Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1992 - II ZR 219/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto - Möglichkeit der Überziehung eines Kontos - Möglichkeit einer Kreditgewährung - Haftung beider Kontoinhaber für den Überziehungskredit als Gesamtschuldner - Wirksamer Widerruf einer Kontovollmacht - Kontovollmacht mit der ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426
Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto - Haftung für Überziehungskredit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 233
- WM 1993, 141
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus BGH, 09.11.1992 - II ZR 219/91
Da nur der Kläger Revision eingelegt hat, ist in der Revisionsinstanz von dem Bestehen der Klageforderung auszugehen, revisionsrechtlich zu überprüfen ist lediglich die Wirksamkeit der von dem Beklagten erklärten Aufrechnung (vgl. BGH, Urt. v. 3. November 1989 - V ZR 143/87, NJW 1990, 447, 449). - BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89
Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus BGH, 09.11.1992 - II ZR 219/91
Bei dieser Sachlage kann der Kläger den Vortrag des Beklagten nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 Abs. 4 ZPO), ohne zuvor zumindest versucht zu haben, sich verbindliche Informationen von der V. bank U. zu beschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 15. November 1989 - VIII ZR 46/89, NJW 1990, 453, 454). - BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89
Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto
Auszug aus BGH, 09.11.1992 - II ZR 219/91
Abgesehen von dem in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen, vertraglich vereinbarten Weisungsrecht kann die Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto nur im Wege einer Änderung des Kontovertrages durch eine Einigung aller Kontoinhaber mit der Bank erfolgen (BGH, Urt. v. 30. Oktober 1990 - XI ZR 352/89, NJW 1991, 420).
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 191/08
Berechtigung zur Umschreibung eines Kontos auf den bevollmächtigten Ehegatten …
So hat der erkennende Senat sogar für die Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto entschieden, dass die Veränderung der vertraglichen Rechtsstellung eines Konto-(Mit-)Inhabers im Allgemeinen eine Einigung der Bank oder der Sparkasse mit allen betroffenen Kontoinhabern voraussetzt ( Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 352/89, WM 1990, 2067, 2068; siehe ferner BGH, Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 219/91, WM 1993, 141, 143). - BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96
Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des …
- OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94
Reichweite einer transmortalen Aktienverfügungsbefugnis
Der Bundesgerichtshof (WM 1993, 141 [BGH 09.11.1992 - II ZR 219/91] ) hat Bedenken gegen die Auffassung geäußert, daß die Einzelverfügungsbefugnis das Recht geben könne, im Namen aller Kontoinhaber den Kontovertrag mit dem Kreditinstitut zu ändern (vgl. hierzu auch schon BGH WM 1990, 2067 [BGH 30.10.1990 - XI ZR 352/89] ).
- OLG Hamm, 27.01.2010 - 31 U 113/09
Zulässigkeit der Umwandlung eines Oder-in ein Und-Konto
Die Änderung des Kontovertrages erfordert dabei grundsätzlich die Einigung aller Kontoinhaber und der Bank (BGH WM 90, 2067; BGH WM 93, 141). - OLG Stuttgart, 20.12.1995 - 9 U 199/95
Wiedererteilung einer Gutschrift auf ein Girokonto; Pfändung eines Kontoguthabens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Mönchengladbach, 28.05.2008 - 2 S 217/07 So soll die Verfügungsbefugnis nicht zur Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto ermächtigen (vgl. BGH WM 1990, 2067 [BGH 30.10.1990 - XI ZR 352/89] ; WM 1993, 141 [BGH 09.11.1992 - II ZR 219/91] ;… OLG Hamm a.a.O.;… Liesecke a.a.O.).
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