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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1991 - KZR 25/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2213
BGH, 15.10.1991 - KZR 25/90 (https://dejure.org/1991,2213)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1991 - KZR 25/90 (https://dejure.org/1991,2213)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - KZR 25/90 (https://dejure.org/1991,2213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsregeln - Bierlieferung - Bierlieferungsvertrag - Laufzeit des Vertrages - Markltabschottung - Ausschließlichkeitsbindung - Bindung von Gaststätten an die Brauerei

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verstoß eines Bierlieferungsvertrages gegen Art. 85 Abs. l EWGV nur bei Marktabschottungswirkung auf dem nationalen Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 85
    Marktabschottungswirkung bei Bierlieferungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1456
  • MDR 1992, 142
  • GRUR 1992, 75
  • WM 1992, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - KZR 25/90
    Nach Abschluß des Berufungsverfahrens hat der Europäische Gerichtshof in Ausspruch 1 seines gemäß Art. 177 EWG-Vertrag ergangenen Urteils vom 28. Februar 1991 (Rechtssache C-234/89, WuW/E EWG/MUV 911 - Delimitis/Henninger Bräu) zur Wirksamkeit von Bierlieferungsverträgen mit Ausschließlichkeitsbindungen folgendes entschieden:.
  • BGH, 08.04.1992 - VIII ZR 94/91

    Aufrechterhaltung eines sittenwidrigen Getränkelieferungsvertrages

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 (DB 1991, 744 [EuGH 28.02.1991 - C 234/89] = RIW 1991, 504 m.Anm. Paulusch, EWiR Art. 85 EWGV 1/91, 371; dazu auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - KZR 25/90 = WM 1992, 117 = GRUR 1992, 75 m.Anm. Niederleithinger, EWiR Art. 85 EWGV 1/92, 47) ist ein Bierlieferungsvertrag nur dann nach Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag verboten, wenn zum einen der nationale Markt für den Absatz von Bier in Gaststätten für Mitbewerber schwer zugänglich ist und zum anderen der streitige Vertrag (…Nr. 1 des Tenors des Urteils des EuGH aaO) - oder die Verträge der betroffenen Brauerei (…Nr. 24, 25 der Entscheidungsgründe aaO) - in erheblichem Maße zu der Marktabschottungswirkung des Bündels gleichartiger Verträge beiträgt.
  • OLG Koblenz, 21.02.2002 - 5 U 677/01

    Zur Auslegung eines Bierbezugsvertrags

    Insofern kann dahinstehen, ob der Parteivortrag überhaupt hinreicht, dass hier von einem wettbewerbsbeschränkenden Sachverhalt ausgegangen werden kann, wie in Art. 85 Abs. 1 a.F. EGV voraussetzte (vgl. dazu im Einzelnen BGH NJW 1992, 1456, 1457; BGH NJW 1992, 2145; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 937, 939; Wahl NJW 1985, 534 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1993 - 2 U 124/92

    Anforderungen an den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Daß es sich bei den von den Beklagten gehaltenen Bull-Terriern um Kampfhunde im Sinne des Eigentümerbeschlusses vom 28.06.1991 handelte, ergibt sich nicht nur daraus, daß die Rasse der Bull-Terrier heute allgemein und üblicherweise zu den sogenannten Kampfhunden gezählt wird (vgl. Hamann, DÖV 1989, 209; LG Nürnberg, DWW 1990, 338; AG Rüsselsheim, WM 1992, 117 m.w. Hinweisen auch zu Gesetzgebungsverfahren), sondern auch daraus, daß gerade die beiden Bull-Terrier der Beklagten Anlaß für den Eigentümerbeschluß waren und von ihm nach dem Willen der Eigentümergemeinschaft speziell erfaßt werden sollten.
  • OLG München, 31.01.1995 - 25 U 3600/94

    Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Vertrag gegen das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 WV ver stößt (ablehnend für einen gleichgelagerten Fall BGH NJW 1992, 1456/1457).
  • OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 U 207/91

    Nichtigkeit eines Bierbezugsvertrag wegen Ablaufs einer höchstzulässigen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 06.11.1998 - 2 U 107/98

    Ausschluss von § 463 BGB als vertraglichem Gewährleistungsanspruch bei Anfechtung …

    Für eine Nichtigkeit nach Art. 85 Abs. 2 EGV bietet der Vortrag der Parteien keinerlei Anhaltspunkte (vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Nichtigkeit eines lang laufenden Bierbezugsvertrages: BGH NJW 1992, 1456 f. [BGH 15.10.1991 - KZR 25/90] ; Senat NJW-RR 1993, 937, 938 [OLG Stuttgart 02.10.1992 - 2 U 207/91] ).
  • OLG München, 24.02.1994 - 24 U 783/93
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, daß der Beklagte lediglich Getränkehändler ist und keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, von ihm abgeschlossene Getränkelieferungsverträge würden - ein Verbot nach Art. 85 Abs. 1 EWG -Vertrag vorausgesetzt - erheblich zur Marktabschottung beitragen (vgl. EuGH EuZW 1991, 376; BGH NJW 1992, 1456 ).
  • AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92

    Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mitmieter; Inaussichtstellen …

    Der Vermieter kann nämlich unter bestimmten Umständen nach § 242 BGB verpflichtet sein, die Zustimmung zur Installation einer Satelliten-Antennen-Anlage zu erteilen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ; AG Altötting, WM 1992, 365; AG Bergisch-Gladbach, WM 1992, 367; AG Königswinter, WM 1992, 117 ; AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).
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