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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.1995 - 9 U 27/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20293
OLG Frankfurt, 28.06.1995 - 9 U 27/95 (https://dejure.org/1995,20293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.1995 - 9 U 27/95 (https://dejure.org/1995,20293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 9 U 27/95 (https://dejure.org/1995,20293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1996, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 15.10.2003 - 28 O 588/02

    Haftung des Anlagevermittlers aus Auskunfts- und Beratungsvertrag wegen …

    Insoweit gilt nichts anderes als im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler, zwischen denen der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrags mit Haftungsfolgen gemäß § 676 BGB dann angenommen wird, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. hierzu BGH, ZIP 1993, 997 m.w.N.; BGHZ 100, (117, 118, 119); BGHZ 74, 103 (106, 107); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051; OLG Frankfurt/Main, WM 1996, 253;… Assmann/ Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 16 Rz. 290).

    Insoweit gilt nichts anderes als im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler, zwischen denen der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrags mit Haftungsfolgen gemäß § 676 BGB dann angenommen wird, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. hierzu BGH, ZIP 1993, 997 m.w.N.; BGHZ 100, (117, 118, 119); BGHZ 74, 103 (106, 107); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051; OLG Frankfurt/Main, WM 1996, 253;… Assmann/ Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl, § 16 Rz. 290).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01

    Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks …

    Für unerfahrene Käufer ist dies auf den ersten Blick nicht erkennbar (OLG Frankfurt WM 1996, 253 (254)).
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