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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7093
OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1995,7093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.1995 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1995,7093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1995,7093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillschweigende Rechtswahl der Vertragsparteien durch Zugrundelegung des deutschen Rechts bei Ausführungen in einem Rechtsstreit und den erkennbaren Wunsch einer Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung; Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 328 675
    Anwendung der Grundsätze über Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können im Überweisungsverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 1179
  • BB 1995, 1208
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Die gefestigte Rechtsprechung, wonach bei Abweichungen zwischen der Bezeichnung des Überweisungsempfängers und der angegebenen Kontonummer die Empfängerangabe maßgebend ist (vgl. BGH ZIP 1987/693; BGH NJW 1991/3208, 3209), hilft hier nicht weiter, denn bei der streitgegenständlichen Überweisung war gerade unklar, wer Empfänger sein sollte.

    Ein vertraglicher Anspruch auf Rückerstattung des fehlgeleiteten Überweisungsbetrages ohne Rücksicht auf ein Verschulden der Beklagten gemäß §§ 667, 675 BGB (vgl. BGH NJW 1991/3208) scheidet schon deshalb aus, weil dieser Anspruch nur dem letzten Auftraggeber in der Überweisungskette zustehen würde, da nur er einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Beklagten, geschlossen hat.

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Auch hier ist dieser Zusammenhang nicht schon dann zu verneinen, wenn der Verrichtungsgehilfe eigenmächtig gegen die Weisungen des Geschäftsherrn verstoßen hat; denn auch im Bereich der §§ 823 ff. BGB gehört pflichtwidriges Verhalten grundsätzlich noch zum Personalrisiko des Geschäftsherrn (vgl. BGHZ 49/19, 23).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Zwar steht eine vorsätzliche Abweichung von Weisungen des Geschäftsherrn der Anwendung des § 278 BGB nicht in jedem Fall entgegen; denn auch der bewußte Mißbrauch der anvertrauten Stellung und der damit verbundenen Befugnisse im Geschäftsverkehr mit den Kunden gehört zum Personalrisiko, für das der Geschäftsherr einzustehen hat (vgl. BGH NJW 1977/2259).
  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Parteien die Rechtswahl auch stillschweigend dadurch treffen, daß sie ihren Ausführungen in einem Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich deutsches Recht zugrundelegen und dadurch zu erkennen geben, daß sie eine Entscheidung nach dieser Rechtsordnung wünschen (vgl. BGH NJW 1962/1005; BGH WM 1987/1501, 1502; BGH NJW 1988/1592; BGH NJW 1991/1292, 1293; BGH NJW 1992/909 und NJW 1992/1380; BGH FamRZ 1993/290).
  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Für das Lastschriftverfahren hat auch der Bundesgerichtshof Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bejaht (vgl. BGHZ 69/82, 86 [BGH 14.10.1981 - IVb ZB 588/80]).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Parteien die Rechtswahl auch stillschweigend dadurch treffen, daß sie ihren Ausführungen in einem Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich deutsches Recht zugrundelegen und dadurch zu erkennen geben, daß sie eine Entscheidung nach dieser Rechtsordnung wünschen (vgl. BGH NJW 1962/1005; BGH WM 1987/1501, 1502; BGH NJW 1988/1592; BGH NJW 1991/1292, 1293; BGH NJW 1992/909 und NJW 1992/1380; BGH FamRZ 1993/290).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59

    Vertrag zugunsten Dritter. Mitverschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Ob die Formulierung des Überweisungsträgers von der Klägerin, selbst oder von der Bank ... stammt, kann offen bleiben; denn eine schuldhafte Mitverursachung durch ihre Überweisungsbank müßte sich die Klägerin gemäß § 254 BGB in Verbindung mit einer analogen Anwendung des § 334 BGB zurechnen lassen (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 334 Rn. 3 und § 254 Rn. 69; BGHZ 33/247, 250).
  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 149/91

    Scheckrechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft bei Ausstellung eines auf das …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Parteien die Rechtswahl auch stillschweigend dadurch treffen, daß sie ihren Ausführungen in einem Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich deutsches Recht zugrundelegen und dadurch zu erkennen geben, daß sie eine Entscheidung nach dieser Rechtsordnung wünschen (vgl. BGH NJW 1962/1005; BGH WM 1987/1501, 1502; BGH NJW 1988/1592; BGH NJW 1991/1292, 1293; BGH NJW 1992/909 und NJW 1992/1380; BGH FamRZ 1993/290).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Parteien die Rechtswahl auch stillschweigend dadurch treffen, daß sie ihren Ausführungen in einem Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich deutsches Recht zugrundelegen und dadurch zu erkennen geben, daß sie eine Entscheidung nach dieser Rechtsordnung wünschen (vgl. BGH NJW 1962/1005; BGH WM 1987/1501, 1502; BGH NJW 1988/1592; BGH NJW 1991/1292, 1293; BGH NJW 1992/909 und NJW 1992/1380; BGH FamRZ 1993/290).
  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 238/86

    Geltung deutschen Rechts für einen Überweisungsauftrag einer im Ausland …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92
    Die gefestigte Rechtsprechung, wonach bei Abweichungen zwischen der Bezeichnung des Überweisungsempfängers und der angegebenen Kontonummer die Empfängerangabe maßgebend ist (vgl. BGH ZIP 1987/693; BGH NJW 1991/3208, 3209), hilft hier nicht weiter, denn bei der streitgegenständlichen Überweisung war gerade unklar, wer Empfänger sein sollte.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 588/80

    Rechtliches Interesse an Todeserklärung

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 22/86

    Klage auf Ersatz von Aufwendungen - Fehlende Vollmacht zur Ausführung des …

  • BGH, 07.03.1962 - VIII ZR 9/61

    Nachträgliche Rechtswahl

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …

    Diese Rechtsprechung ist von zahlreichen Instanzgerichten übernommen (vgl. OLG Jena WM 1994, 2153, 2156; LG Dortmund WM 1985, 886, 887) und auf den Überweisungsverkehr übertragen worden (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575, 576 f.; OLG Frankfurt WM 1984, 726, 727 und 1995, 1179, 1180; OLG München WM 1988, 373 f.; OLG Oldenburg WM 1998, 711, 712; LG Augsburg WM 1988, 1085, 1086; LG Köln WM 1993, 895, 896 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05

    Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung …

    Letztlich braucht dies aber nicht vertieft zu werden, weil jedenfalls der - von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bereits vertretenen - Auffassung, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter auch im Rahmen des allgemeinen Überweisungsverkehrs grundsätzlich anzuerkennen ist, zu folgen ist (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575 und WM 1987, 1008; OLG Frankfurt WM 1984, 726, BB 1995, 1208 und WM 1999, 1208, 1210; OLG München WM 1988, 373;… Canaris aaO, Rn 21 ff.;… MüKo-Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rn 144 ff.).

    Darüber hinaus steht ihm ein unmittelbarer Schadensersatzanspruch gegen die Empfängerbank aus dem Giroverhältnis der beiden letztbeteiligten Banken zu, wenn diese ihren Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat (OLG Frankfurt BB 1995, 1208;… Canaris aaO, Rn 25 und 395).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2022 - 3 U 306/21
    Letztlich braucht dies aber nicht vertieft zu werden, weil jedenfalls der - von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bereits vertretenen - Auffassung, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter auch im Rahmen des allgemeinen Überweisungsverkehrs grundsätzlich anzuerkennen ist, zu folgen ist (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575 und WM 1987, 1008; OLG Frankfurt WM 1984, 726, BB 1995, 1208 und WM 1999, 1208, 1210; OLG München WM 1988, 373).

    Darüber hinaus steht ihm ein unmittelbarer Schadensersatzanspruch gegen die Empfängerbank aus dem Giroverhältnis der beiden letztbeteiligten Banken zu, wenn diese ihren Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat (OLG Frankfurt BB 1995, 1208;… Canaris aaO, Rn 25 und 395).

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