Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
WpHG § 13 Abs. 1; Richtlinie 2003/6/EG Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 2003/124/EG Art. 1 Abs. 1 und 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Insider-Informationen über einen künftigen Umstand oder ein künftiges Ereignis
- rechtsprechung-im-internet.de
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen vorgelegt
§ 13 Abs 1 WpHG, § 37b Abs 1 WpHG, Art 1 Abs 1 EGRL 6/2003, Art 1 Abs 1 EGRL 124/2003, Art 1 Abs 2 EGRL 124/2003
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Insider-Informationen über einen künftigen Umstand oder ein künftiges Ereignis - IWW
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden eines Vorstandsvorsitzenden; Kursrelevanz der Insider-Information über das Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden; Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden innerhalb ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Insiderinformation: Rechtszeitigkeit der Adhoc-Mitteilung - Vorlage an den EuGH
- Betriebs-Berater
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung von Insiderinformationen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden eines Vorstandsvorsitzenden; Kursrelevanz der Insider-Information über das Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden; Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden innerhalb ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aktienrecht - EuGH-Vorlage: Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformation
- zbb-online.com (Leitsatz)
WpHG § 13 Abs. 1, § 37b Abs. 1; RL 2003/6/EG Art. 1 Abs. 1; RL 2003/124/EG Art. 1 Abs. 1, 2
EuGH-Vorlage zur Veröffentlichungspflicht von Zwischenschritten eines kursrelevanten Vorgangs (hier: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden) als Insider-Information ("Daimler AGâ€�) - Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorlage an den EuGH im Verfahren gegen Daimler AG wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformation
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG
Besprechungen u.ä. (4)
- fernuni-hagen.de (Entscheidungsbesprechung)
Insiderinformation: Von künftigen Umständen im II. Senat des BGH
- kanzlei-klumpe.de
, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Wann müssen Insider-Informationen veröffentlicht werden, wenn die zu veröffentlichende Tatsache von mehreren Zwischenschritten abhängt und bis dahin mehrere Wochen verstreichen?
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Insiderstrafrecht und Bestimmtheitsgebot - Eine Polemik
- audit-committee-institute.de
, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)
Veröffentlichung von Insider- Informationen: Wann ist sie zeitgerecht?
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.03.2006 - 21 O 408/05
- LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05
- LG Stuttgart, 20.07.2006 - 21 O 408/05
- OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 901 Kap 1/06
- LG Stuttgart, 25.02.2008 - 21 O 408/05
- BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07
- LG Stuttgart, 10.09.2008 - 21 O 408/05
- OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
- BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
- EuGH, 28.06.2012 - C-19/11
- BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09
- BGH, 22.10.2013 - II ZB 7/09
- OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 20 Kap 1/08
Papierfundstellen
- NJW 2011, 309
- ZIP 2009, 962
- ZIP 2011, 72
- MDR 2011, 114
- EuZW 2011, 154
- WM 2011, 14
- BB 2011, 523
- DB 2011, 45
- NZG 2011, 109
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener …
Auszug aus BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
Der Bundesgerichtshof hat diesen Musterentscheid mit Beschluss vom 25. Februar 2008 (II ZB 9/07, ZIP 2008, 639) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. - EuGH, 23.12.2009 - C-45/08
Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus
Auszug aus BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
Rn. 20 b) An dieser an einer Wahrscheinlichkeitsbeurteilung orientierten Auslegung, die mindestens eine überwiegende Wahrscheinlichkeit verlangt und zudem im Ergebnis bei Entscheidungen von mit mehreren Personen besetzten Gremien wie dem Aufsichtsrat hohe Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit stellt, sind dem Senat aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 23. Dezember 2009 in der Rechtssache C-45/08 (Spector Photo Group NV und Chris Van Raemdonck gegen Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen, NZG 2010, 107) Zweifel gekommen. - OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08
Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht …
Auszug aus BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
Dagegen ist das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 2009, 1520, 1521) im Bußgeldverfahren davon ausgegangen, dass die Verknüpfung mehrerer eigenständiger Umstände zu einer einheitlichen Gesamtentscheidung dem Wortlaut der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG und den Vorgaben der Richtlinien 2003/6/EG sowie 2003/124/EG widerspreche.
- BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09
Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im …
Rn. 9 Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 22. November 2010 (ZIP 2011, 72) zwei Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6/EG, Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG vorgelegt. - BGH, 21.07.2026 - II ZB 21/22
Kapitalanleger-Musterverfahren zum Versuch der Übernahme von Volkswagen durch …
Rn. 65 Ob eine danach relevante Irreführung des Sekundärmarktpublikums vorliegt, beurteilt sich aus der Sicht eines verständigen, mit den Marktgegebenheiten vertrauten, börsenkundigen Anlegers (…Mülbert in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 8. Aufl., Art. 12 Rn. 69 ff., 81;… Poelzig in Ebenroth/ Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl., Art. 12, 13, 15 MAR Rn. 16;… Klöhn/Schmolke, MAR 2. Aufl., Art. 12 Rn. 47, 49; Fleckner, ZHR 188 [2024], 395, 416; vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - II ZR 7/09, ZIP 2011, 72 Rn. 16;… Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, BGHZ 192, 90 Rn. 41; dazu auch Kumpan/Misterek, ZHR 184 [2020], 180, 196 ff.). - BGH, 18.11.2025 - II ZB 9/23
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über …
Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht sind danach von der Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/6/EG abhängig, so dass sich nach dem Willen des nationalen Gesetzgebers eine gespaltene Auslegung verbietet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - II ZB 7/09, ZIP 2011, 72 Rn. 13).Die strengen Voraussetzungen des Selbstbefreiungsrechts (dazu BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 34) zeigen eher, dass der Gesetzgeber in Bezug auf Insiderinformationen von einer Wissensorganisationspflicht des Emittenten ausgeht (…Thomale, Der gespaltene Emittent, 2018, S. 43).
Eine unzumutbare Beschränkung des Selbstbefreiungsrechts liegt darin nicht, zumal dem Emittenten nach der Rechtsprechung des Senats im Haftungsprozess der Einwand eröffnet ist, dass die Voraussetzungen für einen Aufschub der Veröffentlichungspflicht vorgelegen hätten (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 33).
- OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG
Entwicklungen aufgrund der Richtlinien 2003/6/EG vom 28. Januar 2003 und 2003/124/EG vom 22. Dezember 2003 (dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2010, II ZB 7/09 "Daimler AG/Schrempp), sind dabei nicht zu berücksichtigen, da diese Richtlinien erst nach dem hier relevanten Zeitpunkt in Kraft getreten sind (12. April 2003 bzw. 24. Dezember 2003) und keine Rückwirkung vorsehen. - OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10
Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer …
Da nur präzise Umstände von dem Tatbestand erfasst werden, genügen nur konkrete Umstände, die bereits vorliegen oder solche, bei denen man mit hoher oder zumindest hinreichender Wahrscheinlichkeit, mithin also bei Bestehen einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % oder mehr, davon ausgehen kann, dass sie in Zukunft vorliegen werden (BGH WM 2008, 641, 644 = juris Rn 20, 25), oder deren künftiger Eintritt in dem Sonderfall einer besonders hohen Eignung zur Kursbeeinflussung zwar nicht unwahrscheinlich, aber doch zumindest offen ist (BGH WM 2011, 14 ff. = juris Rn 18 ff.).Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2010 - II ZB 7/09 - (WM 2011, 14 ff.) betreffend den Zeitpunkt, an dem eine Ad-hoc-Mitteilung über das bevorstehende Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes geboten ist.
- LG Stuttgart, 17.05.2011 - 31 O 30/10
Voraussetzungen für die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer …
Die Antwort hängt entscheidend von der Auslegung von EU-Recht (Marktmissbrauchslinie mit Durchführungsrichtlinien) ab und konnte deshalb auch höchstrichterlich noch nicht geklärt werden (vgl. Vorlagebeschluss BGH NJW 2011, 309).
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