Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - I-6 U 51/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 675 Abs. 1, § 667
Auslegung und Prüfungspflichten bei fehlerhafter Empfängerangabe im Überweisungsauftrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rückforderung einer falsch ausgeführten Überweisung durch die Bank
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 15 O 359/98
- OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - I-6 U 51/00
Papierfundstellen
- WM 2001, 2000
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 6 U 51/00
Bei einer solchen Divergenz ist im beleggebundenen Überweisungsverkehr in aller Regel die Empfängerbezeichnung maßgebend, weil sie eine wesentlich zuverlässigere Individualisierung des Empfängers ermöglicht, während die weitgehend zufallsbedingte Ziffernfolge der Kontonummer in erster Linie der Geschäftserleichterung der Bank dient, fehleranfällig und einer visuellen Plausibilitätskontrolle nicht zugänglich ist (vgl. BGH WM 1972, 308, 309; BGHZ 108, 386, 390 f.; BGH WM 1991, 1912, 1913;… Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, § 49 Rdnr. 18).Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückerstattung des überwiesenen Betrages verstößt nämlich gegen Treu und Glauben, wenn die fehlerhafte Erledigung des Überweisungsauftrags Interessen des Auftraggebers nicht verletzt, insbesondere wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. BGH WM 1991, 1912, 1913; OLG München WM 1995, 2137, 2139;… Schimansky in Schimansky/ Bunte/Lwowski, § 49 Rdnr. 24).
- BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88
Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 6 U 51/00
Rn. 26 Im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr, bei dem der Auftraggeber und der Empfänger ihre Konten bei verschiedenen Kreditinstituten unterhalten, entstehen vertragliche Beziehungen nur zwischen dem Überweisenden und seinem Kreditinstitut einerseits sowie der Überweisungsbank und der Empfängerbank andererseits, nicht jedoch zwischen dem Überweisenden und der Empfängerbank (vgl. BGHZ 108, 386, 388;… Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 49 Rdnr. 33; beide m.w.N.).Bei einer solchen Divergenz ist im beleggebundenen Überweisungsverkehr in aller Regel die Empfängerbezeichnung maßgebend, weil sie eine wesentlich zuverlässigere Individualisierung des Empfängers ermöglicht, während die weitgehend zufallsbedingte Ziffernfolge der Kontonummer in erster Linie der Geschäftserleichterung der Bank dient, fehleranfällig und einer visuellen Plausibilitätskontrolle nicht zugänglich ist (vgl. BGH WM 1972, 308, 309; BGHZ 108, 386, 390 f.; BGH WM 1991, 1912, 1913;… Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, § 49 Rdnr. 18).
- BGH, 31.01.1972 - II ZR 145/69
Objektiver Inhalt eines Überweisungsauftrages - Überweisungsaufträge sind …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 6 U 51/00
Bei einer solchen Divergenz ist im beleggebundenen Überweisungsverkehr in aller Regel die Empfängerbezeichnung maßgebend, weil sie eine wesentlich zuverlässigere Individualisierung des Empfängers ermöglicht, während die weitgehend zufallsbedingte Ziffernfolge der Kontonummer in erster Linie der Geschäftserleichterung der Bank dient, fehleranfällig und einer visuellen Plausibilitätskontrolle nicht zugänglich ist (vgl. BGH WM 1972, 308, 309; BGHZ 108, 386, 390 f.; BGH WM 1991, 1912, 1913;… Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, § 49 Rdnr. 18).Ergibt sich dabei, daß der Auftraggeber lediglich eine falsche Bezeichnung gewählt hat, hat sich die Bank nach seinem wirklichen Willen zu richten (vgl. BGH WM 1972, 308, 309;… Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, § 49 Rdnr. 16).
- BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
Rückfrage im Überweisungsverkehr
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 6 U 51/00
Ob die Rechtsbeziehungen zwischen der Überweisungsbank und der Empfängerbank Schutzwirkungen zugunsten des Überweisenden entfalten und damit einen Durchgriff für Schadensersatzansprüche eröffnen, erscheint zumindest fraglich (dagegen Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, § 49 Rdnrn. 37 und 39 m.w.N.; zweifelnd auch BGH WM 2000, 1379, 1380 f.). - OLG München, 10.01.1995 - 25 U 4514/94
Maßgeblichkeit der Empfängerbezeichnung bei Durchführung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 6 U 51/00
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückerstattung des überwiesenen Betrages verstößt nämlich gegen Treu und Glauben, wenn die fehlerhafte Erledigung des Überweisungsauftrags Interessen des Auftraggebers nicht verletzt, insbesondere wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. BGH WM 1991, 1912, 1913; OLG München WM 1995, 2137, 2139;… Schimansky in Schimansky/ Bunte/Lwowski, § 49 Rdnr. 24).
- LG Bonn, 20.04.2007 - 3 O 407/06
Rückerstattungsanspruch aus einem Banküberweisungsauftrag und …
Das gilt entsprechend auch für etwaige Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf, WM 2001, 2000 f. und Nobbe, Neuere Rechtsprechung zur Banküberweisung und zum Bereicherungsausgleich im bargeldlosen Zahlungsverkehr, in: Hopt (Hrsg.), Bankrechtstag 2004, S. 1 [3; 23]).Rn. 36 Denn die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs bzw. eines Schadensersatzanspruchs verstößt unter anderem dann gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags keine Interessen des Auftraggebers verletzt bzw. wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. nur OLG Köln, WM 2001, 2003 ff.; OLG Düsseldorf, WM 2001, 2000 ff. mwN.; WM 2004, 1233 ff., OLG Koblenz, Urteil v. 16.1.2004 - 8 U 1276/02 -, unter JURIS abrufbar; Thür.
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