Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2003 - IX ZR 449/99 (1) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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GesO § 2 Abs. 4; BGB § 394
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GesO § 2 Abs. 4; ; BGB § 394
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GesO § 2 Abs. 4; BGB § 394
Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verrechnung bei Kontokurrentkonto - Wolters Kluwer
Aufrechnungsverbot in der Gesamtvollstreckung bei Verrechnungen im Kontokorrent; Belastungsbuchungen während des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Ausschöpfung des Kontokorrentrahmens
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verrechnungen im Kontokorrent und Aufrechnungsverbot
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 394; GesO § 2 Abs. 4
Verrechnungen im Kontokorrent bei späterer Gesamtvollstreckung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankenrecht - Verrechnungen im Kontokorrent unterliegen nicht Aufrechnungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
GesO § 2 Abs. 4; BGB § 394
Zur Frage der Zulässigkeit der Verrechnung im Kontokorrent, wenn der vereinbarte Kreditrahmen des Schuldners nicht voll ausgenutzt wird
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.2002 - IX ZR 449/99
- BGH, 06.02.2003 - IX ZR 449/99 (1)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 696
- ZIP 2003, 675
- MDR 2003, 777
- NZI 2003, 319
- WM 2003, 580
- DB 2003, 1730 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98
Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des …
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - IX ZR 449/99
Dies hat der Senat für einen vergleichbaren Fall bereits durch Urteil vom 25. Februar 1999 (IX ZR 353/98, ZIP 1999, 665, 666 f) ausgesprochen.Zwar hat der Senat in dem Urteil vom 25. Februar 1999 (IX ZR 353/98, aaO S. 666 f) auch darauf abgestellt, daß in dem dort entschiedenen Fall die Kreditlinie alsbald überschritten worden wäre, wenn die Inanspruchnahme nicht fortlaufend durch den Eingang wirtschaftlicher Werte ausgeglichen worden wäre.
Vielmehr bleibt auch insoweit entscheidend, daß anderenfalls das Kreditinstitut eine Kontokorrentverbindung schon bei Auftreten der ersten Gefahr einer wirtschaftlichen Krise des Schuldners im eigenen Interesse nicht mehr aufrechterhalten könnte, wenn es das Risiko einginge, Verfügungen des Schuldners an Dritte später aus eigenen Mitteln an die Insolvenzmasse erstatten zu müssen (Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, aaO S. 667).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01
Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - IX ZR 449/99
Zu dieser Frage hat der Senat inzwischen durch Urteil vom 7. März 2002 (IX ZR 223/01, WM 2002, 951, 954 f) erkannt, daß ein unanfechtbares Bargeschäft auch dann vorliegen kann, wenn der Schuldner den vereinbarten Kreditrahmen nicht voll ausnutzt.
- BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01
Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des …
Eine Bank kann Gutschriften vertragsgemäß mit ihren Aufwendungsersatzansprüchen verrechnen, wenn sie nach der Stellung eines Drittantrags auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens gegen den Bankkunden, aber vor Bekanntwerden eines Verfügungsverbots, Verfügungen des Kunden über sein debitorisch geführtes Bankkonto weiter zuläßt (…BGH, Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, NJW 1999, 3264, 3265; v. 6. Februar 2003 - IX ZR 449/99, WM 2003, 580 f). - OLG Rostock, 21.08.2003 - 1 U 197/01
Zulässigkeit und Anfechtung der Verrechnung eingehender Gutschriften mit einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Aachen, 23.09.2003 - 10 O 255/03
Anspruch des Insovenzverwalters auf Auszahlung der Differenz eines Girokontos; …
Erst wenn sie Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zulässt, kann sie mit Verrechnungen vertragswidrig, also inkongruent handeln, soweit dadurch im Ergebnis ihre Darlehensforderung vor deren Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt wird (vergleiche BGH NJW 2002, 1722, 1723 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 233/01] ; Urteil der Kammer vom 27.05.2003 - 10 O 343/02 - ; wohl auch BGH NJW 1999, 3264 ff.; BGH Urteil vom 06.02.2003 IX ZR 449/99 Seite 6 f).
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