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| LG Kiel, 05.07.1986 - 1 T 33/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 16 Abs. 2; ZPO § 3
Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1987, 61
Wird zitiert von ... (5)
- LG Köln, 17.02.2003 - 1 T 31/03 Rn. 9 Zahlreiche Vertreter haben sich dafür ausgesprochen, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zum Entgelt nach § 16 GKG gehören ( OLG Düsseldorf ZMR 1998, 692; OLG Hamburg ZMR 1995, 359; OLG München WM 1999, 366; LG Köln WM 1987, 61 ).
- KG, 06.03.2000 - 8 W 256/00
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes; Voraussetzungen für die …
Ob für die Bemessung des Gebührenwertes nach § 16 Abs. 1 GKG der Bruttomietzins einschließlich sämtlicher Nebenkosten anzusetzen ist (so OLG Hamm in ZMR 1995, 359; OLG München in GE 1999, 44; LG Kiel u. LG Köln in WuM 1987, 61; LG Mönchengladbach in ZMR 1990, 345; Stein-Jonas-Roth, ZPO, § 8, Rn 9; Schneider, Streitwertkommentar, Rn 3087), oder ob von diesem die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie etwa für Heizung und Wasser abzusetzen sind (vgl. BGHZ 18, 169 ff, 173; nunmehr offen gelassen in NZM 1999, 794), oder ob die Nebenkosten insgesamt herauszurechnen sein sollen, so dass nur der Nettomietzins maßgeblich ist (so OLG Rostock in MDR 1994, 628; OLG Oldenburg in ZMR 1991, 142; OLG Köln in WuM 1996, 288; LG Leibzig in WuM 1996, 234; LG Memmingen in WuM 1993, 478; LG Frankenthal, 378; LG Kleve in JurBüro 1985, 423; im Anschluss daran Anders/Gehle, Handbuch des Streitwerts, Rn 10), ist streitig. - BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 256/87
Nichtannahme der Revision
Wie der Senat in seinem in dem Revisionsurteil in Bezug genommenen Urteil vom 18. November 1986 (WM 1987, 61) ausdrücklich ausgeführt hat, ist auch in einem derartigen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter im Einzelfall die Überzeugung gewinnt, wegen der falschen Angabe des Versicherungsnehmers bei der Schadensermittlung sei diesem eine Vortäuschung des Einbruchdiebstahls nicht nur zuzutrauen, sondern es bestehe eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, daß er dies auch getan hat. - LG Kiel, 31.10.1990 - 1 T 165/90
Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung
Danach ist für die Berechnung des Streitwertes in Räumungsstreitigkeiten aus den bereits im Beschluss des Landgerichts Kiel vom 05. Juli 1986 - 1 T 33/86 -, WM 1987, 61, dargelegten Gründen der einjährige Bruttomietzins maßgebend. - AG Weißwasser, 10.07.1992 - 3 C 165/92 Bei der Streitwertfestsetzung war nicht der Jahresbetrag der Mieterhöhung gemäß § 3 MHG zu berücksichtigen, sondern es war vielmehr der Gebäudewertsteigerung angemessen Rechnung zu tragen, so dass der dreifache Jahresbetrag der Mieterhöhung nach § 3 MHG angebracht erscheint (siehe LG Hamburg, ZMR 1985, 127 , WM 1987, 61, LG Berlin, ZMR 1985, 343).
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