Rechtsprechung
| BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; § 308 Nr. 5; § 309 Nr. 9
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die automatische Verlängerung von Verträgen per AGB-Klausel ist wirksam
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische Verlängerung der Laufzeit eines anlässlich der Fußball-Europameisterschaft abgeschlossenen preisreduzierten BahnCard-Vertrages mangels Kündigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 308 Nr 5 BGB, § 309 Nr 9 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische Verlängerung der Laufzeit eines anlässlich der Fußball-Europameisterschaft abgeschlossenen preisreduzierten BahnCard-Vertrages mangels Kündigung - Betriebs-Berater
Zur Wirksamkeit einer Laufzeitverlängerungsklausel
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wie lange darf ein Vertrag bei Abonnements automatisch verlängert werden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307; BGB § 308 Nr. 5; BGB § 309 Nr. 9
Bahn Card-Vertrag als Dauerschuldverhältnis trotz Vermittlung eines Anspruchs auf Erwerb von Beförderungsdienstleistungen zu ermäßigten Preisen; Vereinbarkeit eines Überschreitens der Dauer der Erstlaufzeit durch die Verlängerungsfrist mit dem Verbot einer unangemessenen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klauselkontrolle: Verlängerung der Kündigungsfrist für BahnCard
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fan-Bahncard
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bahn Card-Vertrag als Dauerschuldverhältnis trotz Vermittlung eines Anspruchs auf Erwerb von Beförderungsdienstleistungen zu ermäßigten Preisen; Vereinbarkeit eines Überschreitens der Dauer der Erstlaufzeit durch die Verlängerungsfrist mit dem Verbot einer unangemessenen ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Fan BahnCard 25" - Verlängerungsklausel der Deutschen Bahn AG für die Rabattkarte war o.k.
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Wirksamkeit einer Laufzeitverlängerungsklausel
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit einer Laufzeitverlängerungsklausel
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2008 - 2 O 262/08
- OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2942
- MDR 2010, 915
- WM 2010, 1237
- BB 2010, 1417
- DB 2010, 1403
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (…BGH, Urt. v. 01.02.2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; BGH, Urt. v. 19.12.2007 - XII ZR 61/05, NJW-RR 2008, 818 Tz. 17, jeweils m.w.N.). - BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95
Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Aus § 309 Nr. 9 BGB, der bei Dauerschuldverhältnissen eine Höchstlaufzeit von zwei Jahren und für Verlängerungen eine Obergrenze von einem Jahr vorsieht und dessen Wertungen grundsätzlich auch in die Interessenabwägung im Rahmen des § 307 Abs. 1 BGB einzubeziehen sind (BGH, Urt. v. 04.12.1996 - XII ZR 195/95, NJW 1997, 739, 740), kann nicht ein allgemeiner Rechtsgedanke abgeleitet werden, nur im Verhältnis zur Erstlaufzeit erheblich kürzere Verlängerungsfristen seien gerechtfertigt. - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH, Urt. v. 01.02.2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775;… BGH, Urt. v. 19.12.2007 - XII ZR 61/05, NJW-RR 2008, 818 Tz. 17, jeweils m.w.N.).
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Abgesehen davon, dass Vereinbarungen über das zu zahlende Entgelt nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78), trifft das Argument der Revision auch in der Sache nicht zu. - BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99
Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGHZ 106, 42, 49 f.; BGHZ 112, 115, 118; BGH, Urt. v. 19.10.1999 - XI ZR 8/99, NJW 2000, 651, 652). - BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGHZ 106, 42, 49 f.; BGHZ 112, 115, 118;… BGH, Urt. v. 19.10.1999 - XI ZR 8/99, NJW 2000, 651, 652). - BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89
Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGHZ 106, 42, 49 f.; BGHZ 112, 115, 118;… BGH, Urt. v. 19.10.1999 - XI ZR 8/99, NJW 2000, 651, 652). - BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86
Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Die Vertragsverlängerung mangels rechtzeitiger Kündigung beruht nicht auf einer fingierten Erklärung des Kunden, sondern auf der bereits bei Abschluss des Vertrages für den Fall des "Schweigens" des Kunden getroffenen Vereinbarung (BGHZ 100, 373, 380;… Dammann in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 308 Nr. 5 Rdn. 17;… Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 6. Aufl., § 308 Nr. 5 Rdn. 6).
