Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Revision - Mündliche Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einführung in Bezug genommener Unterlagen in den Rechtsstreit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1841
- MDR 1996, 196
- WM 1995, 1292
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79
Lückenhafter Urteilstatbestand
Auszug aus BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94
Die Entscheidung kann demnach nicht mit der Begründung aufrechterhalten werden, dem Kläger seien die betreffenden Ausführungen aus einer anderen ordnungsgemäß in den Prozeß eingeführten Quelle zur Kenntnis gebracht worden (vgl. für den Fall der Rückgabe entscheidungserheblicher Unterlagen nach Beendigung der Tatsacheninstanz BGHZ 80, 64, 67). - BGH, 20.03.1995 - II ZR 144/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
Auszug aus BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94
Die Anlagen B 2 und B 7 sind Bestandteil des Anlagenhefters mit den Anlagen B 0 bis B 7, das in dem vor dem Senat rechtshängigen Verfahren B. ./. H. - II ZR 144/94 (OLG Düsseldorf - 7 U 123/93; LG Düsseldorf - 7 O 324/92) mit dem Schriftsatz des Beklagten vom 17. Juni 1992 eingereicht worden ist und sich bei diesen Akten befindet. - BGH, 20.03.1995 - II ZR 141/94
Auszug aus BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94
Die Anlage F 11 gehört zu dem Anlagenkonvolut F 1 bis F 28, das mit der Berufungsbegründung des Klägers vom 5. Mai 1993 in dem vor dem Senat rechtshängigen Verfahren V. ./. H. - II ZR 141/94 (OLG Düsseldorf - 7 U 67/93; LG Düsseldorf - 7 O 79/92) zu den Gerichtsakten gelangt und noch vorhanden ist.
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Allerdings begründet ein Verfahrensfehler die Revision bereits dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1989 - I ZR 220/87, NJW 1990, 121, 122; vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841, 1842;… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 13. Aufl., § 545 Rn. 11). - BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in …
Bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen (vgl. oben unter 4) genügt hingegen bereits die Möglichkeit, dass das Berufungsgericht ohne den Verfahrensfehler zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841, unter II 2;… MünchKommZPO/Wenzel, aaO). - BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99
Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren
Die angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichts beruht auf dem verfahrensfehlerhaften Absehen von der Vernehmung der Zeugen Dr. R. und B. (vgl. dazu z.B. BGHZ 27, 163, 169; BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841 unter II 2;… Musielak/Ball, ZPO, § 549 Rdnr. 11 bei Fn. 54).
- BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens
Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einem der Klägerin günstigeren Ergebnis gelangt wäre, wenn es dem Beweisantritt der Klägerin nachgegangen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841 unter II 2). - BGH, 11.04.2013 - VII ZR 44/12
Berücksichtigung des letzten Vertragsjahres oder einen längeren Zeitraum im …
Denn es ist - was für die Annahme eines Beruhens bei Verfahrensfehlern ausreicht (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841 unter II 2;… MünchKommZPO/Krüger, 4. Aufl., § 545 Rn. 14) - nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einer abweichenden Entscheidung gelangt wäre, wenn es den von der Klägerin angebotenen Beweis für die Werbung von Stammkunden erhoben hätte. - OLG Nürnberg, 04.03.2016 - 8 Wx 1657/15
Zur gerichtlichen Überprüfung des Zeitaufwands eines Sachverständigen bei …
Die Möglichkeit, dass das Landgericht ohne diesen Verfahrensfehler zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, kann revisionsrechtlich nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteil v. 20.03.1995, II ZR 198/94, NJW 1995, 1841, 1842;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 545, Rn. 11). - BGH, 16.11.2010 - VIII ZR 228/08
Vereinbarkeit des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der fehlenden …
Denn es ist - was für die Annahme eines Beruhens bei Verfahrensfehlern ausreicht (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, NJW 1995, 1841, unter II 2;… MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 545 Rn. 14) - nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einer abweichenden Entscheidung gelangt wäre, wenn es den vom Kläger angebotenen Beweis für die Werbung von 43 neuen Stammkunden erhoben hätte. - OLG Saarbrücken, 25.02.2004 - 1 U 422/03
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf mündliche Gutachtenerläuterung
Zwar genügt bei der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften die bloße Möglichkeit, dass das Gericht ohne den Verfahrensfehler zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. BGH NJW 1995, 1841, 1842;… Musielak - Ball, ZPO, 3. Aufl. Rdn. 11 zu § 545). - BGH, 17.12.2013 - II ZR 186/12
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung nicht neuen Vorbringens als …
Die vorgelegten Unterlagen stehen Parteivortrag im Sinn von § 137 Abs. 2 ZPO gleich (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 198/94, WM 1995, 1292 f.). - OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 7 U 80/99
Hausratsversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei einem …
Entgegen der Auffassung des Landgerichts erfüllt die handschriftliche Schadenaufstellung der Kläger vom 18. Januar 1994 (Bl. 32 bis 74 d.A.) die Anforderungen an schriftsätzlichen Sachvortrag in der Klageschrift (§ 253 ZPO), insbesondere sind diese durchaus lesbar und gemäß §§ 131, 137 Abs. 3 ZPO in prozessual zulässiger Weise in Bezug genommen (Bl. 15 d.A.).Dies reicht zur Anspruchsbegründung aus, denn die Beklagte ist aufgrund des Klagevorbringens in Verbindung mit der in Bezug genommenen Schadenaufstellung zur sachgemäßen Verteidigung in der Lage (vgl. BGH in NJW-RR 2002, 1532; BGH in NJW 1995, 1841), eine nochmalige Wiederholung der Angaben der Schadenaufstellung in der Klageschrift wäre eine bloße Förmelei und ist daher entbehrlich. - LAG Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 4 Sa 79/16
Berufungsantrag - Berufungsbegründung - Darlegungslast
- BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 298/95
Totalschaden oder erhebliche Beschädigung geben dem Leasingnehmer das Recht zur …
- OLG Köln, 19.10.2010 - 2 Wx 157/10
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG
- KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
Anwendbarkeit von nationalem Recht i.R.e. Zustellung von Schriftstücken zur …
- ArbG Hanau, 22.12.1997 - 2 Ca 786/95
Verzug des Arbeitgebers mit der vertragsgemäßen Vergütung bei Ausspruch einer …
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