Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1994 - II ZR 9/94 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- BGH, 08.12.1994 - II ZR 9/94
- BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94
Papierfundstellen
- WM 1995, 709
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01
Zur Kündigung eines NPD-Girokontos
aa) Ob ein bestimmtes Verhalten als ein die fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund zu werten ist, ist weitgehend eine Tatsachenfrage (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - II ZR 9/94, WM 1995, 709, 710). - BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04
Bestellung des GmbH-Geschäftsführers unter auflösender Bedingung
Auch in anderen Fällen kann die Abberufung eines Geschäftsführers mit ähnlichen rechtlichen Zweifeln behaftet sein: Kann der Geschäftsführer wegen einer entsprechenden Satzungsgestaltung nach § 38 Abs. 2 GmbHG nur aus wichtigem Grund abberufen werden, kommt es häufig zu gegensätzlichen Beurteilungen, ob der dem Geschäftsführer gemachte Vorwurf seinem Schweregrad nach eine sofortige Abberufung rechtfertigt (…vgl. etwa die Nachweise bei Scholz/Uwe H. Schneider aaO § 38 Rdn. 43-53) oder fehlerfrei festgestellt worden ist (vgl. Sen.Urt. v. 20. Februar 1995 - II ZR 9/94, ZIP 1995, 560, 562 = WM 1995, 709). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Die tatrichterliche Entscheidung der Frage, ob ein die fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund besteht, unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung (Senat, BGHZ 154, 146, 153 ; BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - II ZR 9/94, WM 1995, 709, 710).
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