Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.05.1989 - 11 U 62/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1120
- NJW-RR 1990, 534 (Ls.)
- WM 1990, 149
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
Unwirksamer Vereinsausschluss - Verletzung allgemeingültiger Verfahrensgrundsätze …
Hat eine hierzu nicht befugte Person, wie hier die wegen Befangenheit an sich ausgeschlossene 1. Vorsitzende, die Leitung einer Vorstandssitzung bzw. der Mitgliederversammlung übernommen, so dürfen nach einer dahingehenden Beweisführung durch den Verein keine vernünftigen Zweifel verbleiben, daß die zustande gekommenen Beschlüsse kein anderes Ergebnis gehabt hätten, wenn eine befugte Person die Leitung übernommen hätte (vgl. OLG Hamburg NJW 1990, 1120, 1122 und Reichert/van Look, a. a. O., Rn 1751 ff). - OLG Hamburg, 11.01.1991 - 11 U 125/90 BGH WM 1970 S. 983, 984 und WM 1989 S. 1682, 1683 f. = ZIP 1989 S. 1546, 1547 f. = DB 1989 S. 2422 (LS); vgl. ferner die Entscheidungen des erkennenden Senats in EWiR § 241 AktG 1/89, S. 739 ( Großfeld/Isenbeck) sowie in WM 1990 S. 149, 150 f.
- LG Aachen, 03.06.2008 - 41 O 64/07
Vertragsbericht gegenüber Aktionären muss das rechtliche Für und Wider des …
Rn. 86 Selbst wenn ein derartiger Verstoß vorgelegen hätte und dies zu einer Gesetzesverletzung geführt hätte, würde dies nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen, da dies voraussetzen würde, dass die Gesetzesverletzung für das Beschlussergebnis von Bedeutung war (vgl. OLG Hamburg, NJW 1990, 1120, 1121;… Hüffer, a. a. O., Rdnr. 16 zu § 129 m. w. Nachweisen).
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