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11
Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen
Maßstab der Beurteilung sind die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders (…Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, aaO S. 22; BGH, Urteile vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237 Rn. 25;… vom 23. Februar 2011 - XII ZR 101/09, aaO;… vom 14. März 2012 - VIII ZR 202/11, aaO). - BGH, 25.10.2017 - XII ZR 1/17
Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings
Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so deutlich erkennen lassen, wie dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist (BGH Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09 - NJW 2010, 2942 Rn. 25 mwN). - BGH, 17.07.2025 - III ZR 388/23
Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / …
Fehlt es - wie hier - an einem gesetzlichen Leitbild für den in Rede stehenden Vertragstyp, ist die Angemessenheit nicht am Maßstab des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu prüfen, sondern anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, NJW 2010, 2942 Rn. 17).Rn. 58 Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (…Senat, Urteile vom 18. Februar 2016 - III ZR 126/15, BGHZ 209, 52 Rn. 17 …und vom 7. Juni 2018 aaO Rn. 23; BGH, Urteile vom 15. April 2010 aaO Rn. 18;… vom 20. Dezember 2018 - I ZR 104/17, NJW 2019, 757 Rn. 49 …und vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21, BGHZ 232, 344 Rn. 43).
Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders, die von einigem Gewicht sein muss (…Senat, Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, BGHZ 230, 347 Rn. 54 …und vom 27. Januar 2022 - III ZR 12/21, NJW-RR 2022, 625 Rn. 43), durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 15. April 2010 aaO).
Das Gleiche gilt für die Gefahr, dass die Vertragsverlängerung übersehen und daher die Kündigung vergessen wird; auch diesen Aspekt hat der Gesetzgeber bereits in seine Entscheidung einbezogen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 aaO Rn. 23; Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz), BT-Drucks. 7/3919 S. 37).
Rn. 60 Aus § 309 Nr. 9 BGB aF kann nicht ein allgemeiner Rechtsgedanke dahingehend abgeleitet werden, nur im Verhältnis zur Erstlaufzeit erheblich kürzere Verlängerungszeiten seien gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 aaO Rn. 21).
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Rn. 20 a) Danach ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen und dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteile vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 352, vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f. und vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237 Rn. 25).Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237 Rn. 18…, vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, WM 2010, 1215 Rn. 23 …und vom 23. September 2010 - III ZR 21/10 Rn. 12 mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).
- OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
Kündigungsfrist von sechs Wochen für Probe-Ermäßigungskarte von …
(2) Vielmehr handelt es sich bei einem BahnCard-Vertrag um einen Rahmenvertrag ohne regelmäßigen Leistungsaustausch, der dem Kunden nur den Anspruch vermittelt, während der Laufzeit Beförderungsdienstleistungen zu ermäßigten Preisen zu erwerben (vgl. bereits BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 13).Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, fehlt es für BahnCard-Verträge an einem gesetzlichen Leitbild (BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 17).
Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. z.B. BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 18 mwN).
Daher ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Probeabonnement ohne Kündigung in einen regulären BahnCard-Vertrag übergeht (vgl. BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 20).
Außerdem möchten sie keine ungewollten finanziellen Belastungen eingehen (vgl. insofern BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 21).
(aa) Nutzer, die von vornherein keinen regulären Bahn-Card-Vertrag in Betracht ziehen, können die Probe-BahnCard gleich nach dem Erwerb schnell und einfach kündigen (vgl. auch BGH, NJW 2010, 2942, 2943, Rn. 20).
Bei der Probe BahnCard wirkt bereits die relativ kurze Erstlaufzeit dem Risiko entgegen, dass die Kündigungsmöglichkeit aus dem Blick gerät (vgl. BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 23).
(cc) Die Kosten eines regulären Abonnements begründen ebenfalls keinen unangemessenen Nachteil (vgl. auch BGH…, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 19, zu einem Fitnessstudiovertrag; NJW 2010, 2942 Rn. 23).
(dd) Soweit die die Wertungen des § 309 Nr. 9 BGB grundsätzlich auch in die Interessenabwägung im Rahmen des § 307 Abs. 1 BGB einzubeziehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16 mwN; NJW 2010, 2942 Rn. 21, zu Grenzen für Verlängerungen nach § 309 Nr. 9 BGB aF), ist, wie oben bereits dargetan wurde, nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber längerfristige Vertragsbindungen generell zu Gunsten der allgemeinen Handlungsfreiheit und des freien Wettbewerbs hätte eindämmen wollen (dazu, dass es unzulässig ist, aufgrund allgemeiner Überlegungen, die sich nicht aus den Besonderheiten gerade des zu beurteilenden Vertrages ergeben, über die Generalklausel die gesetzgeberische Regelungsabsicht geradezu "auf den Kopf zu stellen", siehe z.B. BGH…, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16).
- OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14
Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel …
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, NJW 2010, 2942, juris Rn. 25 m.w.N.). - BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 179/13
Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen
Abzustellen ist hierbei auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, 12, 21 f.; vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237 Rn. 25;… vom 14. März 2012 - VIII ZR 202/11, WM 2012, 2069 Rn. 24; jeweils mwN). - BGH, 16.04.2026 - III ZR 152/25
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Streamingdiensten …
Im Gegenteil: Unter Berücksichtigung der Wertung des § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB, die grundsätzlich auch in die Interessenabwägung im Rahmen des § 307 Abs. 1 BGB einzubeziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, NJW 2010, 2942 Rn. 21; vgl. auch Senat…, Urteil vom 7. Juni 2018 - III ZR 351/17, BGHZ 219, 51 Rn. 22 zu § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB;… generell: Staudinger/Coester-Waltjen [2025] BGB § 309 Nr. 9 Rn. 21), folgt, dass jedenfalls bei unbefristeten Verträgen über standardisierte Dienstleistungen mit Verbrauchern grundsätzlich eine monatliche Lösungsmöglichkeit vom Vertrag vorzusehen ist, wie die Beklagte es schließlich auch mit ihren anderen Kunden hält. - AG Hamburg, 06.04.2017 - 25b C 383/16
Online-Partnervermittlungsvertrag: Vorliegen einer besonderen persönlichen …
Rn. 37 Die Erhöhung des Monatsbeitrags von 39, 90 EUR auf 49, 90 EUR betrifft die Hauptleistungspflicht der Klägerin und entzieht sich der AGB-Kontrolle (BGHZ 148, 74=NJW 2001, 2635; BGHZ NJW 2005, 1275; BGH NJW 2010, 150 mwN; BGH NJW 2010, 2942).Die Vertragsverlängerung mangels rechtzeitiger Kündigung beruht daher nicht auf einer fingierten Erklärung der Klägerin, sondern auf der bereits bei Abschluss des Vertrags für den Fall des "Schweigens" des Kunden getroffenen Vereinbarung (BGH NJW 2010, 2942 für die automatische Verlängerung einer Bahncard).
Unangemessenheit liegt nicht vor, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 1774; NJW-RR 2008, 818; NJW 2010, 2942 mwN).
Die Rechtsprechung gestattet im Einzelfall selbst über die Erstlaufzeit hinausgehende Vertragsverlängerungen (BGH NJW 2010, 2942).
Die Rechtsprechung gestattet vergleichbare Regelungen ausdrücklich in Fällen von Dauerschuldverhältnissen, in denen der Kunde das Angebot nicht nutzen muss, jederzeit aber nutzen könnte und bei Abschluss naturgemäß auch nutzen möchte (BGH NJW 1997, 739 für ein Fitness-Center; BGH NJW 2010, 2942 für die Bahncard).
- OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
Vorschussanspruch einer GdWE gegen den Bauträger für Maßnahmen zur Beseitigung …
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09 -, juris Rn. 25). - OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20
Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und …
- OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 26/13
Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Erhebung von Kostenpfand, …
- OLG Bamberg, 14.06.2023 - 3 U 52/23
Stillschweigende Verlängerung eines Sportstudio- oder Fitnessstudiovertrages …
- OLG Karlsruhe, 16.06.2015 - 17 U 5/14
Inhaltskontrolle der AGB einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer …
- BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 241/13
Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen
- BGH, 17.07.2025 - III ZR 53/24
Kündigungs- und Verlängerungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für …
- LG Tübingen, 29.06.2018 - 4 O 220/17
Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einem "Riester"-Sparvertrag
- OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter …
- BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 202/11
Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit der Klausel in einem Sonderkundenvertrag …
- OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17
Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur …
- OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11
Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung: …
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Transparenz von Klauseln in …
- OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das …
- LG Karlsruhe, 17.01.2025 - 6 O 67/24
Wirksamkeit einer Verlängerungsklausel im Nutzungsvertrag für eine sog. …
- OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
Verbraucherschutz: Klage einer qualifizierten Einrichtung auf Unterlassung der …
- BGH, 21.10.2025 - X ZR 39/25
Bestimmung zur Einräumung des einseitigen Rechts zur Änderung der …
- OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Notarieller Grundstückskaufvertrag zum Erwerb eines Reihenhauses: Wirksamkeit der …
- OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 98/13
Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Prepaid-Vertrag)
- OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
AGB eines Stromlieferungsvertrages: Wirksamkeit des Sonderkündigungsrechts des …
- OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 2 U 50/11
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Kontrollfähigkeit …
- LG Hamburg, 15.04.2021 - 312 O 162/20
- OLG Stuttgart, 06.02.2014 - 2 U 180/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kapitalanlagegesellschaft: Wirksamkeit …
- OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
Durchsetzung der Ansprüche eines Vertragshändlers auf Zahlung von Boni
- LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
Zur Wirksamkeit der kleinen Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung
- OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 122/11
Formularmäßige Vereinbarung der Nichtzahlung vereinbarter Boni innerhalb eines …
- LG Hamburg, 16.02.2022 - 317 S 26/21
Rückzahlung des Entgelts aus einem Partnervermittlungsvertrag
- LG Hamburg, 16.11.2021 - 309 S 79/19
- LG Hamburg, 10.11.2021 - 317 S 18/19
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