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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 9 U 26/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8084
OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 9 U 26/97 (https://dejure.org/1997,8084)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.10.1997 - 9 U 26/97 (https://dejure.org/1997,8084)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 9 U 26/97 (https://dejure.org/1997,8084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 328 BGB; § 826 BGB
    Anspruch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und eigener vertraglicher Erfüllungsanspruch eines Überweisenden bei in Absprache mit dem Kontoinhaber erteilter Zusage einer Bank betreffend die Rücküberweisung eines irrtümlich überwiesenen Betrages; Späteres ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und eigener vertraglicher Erfüllungsanspruch eines Überweisenden bei in Absprache mit dem Kontoinhaber erteilter Zusage einer Bank betreffend die Rücküberweisung eines irrtümlich überwiesenen Betrages; Späteres ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 918
  • WM 1998, 711
  • WM 1999, 711
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 9 U 26/97
    Zwar ist bei einer fehlgeleiteten Überweisung auf ein im Soll stehendes Konto der Kontoinhaber Leistungsempfänger, nicht die wirtschaftlich begünstigte Bank, die nur als Zahlstelle tätig ist (BGH NJW 1985, 2700).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1987 - 6 U 197/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 9 U 26/97
    Rn. 19 Hinsichtlich des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter schließt sich der Senat der zutreffenden Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1327 an, wonach bei ausdrücklicher oder konkludenter Erklärung einer Bank, einen eingehenden Betrag auftragsgemäß einem Dritten zu überweisen, ein Vertrag mit Schutzwirkung zu dessen Gunsten anzunehmen ist.
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …

    Diese Rechtsprechung ist von zahlreichen Instanzgerichten übernommen (vgl. OLG Jena WM 1994, 2153, 2156; LG Dortmund WM 1985, 886, 887) und auf den Überweisungsverkehr übertragen worden (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575, 576 f.; OLG Frankfurt WM 1984, 726, 727 und 1995, 1179, 1180; OLG München WM 1988, 373 f.; OLG Oldenburg WM 1998, 711, 712; LG Augsburg WM 1988, 1085, 1086; LG Köln WM 1993, 895, 896 f.).
  • LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05

    Bankrecht: Schadenersatzanspruch des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die …

    Die vorliegende Konstellation ist auch nicht mit den der Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 1998, 918) und des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1987, 1327) zugrundeliegenden Fällen vergleichbar, in denen ebenfalls über den normalen Überweisungsauftrag hinausgehende Zusagen und Vereinbarungen der Kunden mit ihrer Bank getroffen wurden, die dann erst eine Schutzwirkung zugunsten eines Dritten im Einzelfall auslösten.
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 13 U 210/04

    Banküberweisung als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Insoweit folgt der Senat der zutreffenden Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1327 f., die mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 06.04.2005 ausführlich erörtert worden ist und der sich auch das OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 918 angeschlossen hat.
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