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Rechtsprechung
   OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4136
OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93 (https://dejure.org/1995,4136)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.1995 - 24 U 86/93 (https://dejure.org/1995,4136)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 1995 - 24 U 86/93 (https://dejure.org/1995,4136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676
    Steuerberatervertrag als Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Zustandekommens eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Verpflichtungswillen des Auskunftsgebers; Voraussetzung des Zustandekommens eines Auskunftsvertrages; Voraussetzungen eines Auskunftsvertrages mit Schutzwirkung für Dritte; ...

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.1988 - XI ZR 12/88

    Einbeziehung von Lieferanten des Mandanten in den Schutzbereich des …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Die Gegenläufigkeit der Interessen von Auftraggeber und Drittem spricht in einem solchen Falle nicht gegen seine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages (vgl. BGH NJW-RR 1989, 696 = WPM 1989, 375/379).

    Unter diesen Umständen werde dem Sachverständigen auch kein unzumutbares Haftungsrisiko aufgebürdet (vgl. BGH NJW-RR 1989, 696 = WPM 1989, 375/377).

    Sie war im Gegenteil, wie sich aus den von der Klägerin mit Schriftsatz vom 8.3.1995 übergebenen "Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer" ergibt, sogar üblich (vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 696 = WPM 1989, 375).

    Der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1989, 696 = WPM 1989, 375) hat bei Erteilung eines Testats eine Haftung des Steuerberaters bei entsprechend einschränkenden Vermerken verneint und hierzu ausgeführt: "Bei Steuerberatern wird vielfach der Inhalt des von ihnen gegebenen Testats, auf dessen Wortlaut in den beteiligten Wirtschaftskreisen genau geachtet zu werden pflegt, Aufschluß geben.

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    (vgl. BGH WPM 1989, 375; NJW 1987, 1758 = ZIP 1987, 376 = DB 1987, 828 ).

    Unter diesen Umständen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof (NJW 1987, 1758 = ZIP 1987, 376 = DB 1987, 828 ) zur Haftung des Steuerberaters gegenüber einem Kreditgeber für das Testat einer unrichtigen Zwischenbilanz aufgestellt hat, nicht einschlägig.

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (vgl. BGH NJW 1992, 2082 f.; NJW 1991, 352 ; NJW 1986, 180 = WPM 1985, 1531; Altenburger WPM 1994, 1597 ff./1599 - 1603 zur Dritthaftung von Sachverständigen; Schmitz DB 1989, 1909 ff. zur Vertragshaftung des Steuerberaters gegenüber Dritten; Hopf NJW 1987, 1745 zur Dritthaftung für Testate; Quick BB 1992, 1675 ff. zur Haftung des handelsrechtlichen Abschlußprüfers).

    Ein sittenwidriges Verhalten des Steuerberaters U. und der für die Beklagte zu 1 handelnden Personen wäre schon dann gegeben, wenn sie "ins Blaue hinein" Behauptungen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens aufgestellt oder wenn sie den Anschein erweckt hätten, die von ihnen mitgeteilten Zahlen selbst überprüft zu haben (vgl. BGH NJW 1992, 2083 und NJW 1986, 180 = WPM 1985, 1531).

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Soll unter solchen Voraussetzungen ein Kreditgeber in den Schutzbereich des Steuerberatervertrages fallen, so liegt die Annahme nahe, daß das Vertrauen des Dritten in die Richtigkeit der Feststellungen des Steuerberaters auch dann geschützt werden solle, wenn die Unrichtigkeit durch den Auftraggeber mitveranlaßt worden ist, und zwar unabhängig davon, welche Auswirkungen diese Veranlassung auf die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber hat (vgl. BGH NJW 1995, 392 = ZIP 1994, 1954 /1956 = JZ 1995, 306 m. krit. Anm. von Medicus;… Gottwald in MüK- BGB 3. Aufl. § 328 RdNr. 101).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Deshalb bestand allenfalls bei einer greifbaren Falschbewertung Anlaß, ohne entsprechenden Auftrag (und auf eigene Kosten) entsprechende Nachforschungen anzustellen (vgl. BGH NJW 1995, 958 ).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Die Steuerberater haben auch nicht bewußt und gewollt an der Verletzung von Pflichten der GmbH aus dem Kreditvertrag mit der Klägerin mitgewirkt (vgl. BGH MDR 1994, 1094 ).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 232/87

    Persönliche Haftung des durch eine Partei zu Vertragsverhandlungen hinzugezogenen …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Dies käme nur dann in Betracht, wenn die Steuerberater gegenüber der Klägerin als Vertreter der GmbH aufgetreten wären und sie entweder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Kreditgewährung für die GmbH gehabt oder wenn sie der Klägerin gegenüber für sich persönlich besonderes Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Kreditvergabe beeinflußt hätten (vgl. BGH NJW 1989, 293 = WPM 1988, 1535).
  • BGH, 13.02.1975 - VI ZR 92/73

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - Schutzbereich - Gläubigerhandlungen

