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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.01.1995 - 5 U 171/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10767
OLG Hamburg, 11.01.1995 - 5 U 171/94 (https://dejure.org/1995,10767)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.1995 - 5 U 171/94 (https://dejure.org/1995,10767)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 5 U 171/94 (https://dejure.org/1995,10767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kredit nur mit Konto? - Bank will Kredit von Einrichtung eines Kontos abhängig machen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung der Führung des Gehaltskontos bei der kreditgewährenden Bank

Papierfundstellen

  • WM 1996, 105
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02

    Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines sog. Fernüberwachungsvertrages und …

    Bei der Kündigung aus wichtigem Grund können aber nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die nicht in den Risikobereich desjenigen fallen, der die Unzumutbarkeit geltend gemacht hat und sich vom Vertrag lösen will (BGH NJW 1997, 3022 ff. [= WM 1997, 614]; BGH NJW 1996, 714 [= WM 1996, 105]; BGH NJW 1991, 1828 f.).

    Denn ebenso wie bei der Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die wie das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund aus dem allgemeinem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgen, können Gründe, die in dem Risikobereich einer Partei liegen, ihr grundsätzlich nicht auch noch das Recht geben, sich vom Vertrag aufgrund dieser bei ihr vorliegenden Gründe loszusagen (BGH NJW 1996, 714 [=WM 1996, 105]; BGH NJW 1991, 1828 f.).

    Dazu gibt § 242 BGB aber nicht die ge ringste Handhabe (BGH NJW 1997, 3022 ff. [= WM 1997, 614]; BGH NJW 1996, 714 [=WM 1996, 105]; BGH NJW 1991, 1828 f.).

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