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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2775
BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85 (https://dejure.org/1986,2775)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1986 - II ZR 84/85 (https://dejure.org/1986,2775)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1986 - II ZR 84/85 (https://dejure.org/1986,2775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Vertragsschlusses auf Grund falscher Angaben einer Vertrauensperson - Haftung des an den Vertragsverhandlungen unmittelbar oder mittelbar beteiligte Dritten für die Verletzung des allgemeinen Verhandlungsvertrauens - Einfluss von wissen oder wissen müssen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1478
  • WM 1986, 1047
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …

    Auszug aus BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
    Aus diesem Vortrag ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen ein Vertreter, Sachwalter oder Verhandlungsgehilfe dem Verhandlungspartner haftet, weil er dessen Vertrauen für seine Person in Anspruch genommen und durch falsche Auskünfte dessen Entschluß, den Vertrag zu schliessen, maßgeblich beeinflußt hat (vgl. BGHZ 56, 81; 70, 337; 74, 103, 108).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
    Hierzu bestand erst Anlaß, wenn es Anhaltspunkte gab, die den Kläger an der Zuverlässigkeit der Auskunft hätten zweifeln lassen müssen; wäre der Kläger in einem solchen Falle diesen Zweifeln nicht nachgegangen, könnte der Beklagte ihm möglicherweise entgegenhalten, den Schaden mitverschuldet zu haben (…vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1977 - VIII ZR 211/75, WM 1977, 334, 338; v. 25.11.1981 - IVa ZR 286/80, LM BGB § 652 Nr. 78).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
    Aus diesem Vortrag ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen ein Vertreter, Sachwalter oder Verhandlungsgehilfe dem Verhandlungspartner haftet, weil er dessen Vertrauen für seine Person in Anspruch genommen und durch falsche Auskünfte dessen Entschluß, den Vertrag zu schliessen, maßgeblich beeinflußt hat (vgl. BGHZ 56, 81; 70, 337; 74, 103, 108).
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76

    Vertrauenshaftung eines Dritten bei Vertragsdurchführung

    Auszug aus BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
    Aus diesem Vortrag ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen ein Vertreter, Sachwalter oder Verhandlungsgehilfe dem Verhandlungspartner haftet, weil er dessen Vertrauen für seine Person in Anspruch genommen und durch falsche Auskünfte dessen Entschluß, den Vertrag zu schliessen, maßgeblich beeinflußt hat (vgl. BGHZ 56, 81; 70, 337; 74, 103, 108).
  • BGH, 22.04.1981 - VIII ZR 34/80

    Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Spediteurs - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
    Zutreffend ist allerdings, daß eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen außer in dem obengenannten Falle einer rechtlichen Verpflichtung, ein besseres Wissen zu haben, auch dann entfallen kann, wenn beide Verhandlungspartner über dieselben Erkenntnismöglichkeiten verfügen und der eine deshalb nicht darauf angewiesen ist, dem anderen besonderes Vertrauen entgegenzubringen, es mithin an der rechtfertigenden Voraussetzung für eine aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben hergeleiteten Vertreterhaftung fehlt; wer Erkenntnismöglichkeiten innerhalb der eigenen Sphäre außer acht läßt, kann redlicherweise nicht darauf vertrauen, von seinem Vertragspartner über wesentliche Umstände aufgeklärt zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.1981 - VIII ZR 34/80, LM BGB § 276 (Fa) Nr. 68).
  • BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 211/75

    Voraussetzungen für das Erlöschen einer Bürgschaftsverpflichtung - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
    Hierzu bestand erst Anlaß, wenn es Anhaltspunkte gab, die den Kläger an der Zuverlässigkeit der Auskunft hätten zweifeln lassen müssen; wäre der Kläger in einem solchen Falle diesen Zweifeln nicht nachgegangen, könnte der Beklagte ihm möglicherweise entgegenhalten, den Schaden mitverschuldet zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1977 - VIII ZR 211/75, WM 1977, 334, 338; v. 25.11.1981 - IVa ZR 286/80, LM BGB § 652 Nr. 78).
  • OLG München, 19.12.2011 - 19 U 2542/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagen: Schutzwirkung eines …

    Ausnahmsweise kann allerdings nach st. Rspr. des BGH der für einen Beteiligten auftretende Vermittler (Sachwalter) oder Abschlussvertreter selbst aus dem Gesichtspunkt des Verhandlungsverschuldens auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er für seine Person besonderes Vertrauen in Anspruch genommen oder wegen eigenen wirtschaftlichen Interesses die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (z.B. BGH NJW 1981, 2810 und NJW-RR 1986, 1478;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. A. 2012, § 311 Rnr. 71).
  • OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

    Der BGH hat entschieden, dass ausnahmsweise auch der an den Vertragsverhandlungen unmittelbar oder mittelbar beteiligte Dritte für die Verletzung von Schutz- und Aufklärungspflichten dann haftet, wenn er das Vertrauen des Verhandlungspartners dadurch auf sich gelenkt und den Vertragsschluss gefördert hat, dass er unter Hinweis auf seine konkrete Sachkunde und seinen Sachverstand sowie auf das Ansehen seiner Person keinen Zweifel am Misslingen des Projekts aufkommen lässt (BGH WM 1986, 1047).
  • LG München I, 02.05.2003 - 22 O 6258/02

    Falschberatung durch Beitritt zu einer Publikums-KG

    b) Zwar ist anerkannt, dass gegenüber dem Verhandlungsgehilfen Ansprüche aus uneigentlicher Prospekthaftung bestehen können, wenn er durch Hinweise auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (BGH WM 86, 1047), bzw. gegenüber dem Handelsvertreter oder Handelsmakler, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat (…Baumbauch/Hobt, HGB 30. Auflage, Anhang § 177 a Rdnr. 64, BGH WM 71,. 499) oder aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verhandelt hat (BGH 83, 222, NJW 84, 2524, NJW 85, 381).
  • LG Berlin, 31.05.2007 - 21 O 474/06

    Subventionierung: Haftung der Förderbank des Landes Berlin gegenüber …

    Ein Verhandlungsgehilfe kann nur durch Hinweis auf seine Sachkunde und sein Ansehen haften, wenn er wie ein Garant aufgetreten ist (vgl. BGH vom 12.05.1986 -II ZR 84/85- WM 1986, 1047).
  • LG Berlin, 27.10.2005 - 10 O 126/05
    In die Haftung einbezogen kann auch ein Verhandlungsgehilfe sein, wenn er durch Hinweis auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (vgl. BGH v. 12.5.1986-II ZR 84/85, WM 1986, 1047).
  • OLG München, 18.12.2006 - 17 U 2106/06
    Eine Prospekthaftung aus typisierten Vertrauen käme darüber hinaus in Betracht, wenn die Beklage zu 1) durch Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens als Garant haften würde (BGH NJW 2001, 360, 363 [BGH 26.09.2000 - X ZR 94/98] , BGH WM 1986, 1047).
  • LG Berlin, 17.11.2005 - 10 O 65/05
    In die Haftung einbezogen kann auch ein Verhandlungsgehilfe sein, wenn er durch Hinweis auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (vgl. BGH vom 12.5.1986 - II ZR 84/85 , WM 1986, 1047).
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