Rechtsprechung
| BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wertpapierverkaufsauftrag - Bank - Vertragsverletzung - Schadensersatzanspruch - Mitverschulden - Aktienverkauf - Auftragsausführung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 675, 254
Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 675, 254
Pflichtverletzung einer Bank sowohl durch Nichtausführung eines tagesgültigen Wertpapierverkaufsauftrages als auch durch Ausführung dieses Auftrages nach Ablauf seiner Geltungsdauer ("EM. TV") - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3257
- NJW-RR 2002, 775 (Ls.)
- ZIP 2001, 1624
- MDR 2001, 1427
- VersR 2002, 103
- WM 2001, 1716
- BB 2001, 1967
- DB 2001, 2495
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- RG, 21.10.1937 - VI 144/37
1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im …
Auszug aus BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00
Auf sie kann im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 weder bei der Alternative der Schadensabwendung noch bei der der Schadensminderung verzichtet werden (RGZ 156, 193, 206;… Soergel/Mertens, BGB 12. Aufl. § 254 Rdn. 109;… Palandt/Heinrichs, 60. Aufl. BGB § 254 Rdn. 51).
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …
In einem solchen Fall kann es nach der gebotenen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge beider Parteien angemessen sein, auch den Geschädigten mit einem Teil seines Schadens zu belasten (vgl. dazu Senat, Urteile vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00, WM 2001, 1716, 1718 und vom 28. Mai 2002 - XI ZR 336/01, WM 2002, 1502, 1503 f.). - BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01
Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen
Diese Abwägung kann der Senat selbst vornehmen, da insoweit weitere tatsächliche Feststellungen nicht mehr zu treffen sind (vgl. Senat, Urteile vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 294/98, WM 1999, 2255, 2256 und vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00, WM 2001, 1716, 1717). - OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order …
Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).Vielmehr hat auch in einem solchen Fall eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zu erfolgen (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01
Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Effektenkommissionär
Die Frage, ob der Kläger es schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Abschluß eines Deckungskaufs am 22. Dezember 1999 zu mindern, oder ob ihm dies wegen der nicht vorhersehbaren weiteren Kursentwicklung unzumutbar war (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00, WM 2001, 1716, 1717; OLG Köln WM 1989, 1529, 1531 f.), bedarf keiner Entscheidung.Jedenfalls ergibt die - auch im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB gebotene (Senat, Urteil vom 24. Juli 2001 aaO) - Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge beider Parteien, daß der Anspruch des Klägers nicht wegen eines Mitverschuldens zu mindern war.
Sie hat sich trotz der Beanstandung des Klägers vom 16. Dezember 1999 rechtswidrig und grob schuldhaft geweigert, den Kläger schadlos zu stellen, obwohl sie nach ihrem vorangegangenen Fehlverhalten die Rechtslage besonders sorgfältig prüfen und ihre Pflicht, dem Kläger Schadensersatz zu leisten, unbedingt erkennen mußte (vgl. Senatsurteil vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00, WM 2001, 1716, 1717).
- OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …
Wegen der erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge führt es nicht zwangsläufig dazu, dass der Geschädigte den vermeidbaren Schadensteil auch in vollem Umfang tragen muss (BGH, Urteil vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00, juris Rn. 20). - BGH, 15.05.2008 - III ZR 170/07
Geldausgleich bei Verlust vertretbarer Sachen
Nur wenn es im Einzelfall von der Sache her geboten und ihm auch zumutbar ist, hat er diesen Weg der Schadensbegrenzung zu beschreiten (Senatsurteil vom 26. Mai 1988 - III ZR 42/87 - NJW 1989, 290, 291; BGH, Urteil vom 29. Januar 1993 - V ZR 160/91 - NJW-RR 1993, 626, 627 = WM 1993, 1155, 1156; siehe auch BGH, Urteile vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00 - NJW 2001, 3257, 3258; vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - NJW 2002, 2553, 2555 und vom 28. Mai 2002 - XI ZR 336/01 - NJW-RR 2002, 1272 = WM 2002, 1502, 1503). - OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
Schadensminderungspflicht beim Online-Banking ("Direct Brokerage")
Auch bei der unzulässigen Veräußerung von Wertpapieren durch eine Bank wurde daher eine Verpflichtung des Kunden zur Wiederbeschaffung im Sinne eines Deckungskaufs dann angenommen, wenn ein derartiger Deckungskauf dem Geschädigten nach seinen individuellen Möglichkeiten zuzumuten war (BGH WM 2001, 1716, 1717; Senatsurteil vom 4. Mai 2000 - 5 U 227/98 -, ZIP 2001, 1721; 1723; OLG Köln WM 1989, 1529, 1532).Anderes folgt auch nicht aus einer im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der konkreten Verursachungs- und Verschuldensbeiträge (zu deren Erforderlichkeit BGH WM 2001, 1716, 1717).
- OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen …
Rn. 293 Zwar wäre bei einer Pflichtverletzung in Form einer weisungs- bzw. rechtswidrigen Ausführung der Stopp-Loss-Order am 16. Januar 2015 mit der Konsequenz der Auslösung von Schadensersatzansprüchen auf Seiten des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2001 - XI ZR 164/00 -, Rn. 12, juris) im Rahmen der Schadensbestimmung - anders als bei dem vom Landgericht letztlich angenommenen Ansatzpunkt der Pflichtverletzung durch Nicht-Ausführung der Order bereits am 15. Januar 2015 - danach zu fragen, wie der Kläger gestanden hätte, wenn das Darlehen nicht vorzeitig abgelöst, sondern weitergeführt worden wäre, der Kläger also die von ihm reklamierte "Chance auf Kurserholung" erhalten hätte. - LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2013 - 8 S 6648/12 Dies ergibt die (auch) im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB gebotene Abwägung derVerursachungs- und Verschuldensbeiträge beider Parteien (BGH NJW 2001, 3257, 3258).
- LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2011 - 8 S 8758/10
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Annahmepflicht für ein günstigeres …
Rn. 31 Dies ergibt die (auch) im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB gebotene Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge beider Parteien (BGH NJW 2001, 3257, 3258). - KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung
- OLG Schleswig, 04.03.2004 - 5 U 18/03
Kündigungsrecht und Verwertungsbefugnis einer Direktbank bei auf Falschangaben in …
- OLG München, 12.08.2013 - 19 U 696/12
Darlegungs- und Beweislast bei einer negativen Feststellungsklage; …
- OLG Bamberg, 25.07.2007 - 8 U 28/07
- OLG München, 04.07.2012 - 19 U 3467/11
Kommissionsgeschäft: Schadensersatzanspruch bei pflichtwidrigem Verkauf von …
- BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/91
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