Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.10.2004 - 3 W 96/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 498 Abs 1 S 1 Nr 2 BGB
2 Wochen; Androhung; Gesamtfälligstellung; Kündigungserklärung; Kündigungsschreiben; notwendiger Inhalt; Restschuld; Teilzahlungsdarlehen; Unwirksamkeit; Verbraucherdarlehensvertrag; Verbraucherkreditvertrag; Zahlungsverzug; Zweiwochenfristsetzung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Anforderungen an die Androhung der Kündigung eines Verbraucherkreditvertrages wegen Zahlungsverzugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 498 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Androhung der Kündigung eines Verbraucherdarlehens - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bank kündigt Teilzahlungsdarlehen - Unwirksam, wenn die Bank im Anschreiben den Hinweis auf die Restschuld weglässt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unzureichende Mahnung vor Darlehenskündigung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.09.2004 - 3 O 370/04
- OLG Celle, 26.10.2004 - 3 W 96/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 800
- WM 2005, 1750
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19
Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach …
Die Wiederholung des Gesetzeswortlauts ist nicht erforderlich, wenn - wie hier - über die Intention und Vorgehensweise des Darlehensgebers keine Unklarheit bestehen kann (…Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearb. 2012, § 498 Rn. 18; a.A. OLG Celle, WM 2005, 1750;… Bülow in Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht, 10. Aufl., § 498 BGB Rn. 22;… Erman/Nietsch, BGB, 15. Aufl., § 498 Rn. 23;… Jungmann in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 81 Rn. 576;… Möller in Hau/Poseck, BeckOK BGB, 54. Edition, Stand: 1. Mai 2020, § 498 Rn. 8). - OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
Wirksamkeit der Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch den …
Der Senat hat bereits im Beschluss vom 26. Oktober 2004 (3 W 96/04, MDR 2005, 800/WM 2005, 1750) betont, dass zum Schutze des Verbrauchers der Gesetzgeber in § 498 Abs. 1 BGB dem Darlehensgeber klare Vorgaben gemacht hat, von denen nicht zu Gunsten des Darlehensgebers abgewichen werden darf, und es keine übertriebene Förmelei darstellt, wenn einer Bank aufgegeben wird, den Gesetzeswortlaut abzuschreiben. - OLG Köln, 21.11.2008 - 13 U 139/08
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender …
Die von den Klägern dagegen angeführte Rechtsprechung (OLG Celle WM 2007, 71 und WM 2005, 1750) und Literatur (…Jungmann, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. § 81 Rdn. 723) ist insoweit nicht einschlägig, weil sie sich nur auf die Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 498 BGB bezieht.
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