Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 43
Aussonderungsrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Konkurs des Verwalters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussonderungsrecht aus der Konkursmasse; Voraussetzungen eines offenen Treuhandkontos; Zuordnung einer Instandsetzungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 675; KO § 43
Aussonderungsrecht der Wohnungseigentümer an dem vom Verwalter geführten Wohngeldkonto
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.08.1998 - 12 O 175/98
- OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 2167
- ZIP 1999, 765
- NZM 1999, 1152
- WM 1999, 1111
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95
Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des …
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98
Dagegen ist Offenkundigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann nicht Voraussetzung, wenn es um die Frage eines Widerspruchsrechtes nach § 771 ZPO oder eines Aussonderungsrechtes nach § 43 KO geht (vgl. zu dieser Fallgruppe BGH NJW 1993, 2622 sowie BGH WM 1996, 662).Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (BGH WM 1996, 662, 663), daß eine durch die Treuhandabrede - wie hier - gedeckte Entnahme von Beträgen zur Erfüllung von Entgeltansprüchen des Treuhänders durch diesen den Charakter des auf dem Treuhandkonto angesammelten Guthaben als Treugut nicht beeinträchtigt.
- BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92
Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98
Ein solches Aussonderungsrecht kann nach allgemeiner Auffassung bei einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand der Treugeber im Konkurs des Treuhänders hinsichtlich des Treugutes erheben (vgl. BGH WM 1993, 83, 84;… Schimansky/Hadding/Häuser, Bankrechtshandbuch Band I, § 37 Rdnr. 70;… Kuhn/Uhlenbruck § 43 KO Rdnr. 10 b m. w. N.).Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. WM 1993, 83, 84) ist hierzu grundsätzlich entscheidend, daß der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hat (Grundsatz der Unmittelbarkeit).
- BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92
Widerspruchsrecht des Treugebers
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98
Dagegen ist Offenkundigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann nicht Voraussetzung, wenn es um die Frage eines Widerspruchsrechtes nach § 771 ZPO oder eines Aussonderungsrechtes nach § 43 KO geht (vgl. zu dieser Fallgruppe BGH NJW 1993, 2622 sowie BGH WM 1996, 662). - BGH, 25.06.1973 - II ZR 104/71
Kontoerrichtung durch Treuhänder
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98
Zwar verlangt der BGH bei der Frage, ob das Vorliegen eines Treuhandkontos zu einem Ausschluß des Pfandrechts der kontoführenden Bank nach Nr. 19 AGB-Banken bzw. ihres Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts führt, die Offenkundigkeit der Treuhandnatur, weil ansonsten von einem Verzicht der Bank auf ihre Rechtsstellung nicht die Rede sein könnte (vgl. für diese Fallgruppe BGHZ 61, 72, 79). - OLG Hamm, 22.10.1990 - 15 W 331/90
Pflicht eines Wohnungseigentümers zur anteiligen Zahlung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.1999 - 27 U 283/98
Rn. 45 Daß die Instandsetzungsrücklage nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG sachlich und wirtschaftlich den Wohnungseigentümern und in keiner Weise der Gemeinschuldnerin zugeordnet war, ist angesichts der strikten Zweckbindung der Instandhaltungsrückstellung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1991, 212 f. sowie Bärmann/Pick/Merle § 21 WEG RdNr. 150) nicht zweifelhaft.
- BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02
Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters
Eine Aussonderungsbefugnis bezüglich eines Kontoguthabens kann nur dann entstanden sein, wenn es sich um ein ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt (…BGH, Urt. v. 16. Dezember 1970 - VIII ZR 36/69, NJW 1971, 559, 560; v. 8. Februar 1996 - IX ZR 151/95, WM 1996, 662; OLG Brandenburg WM 1999, 267, 269; OLG Hamm WM 1999, 1111, 1112 f). - OLG Köln, 18.04.2002 - 12 U 95/01
Insolvenzrecht: Ersatzsonderungsanspruch des Gläubigers
Für die Begründung von Treugut kommt es weiter nicht darauf an, dass das Treuhandverhältnis offenkundig ist [BGH, Urteil v. 19.11.1992, IX ZR 45/92, NJW-RR 1993, 301; ausdrücklich klarstellend Urteil v. 01.07.1993, IX ZR 251/92, NJW 1993, 2622; ebenso zuletzt OLG Hamm, Urteil v. 02.11.1999, 27 U 283/98, WM 1999, 1111 (1112)]. - OLG Naumburg, 20.12.2001 - 2 U 56/01
Aussonderungsrecht eines Treugebers in der Insolvenz hinsichtlich eines …
Darüber hinaus ist die Offenkundigkeit eines Treuhandkontos weder Voraussetzung für das Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs (OLG Hamm WM 1999, 1111) noch Voraussetzung für das Widerspruchsrecht des Treugebers nach § 771 ZPO (BGH WM 1993, 1524;… a. A. Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl. Rdnr. 280).
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