Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Werkunternehmers bei Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages zur Darlegung der erbrachten Leistungen und der dafür anteilig anzusetzenden Vergütung und zur Abgrenzung zu dem nicht ausgeführten Teil - Errechung der Höhe der Vergütung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 649; ZPO § 1033
Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 649; ZPO § 1033
Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der Kosten eines gescheiterten Schiedsverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pauschalvertrag: Abrechnung nach Kündigung; Kosten eines gescheiterten Schiedsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Werkvertrag; Kündigung eines Pauschalpreisvertrags
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung des Pauschalvertrages: Wie ist die erbrachte Leistung abzurechnen? (IBR 1998, 51)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gescheiterten Schiedsgerichtsverfahrens? (IBR 1998, 85)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 234
- MDR 1998, 100
- WM 1998, 139
- BB 1998, 1080
- DB 1998, 129
- BauR 1998, 121
- ZfBR 1998, 78
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95
Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den …
Auszug aus BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Das Berufungsgericht verkennt die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95 = BauR 1997, 304 [BGH 07.11.1996 - VII ZR 82/95] = ZfBR 1997, 78 jeweils m.w.N.) bei der Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages zu stellen sind. - BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86
Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Der Anspruch kann auch nicht aus den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung hergeleitet werden, weil diese nicht entsprechend zur Begründung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs herangezogen werden dürfen (BGH, Urteil vom 4. November 1987 - IV b ZR 83/86 = NJW 1988, 2032 m.w.N.). - BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95
Zustandekommen eines Werkvertrages
Auszug aus BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Das Wollen der Leistung und deren schlichte Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zur Änderung des Vertragsinhalts (Senatsurteil vom 10. April 1997 - VII ZR 211/95 = BauR 1997, 644 = ZfBR 1997, 243).
- OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter
Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521). - OLG Köln, 06.05.2008 - 24 U 119/05
Minderung wegen nicht erbrachter Leistungen?
Die Abrechnung nach der vereinbarten Vergütung unter Abzug der Ersparnisse kann sich nämlich nur auf den noch nicht vollendeten Teil seiner Leistung beziehen (BGH NJW 1996, 3270f.; MDR 1998, 100). - OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 21 U 25/06
Baupauschalpreisvertrag: Anforderung an die Vergütungsabrechnung nach Kündigung …
Dazu gehört, dass er das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen darstellt (u.a. BGH Urteil vom 30.10.2007, Az. VII ZR 321/95).
- KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
Klage auf Rückabwicklung eines Bauträgervertrages
Dabei wäre der Umfang der erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung des vereinbarten Pauschalpreises darzulegen, von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zur Gesamtleistung zu errechnen gewesen (BGH BauR 1996, 846; ZfBR 1998, 78). - OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender …
Der Auftragnehmer muss die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darlegen und von dem nicht ausgeführten Teil abgrenzen, auch wenn kein Leistungsverzeichnis vorliegt (BGH NJW-RR 1998, 234). - OLG Düsseldorf, 15.08.2006 - 21 U 135/05
Kündigung eines Werkvertrages aus wichtigem Grund - Pflicht zur Rückzahlung …
b) Die Beklagte hätte daher infolge der Kündigung des Vertrags zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung darlegen und von dem nicht erbrachten Teil abgrenzen müssen und die Höhe der Vergütung dann nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen müssen (vgl. etwa BGH NJW-RR 1998, 234). - KG, 28.09.2012 - 7 U 253/11
VOB-Pauschalpreisvertrag: Anforderungen an die Abrechnung des Hauptunternehmers …
Rn. 31 (2) Zutreffend ist es auf der Basis der Rechtsprechung des BGH (BauR 1995, 691; NJW-RR 1998, 234 und Ingenstau/Korbion, VOB, 17 Aufl., § 8 Abs. 1 Rn. 30 m.w.N.) davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages die Vergütung aus dem Pauschalpreis herleiten muss und insoweit die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen hat und sodann die Vergütung nach dem Verhältnis der erbrachten Leistungen zur Gesamtleistung darzulegen hat. - OLG Koblenz, 14.09.1999 - 3 U 225/99
Einbeziehung der VOB/B; Verlangen nach Sicherheitsleistung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 20.08.1999 - 14 U 205/98
Ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld; Definition eines Schutzgesetzes; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Bauvertrag: Minderungsanspruch bei Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
Rn. 71 Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960). - LG Düsseldorf, 29.08.2013 - 1 O 393/10
Geltendmachung der vereinbarten Vergütung aus einem Bauvertrag im Falle der …
- OLG Köln, 09.02.2001 - 20 U 24/00
- LG Köln, 12.06.2012 - 27 O 413/09
Kündigung des Werkvertrages über die schlüsselfertige Errichtung eines …
- OLG Karlsruhe, 17.06.2009 - 7 U 66/08
Vereinbarte Vergütung nach Beendigung Pauschalpreisvertrag
- OLG Oldenburg, 08.07.1998 - 2 U 120/98
Wirksamkeit der Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf …
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