Rechtsprechung
| BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 17 O 10163/04
- BayObLG, 12.11.2004 - 1Z AR 133/04
- BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04
Papierfundstellen
- WM 2005, 2157
- BB 2005, 2265
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08
Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag
Das bedeutet, dass der erste mit solcher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren fortwirkt (BayObLG, WM 2005, 2157 f.; KG, MDR 1999, 438;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05
Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des …
Bei der Bestimmung ist zu beachten, dass ein bindender Verweisungsbeschluss regelmäßig eine Grenze für die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darstellt (vgl. BayObLGZ 1992, 89/90, BayObLG BB 2005, 2265/2266). - BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren
Soweit dagegen die Ansicht vertreten wurde, die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes für die Klage gegen Streitgenossen komme nicht mehr in Betracht, wenn nur gegen einige der Streitgenossen ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen sei (BayObLG, Beschluss vom 3. Oktober 2005, 1Z AR 133/04, BB 2005, 2265/2266; in diesem Sinn auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2002, 19 Sa 32/02, MDR 2002, 1209), betraf dies eine Fallkonstellation, in der die Klagepartei - anders als hier - zunächst beantragt hatte, das Verfahren hinsichtlich einzelner Streitgenossen abzutrennen und zu verweisen, und erst nach Erlass des Verweisungsbeschlusses einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gestellt hatte und zudem der Verfahrensstand einer Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entgegenstand.
- OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 UH 4/07
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines sachlich zu Unrecht …
Das bedeutet, dass der erste mit solcher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren fortwirkt (BayObLG, WM 2005, 2157 f.; KG, MDR 1999, 438;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28, jeweils m.w.N.). - LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 1 SHa 1/14
Rechtsweg - Verweisung - Bindungswirkung
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts am besonderen Gerichtsstand …
Sie kommt allerdings dann nicht mehr in Betracht, wenn ein bindender Verweisungsbeschluss gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ergangen ist (BayObLG, Beschluss vom 3. August 2005, 1Z AR 133/04, WM 2005, 2157/2158).
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