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Grundsätzlich stehen dem geschützten Dritten, der seine Rechte aus den Vertragsbeziehungen der unmittelbaren Vertragspartner herleitet, keine weitergehenden Rechte als dem unmittelbaren Vertragspartner des Schädigers zu (vgl. BGH NJW 1975, 867;… Kaduk bei Staudinger BGB 12. Aufl. § 334 RdNr. 57; Sass VersR 1988, 768 ff. zur Zurechnung von Mitverschulden des Vertragsgläubigers zu Lasten des geschützten Dritten).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    Diesem Arglisteinwand ist er auch dann ausgesetzt, wenn der Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens auf ein Tätigwerden seines Vertreters zurückzuführen ist (§ 166 Abs. 1 BGB ; vgl. BGHZ 117, 104 ).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen …

    Auszug aus OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
    b) Es fehlt ferner an ausreichenden Anhaltspunkten für einen Auskunftsvertrag zwischen der GmbH und ihren Steuerberatern mit Schutzwirkung für die Klägerin (vgl. BGH NJW 1985, 2253 = JR 1985, 951 mit kritischer Anmerkung von Honsell = WPM 1985, 450).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung …

  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

    Ein solcher scheidet vorliegend jedoch ebenfalls aus, da ein insoweit zwingend erforderlicher entsprechender rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille der Beklagten (OLG München, WM 1997, 613, 614 f.; OLG Köln, NJW-RR 1988, 335;… BK-Hense, 5. Aufl., 2003, § 323 Rdn. 210 ff.) nicht bestanden hat.

    Danach haftet der Abschlussprüfer bei schuldhafter Verletzung seiner Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung nur gegenüber der Kapitalgesellschaft und (ggf.) verbundenen Unternehmen (zur Dritthaftung anderer Sachverständiger als der Abschlussprüfer siehe z.B. BGH, Urteil vom 20. April 2004, BGHZ 159, 1 ff.; Urteil vom 13. November 1997, BB 1998, 339 f.; Urteil vom 19. Dezember 1996, BB 1997, 518 f.; Urteil vom 10. November 1994, DB 1995, 209 ff.;… Urteil vom 21. Januar 1993, BGHR BGB § 328 Drittschutz 10; OLG München, Urteil vom 13. April 1995, WM 1997, 613 ff.).

    Insbesondere muss sich der Dritte aufgrund seiner (nur) derivativen Rechtsstellung eine Mitverursachung des Auftraggebers grundsätzlich entgegenhalten lassen (BGH…, Urteil vom 13. November 1997, aaO., S. 340; OLG München, Urteil vom 13. April 1995, WM 1997, 613, 616; OLG Köln, Urteil vom 07. Januar 1994, OLGR 1994, 78; Urteil vom 20. Oktober 1987, NJW-RR 1988, 335).

    Im vorliegenden Fall hätten die Beklagten Einwendungen gegen etwaige von der SB geltend gemachte Schadensersatzansprüche, da die Jahresabschlüsse von deren Geschäftsführung vorsätzlich in krimineller Weise verfälscht worden sind (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 13. April 1995, aaO., S. 616; OLG Hamburg, Urteil vom 26. März 1981, StB 1982, 200 f.; Quick, BB 1992, 1675, 1676).

    Allerdings ist es den Vertragsparteien unbenommen, die Regelung des § 334 BGB - auch stillschweigend - abzubedingen (BGH…, Urteil vom 13. November 1997, aaO., S. 340;… Urteil vom 10. November 1994, aaO., S. 211; OLG München, Urteil vom 13. April 1995, aaO., S. 616).

    Sittenwidrigkeit liegt im Rahmen der Erteilung von Bestätigungsvermerken durch Wirtschaftsprüfer schon dann vor, wenn der Handelnde, der mit Rücksicht auf sein Ansehen oder seinen Beruf eine Vertrauensstellung einnimmt, bei der Erteilung des Testats in einem solchen Maße Leichtfertigkeit an den Tag gelegt hat, dass sie als Gewissenlosigkeit zu werten ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2000, BGHZ 145, 187, 197; Urteil vom 26. November 1986, StB 1987, 138, 139 f.; OLG München, Urteil vom 13. April 1995, WM 1997, 613, 620; LG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 1998, WM 1999, 139, 142 m.w.N.).

    Wenn die Beklagten der Buchführung der SB und den auf nachforschende Fragen des Zeugen J. gegebenen Auskünften der Geschäftsführerin G. aber vertrauten, so kann das Unterlassen weiterer Aufklärungsmaßnahmen nicht als eine die Sittenwidrigkeit begründende Gewissenlosigkeit bewertet werden, (vgl. auch OLG München, Urteil vom 13. April 1995, WM 1997, 613, 618; LG Hamburg…, Urteil vom 22. Juni 1998, aaO., S. 142 m.w.N.).

  • OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - …

    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306;… Späth, a.a.O. Rn. 490).

    Es mag zwar zutreffen, dass ein langjährig für einen Mandanten tätiger Steuerberater über den Rahmen des ihm erteilten Auftrages hinaus weitergehende Sorgfaltspflichten beispielsweise als Informationsbeschaffer, Krisenwarner und Betreuer zu erfüllen hat (vgl. OLG Karlsruhe, WM 1997, 613, 618).

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