Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 2131/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BörsG § 53 Abs. 1 S. 2 § 55
Gewerbemäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BörsG § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55
Gewerbsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften durch Privatpersonen bei Abschluß von 70 Optionsscheingeschäften in zwei Jahren mit Gesamtvolumen von 750 000 DM - archive.org (Leitsatz)
BörsG § 53 Abs. 1 S. 2, § 55
Börsentermingeschäftsfähigkeit von Privatpersonen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche wegen behaupteten Aufklärungsmangel; Sachkunde bei Börsentermingeschäften; Bereicherungsansprüche wegen fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit; Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Börsengesetzes; Voraussetzungen der Börsentermingeschäftsfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.1996 - 9 O 8882/95
- OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 2131/96
Papierfundstellen
- WM 1999, 426
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 2131/96
1.3 Die mündliche Aufklärung des Klägers durch die Beklagte war - wie die Beweisaufnahme vor dem Senat ergeben hat - inhaltlich ausreichend (BGHZ 123, 126, 128 ff.). - BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95
Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 2131/96
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht dient - auch bei Börsentermingeschäften - nicht dem Zweck, einen Kunden, der seinen Geschäftspartner über seine Erfahrungen täuscht, vor sich selbst zu schützen (BGH ZIP 1996, 1161, 1164). - BGH, 25.10.1994 - XI ZR 43/94
Aufklärungspflicht von Banken bei Geschäften mit selbständigen Optionsscheinen
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 2131/96
Eine solche schriftliche Aufklärung ist nur erforderlich, wenn mündliche Hinweise und Erklärungen für den aufklärungsbedürftigen Kunden nicht ausreichen, um von einem Geschäft ein zutreffendes Bild zu gewinnen und insoweit sachgerechte Entschlüsse zu fassen (BGH ZIP 1994, 1924, 1926).
- OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit …
Rn. 42 Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.;… Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.;… Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252;… Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).Ausschlaggebende Kriterien sind nach der Rechtsprechung hierbei Umfang, Komplexität und Anzahl der mit der Vermögensverwaltung verbundenen nützlichen und notwendigen Geschäfte (BGH NJW 2002, 368 f.; NJW 1992, 3242; OLG München r+s 2007, 508; OLG Celle, NJW-RR 2011, 679), die Höhe der Einnahmen - wenn sie darauf schließen lässt, der Anleger verschaffe sich damit eine einkommenersetzende, berufsmäßige Einnahmequelle (…OLG Celle, a.a.O.) - sowie das Maß der im Rahmen der Geschäfte gewonnenen bzw. zu gewinnenden Erfahrung (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.).
Es steht für den Senat schließlich außer Zweifel, dass der Kläger in dem fast zweijährigen Zeitraum bis Januar 1999 angesichts des Umfangs und der Frequenz der Geschäfte reichhaltige Erfahrungen im Bereich der Börsentermingeschäfte sammeln konnte, die seinen Schutz durch den Termineinwand nicht mehr zwingend erfordern (vgl. OLG Nürnberg, WM 1999, 426, 427).
- OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 5 UF 221/11
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch trotz Fehlens eines prozessualen …
Ob der angefochtenen Entscheidung darin beizupflichten ist, dass Verzug bei Unterhaltsansprüchen schon wegen kalendarischer Fälligkeit nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB eintritt (so OLG Braunschweig, OLGR 1999, S. 44, zit. nach juris;… a.A. Gerhardt in: Wendl/ Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 100, 115, m.w.N.), kann wegen der Mahnungen vom 11.3.2010 und vom 20.6.20 dahinstehen.
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