie er in der Klageerwiderung geltend gemacht worden ist, vorsätzliches Handeln nicht ohne weiteres ausschließt (BGH, Beschluß vom 19. September 1983 - II ZR 248/82, WM 1983, 1235; Senatsurteil vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, WM 1994, 149, 153 [BGH 16.11.1993 - XI ZR 214/92], zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
- BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87
Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH
Was für die Pfändung gilt, gilt auch für die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters zu einem Zeitpunkt, in dem die Forderung auf Abfindung bereits entstanden und aufgrund der Vorausabtretung schon aus dem Vermögen des Gesellschafters und Gemeinschuldners ausgeschieden ist (vgl. Sen.Urt. vom 19. September 1983 - II ZR 12/83, WM 1983, 1235, 1237; insoweit in BGHZ 88, 205 [BGH 19.09.1983 - II ZR 12/83] nicht abgedruckt). - OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 16 U 68/98
Warentermingeschäft: Umfang der Risikoaufklärung einer Vermittlungs-GmbH; …
c. Bedarf es mithin konkreter Feststellung vorsätzlichen Handels, sind hierfür äußere Umstände wie das Vorliegen schwerwiegender Aufklärungsmängel zu berücksichtigen; ein etwaiger Irrtum über die Reichweite der Aufklärungspflicht schließt vorsätzliches Handeln nicht ohne weiteres aus (BGH, Beschluß vom 19.9.1983 - II ZR 248/82 = WM 1983, 1235; bestätigend NJW 2002, 2777).Ausreichend ist die bereits die Feststellung, daß ihm die sein sittenwidriges Verhalten begründenden Umstände bekannt waren und die sittliche Wertung des von ihm gewählten Vorgehens auch für einen Kaufmann eindeutig ist (BGH WM 1983, 1235).
- BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93
Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten …
Es spricht mithin alles dafür, daß der Beklagte zu 1) eine Schädigung des Klägers durch die abgeschlossenen Geschäfte zumindest in Kauf genommen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1983 - II ZR 248/82, WM 1983, 1235; Urteil vom 11. Januar 1988 - II ZR 134/87, WM 1988, 291, 294). - OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 16 U 55/03
Börsentermingeschäft: Reichweite der Aufklärungspflicht bei …
Bedarf es mithin der konkreten Feststellung vorsätzlichen Handels, sind hierfür äußere Umstände wie das Vorliegen schwerwiegender Aufklärungsmängel zu berücksichtigen; ein etwaiger Irrtum über die Reichweite der Aufklärungspflicht schließt vorsätzliches Handeln nicht ohne weiteres aus (Senat, a.a.O., BGH WM 1983, 1235; bestätigend NJW 2002, 2777).Ausreichend ist bereits die Feststellung, dass ihm die sein sittenwidriges Verhalten begründenden Umstände bekannt waren und die sittliche Wertung des von ihm gewählten Vorgehens auch für einen Kaufmann eindeutig ist (…Senat, a.a.O.; BGH WM 1983, 1235).
- OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
Ansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt über Inhaberschuldverschreibungen …
Der Beklagte zu 2) hat der Klägerin wesentliche Tatsachen vorenthalten, deren Kenntnis diese erst in die Lage versetzt hätte, das ihr aufgebürdete Verlustrisiko richtig einzuschätzen; wer so einen eigenen Wissensvorsprung auf Kosten von Kleinanlegern ausnutzt, missbraucht auf grob anstößige Weise seinen Wissensvorsprung und handelt sittenwidrig (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.05.1982, II ZR 9/82, Rn. 16; so auch BGH, Urt. v. 19.09.1983, II ZR 218/82, WM 1983, 1235, Rn. 6;… BGH Urt. v. 13.10.1992, XI ZR 30/92, NJW 1993, 257, Rn. 22ff.;… Wagner in Münchener Kommentar, Rn. 83 zu § 826). - BGH, 25.02.1985 - II ZR 130/84
Verwaltung eines vererbten Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker
Der in der Senatsentscheidung vom 19.9.1983 (II ZR 12/83, WM 1983, 1235) aufgestellte Grundsatz, daß die Vorausabtretung des Auseinandersetzungsanspruchs mit der Abtretung des Geschäftsanteils hinfällig wird, kann jedenfalls hier nicht (sinngemäß) eingreifen (ebenso Ulmer, NJW 1984, 1496, 1501 f.). - OLG Hamm, 06.11.2025 - 22 U 60/25
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über …
Dass die Beklagte von ihren rechtlichen Beratern nicht über die Risiken aufgeklärt worden ist, die durch ihr Vorgehen verursacht wurden, und die Folgen des § 826 BGB nach sich ziehen, entlastet sie nach der gesicherten Rechtsprechung des BGH nicht (vgl. grundlegend BGH…, Urteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 230/76 - juris Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. September 1983 - II ZR 248/82 - BeckRS 1983, 31071801; BGH, Urteil vom 19. Februar 1986 - IV b ZR 71/81 - NJW 1986, 1751, 1754). - OLG Bremen, 25.03.1987 - 3 U 26/87
Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung einer vorvertraglichen …
- OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 20 U 18/00
- Pfandrecht an Auseinandersetzungsanspruch eines Kommanditisten bei Eröffnung …
- BGH, 05.11.1984 - II ZR 38/84
Aufklärungspflicht des Vermittlers von Warenterminoptionen
- AG Andernach, 24.11.2006 - 6 C 795/06
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 21/02
- BGH, 17.05.1984 - II ZR 275/83
- BGH, 17.05.1984 - II ZR 199/83
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".