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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,987
BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98 (https://dejure.org/1999,987)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1999 - V ZR 56/98 (https://dejure.org/1999,987)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98 (https://dejure.org/1999,987)
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Nicht beurkundeter Treuhandvertrag II

§ 812 BGB, Verwendungskondiktion bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung, keine Subsidiarität der Eingriffskondiktion

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BGB § 812 Abs. 1

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Leistungsbeziehungen bei Zahlung durch Banküberweisung, Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrags und werterhöhende Maßnahmen des Käufers (Verhältnis Leistungskondiktion/Eingriffskondiktion)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Kaufvertrag - Rückabwicklung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Ausgleich - Zahlung - Wertsteigerung - Wert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1
    Bereicherung, ungerechtfertigte - bei Wertsteigerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1
    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde Aufwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsrecht, Zinsvorteil und Wertsteigerung bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2890
  • MDR 1999, 1255
  • WM 1999, 1891
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …

    Entgegen der Revision war mit Rücksicht auf die richterliche Pflicht zur Neutralität auch kein auf die Erhebung einer solchen Klage gerichteter Hinweis des Berufungsgerichts im Rahmen materieller Prozessleitung gemäß § 139 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 f.; Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2892).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Dies gilt für weitere Klagegründe (BGHZ 7, 208, 211; Senatsurteil vom 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1893, jeweils für die Klageerweiterung), für die Ausübung von Gestaltungsrechten (…Senat aaO), aber auch für Leistungsverweigerungsrechte (BGH, Urteil vom 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693 für das Zurückbehaltungsrecht).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGHZ 40, 272, 276; 61, 289, 291; 66, 362, 363; 66, 372, 374; 67, 75, 77; 87, 393, 395; 88, 232, 234; 102, 152, 157; BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 349/85 - NJW 1987, 185, 186; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89 - NJW 1990, 3194, 3195; Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - NJW 1994, 2357 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98 - NJW 1999, 2890, 2891; sowie Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers …

    Für die treuhänderische Empfangnahme der Kreditsumme durch den Kaufpreisgläubiger, die in geeigneten Fällen die Abwicklung über das Notaranderkonto ersetzen kann, gilt nichts anderes als für das Anderkonto selbst (dazu Senat, BGHZ 87, 156, 162; Urt. v. 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1892).

    Kommt das Berufungsgericht zur Bejahung eines Rückzahlungsanspruchs des Klägers, so wird es die Berücksichtigung von Ansprüchen der Beklagten auf Nutzungsentschädigung im Rahmen des Bereicherungsausgleichs (…hierzu: Senat, Urt. v. 11. November 1994, V ZR 116/93, NJW 1995, 454; Urt. v. 16. Juli 1999, V ZR 56/98, aaO) nicht mit der bisher gegebenen Begründung ablehnen können.

  • OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25

    Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …

    Rn. 49 Für eine Anweisungskonstellation ist kennzeichnend, dass die Person des Anweisenden eine Anweisung an die Person des Angewiesenen erteilt, der sodann der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Empfänger zugleich eine eigene Leistung an den Anweisenden und eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger bewirkt (vgl. BGH, Urteile vom 16.07.1999, V ZR 56/98, juris, Rn. 7 …und vom 24.04.2001, VI ZR 36/00, juris, Rn. 10).
  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim …

    Bei der Leistungskondiktion vollzieht sich der Bereicherungsausgleich grundsätzlich nur innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272, 277 f; BGHZ 105, 365, 369; Senat, Urt. v. 16. Juli 1999, V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2891 m. w. N.;… Esser/Weyers, Schuldrecht II/2, 8. Aufl., § 48 II, S. 44;… Erman/H. P. Westermann, BGB, § 812 Rdnr. 16).

    Durch das Bestehen einer vertraglichen Beziehung zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung insbesondere von den Fällen der Leistung kraft Anweisung, bei denen der Angewiesene mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger bewirkt, so daß bei Mängeln im Valutaverhältnis ein Bereicherungsanspruch des Anweisenden gegenüber dem Anweisungsempfänger gegeben sein kann (vgl. Senat, Urt. v. 16. Juli 1999, V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2891 m. w. N.).

  • OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25

    Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …

    Rn. 55 Für eine Anweisungskonstellation ist kennzeichnend, dass die Person des Anweisenden eine Anweisung an die Person des Angewiesenen erteilt, der sodann der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Empfänger zugleich eine eigene Leistung an den Anweisenden und eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger bewirkt (vgl. BGH, Urteile vom 16.07.1999, V ZR 56/98, juris Rn. 7 …und vom 24.04.2001, VI ZR 36/00, juris Rn. 10).
  • OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 76/23
    Rn. 46 Für eine Anweisungskonstellation ist kennzeichnend, dass die Person des Anweisenden eine Anweisung an die Person des Angewiesenen erteilt, der sodann der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Empfänger zugleich eine eigene Leistung an den Anweisenden und eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger bewirkt (vgl. BGH, Urteile vom 16.07.1999 - V ZR 56/98, juris, Rn. 7 …und vom 24.04.2001 - VI ZR 36/00, juris, Rn. 10).
  • KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06

    Notwendige Bestimmtheit des Urteils: Saldierung der wechselseitigen …

    bb) Eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Aktivposten im Rahmen eines Bereicherungssaldos ist nicht möglich, da es sich (im Wesentlichen) um gewöhnliche Erhaltungskosten in Form von Reparaturen etc. handelt, die den Wert des Fahrzeugs nicht gesteigert haben, so dass ein Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1999, 2890, 2892) nicht besteht.
  • OLG Köln, 12.09.2025 - 19 U 8/25

    Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen (Online-Poker); Gesetzliches …

    Rn. 71 Für eine Anweisungskonstellation ist kennzeichnend, dass die Person des Anweisenden eine Anweisung an die Person des Angewiesenen erteilt, der sodann der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Empfänger zugleich eine eigene Leistung an den Anweisenden und eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger bewirkt (vgl. BGH, Urteile vom 16.07.1999, V ZR 56/98, juris Rn. 7 …und vom 24.04.2001, VI ZR 36/00, juris Rn. 10).
  • OLG Köln, 29.01.2026 - 19 U 53/25

    Zurückweisung der Berufung der Online-Glücksspielanbieterin mit Sitz in Gibraltar …

  • OLG Saarbrücken, 22.02.2022 - 5 U 37/21

    Voraussetzungen der fristgerechten Invaliditätsfeststellung durch den …

  • OLG Köln, 08.11.2023 - 2 U 13/23

    Anspruch der Insolvenzverwalterin auf Mitwirkung in Form der Abgabe einer …

  • OLG Schleswig, 03.02.2014 - 5 U 94/13

    Umfang der Übertragung eines Kommanditanteils im Zuge des Vollzuges einer …

  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 26 Sch 1/22

    Einwand der Erfüllung im Vollstreckbarerklärungsverfahren

  • OLG Hamburg, 03.04.2025 - 6 U 52/24

    Frachtführerhaftung: Vorliegen einer Fixkostenabrede; Leichtfertigkeit beim …

  • OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02

    Zur Leistungszweckbestimmung nach dem objektiven Empfängerhorizont, bei Tilgung …

  • OLG Köln, 22.12.2023 - 19 U 86/23

    Streit um Rückzahlung von Spieleinsätzen im Rahmen eines Online-Pokerspiels; …

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 6 U 16/05

    Zur Frage, wer bei Ausreichung eines Darlehens als Leistender zu gelten hat sowie …

  • OLG Nürnberg, 18.06.2003 - 4 U 494/03

    Schadensminderungspflicht des Grundstückskäufers bei rechtsgrundloser …

  • OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
  • LG Frankfurt/Main, 10.01.2025 - 31 O 97/22

    Kein Vorschuss nach Abschluss der Mängelbeseitigung!

  • OLG Frankfurt, 06.08.2019 - 8 U 9/18

    Intramuskuläre Injektion des Medikaments Xylonest in die Schulter

  • OLG Jena, 27.03.2001 - 6 W 78/01

    Kostenrückerstattung, Verzinsung, Verfahren

  • OLG Celle, 15.01.2004 - 5 U 100/03

    Anspruch einer Gemeinde auf Zinszahlung infolge rechtsgrundloser Zahlungen an …

  • SG Itzehoe, 10.08.2017 - S 20 KR 29/17

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Belieferung eines anderen …

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