Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2011 - XII ZR 155/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Übernahme einer persönlichen Mietsicherheit durch GmbH-Geschäftsführer: Kündigung wegen Ausscheidens aus dem Geschäftsführeramt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 314 BGB, § 765 BGB
Übernahme einer persönlichen Mietsicherheit durch GmbH-Geschäftsführer: Kündigung wegen Ausscheidens aus dem Geschäftsführeramt - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 314, 765
Persönliche Mietsicherheit durch Fremdgeschäftsführer für GmbH - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wichtiger Grund zur Kündigung einer persönlichen Mietsicherheit (hier: Schuldmitübernahme) des Fremdgeschäftsführers einer GmbH bei Ausscheiden desselben aus dem Geschäftsführeramt
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fortbestehen der persönlichen Mietsicherheit des GmbH-Geschäftsführers auch nach Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 314, 765
Kündigung einer vom ausscheidenden Fremdgeschäftsführer gestellten Mietsicherheit; Mietkaution; Schuldbeitritt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314
Wichtiger Grund zur Kündigung einer persönlichen Mietsicherheit (hier: Schuldmitübernahme) des Fremdgeschäftsführers einer GmbH bei Ausscheiden desselben aus dem Geschäftsführeramt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftet Geschäftsführer nach Ausscheiden für Mietverbindlichkeiten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bürgschaft vom Fremdgeschäftsführer
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mietsicherheit: Haftet Geschäftsführer einer GmbH nach Ausscheiden für Mietverbindlichkeiten?
- haufe.de (Kurzinformation)
Ex-Geschäftsführer haftet bei Schuldbeitritt weiter
Besprechungen u.ä. (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mietsicherheit: Haftet Geschäftsführer einer GmbH nach Ausscheiden für Mietverbindlichkeiten?
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Außerordentliche Kündigung einer Schuldmitübernahme durch den ausgeschiedenen Fremdgeschäftsführer?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietsicherheit: Haftet Geschäftsführer einer GmbH nach Ausscheiden für Mietverbindlichkeiten? (IMR 2011, 412)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 08.05.2009 - 12 O 18/09
- OLG Oldenburg, 05.10.2009 - 13 U 31/09
- BGH, 20.07.2011 - XII ZR 155/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1518
- ZIP 2011, 1718
- MDR 2011, 1092
- NZM 2011, 709
- ZMR 2011, 945
- WM 2011, 1731
- DB 2011, 2091
- NZG 2011, 1106
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13
Verbandsklage gegen die Verwendung einer Beitrittserklärung durch einen …
Rn. 32 bb) Zutreffend macht der Kläger geltend, dass es in der Beitrittserklärung um eine Absicherung der Ansprüche der Beklagten durch einen Schuldbeitritt des Beitretenden geht (zum Schuldbeitritt als Mietsicherheit vgl. z.B.: BGH NJW-RR 2011, 1518; LG Lübeck, ZMR 2010, 857). - KG, 20.02.2012 - 8 U 20/11
Patronatserklärung: Kündbarkeit bei Vorliegen eines ordentlich kündbaren …
Auch der Mietbürge, der sich auf unbestimmte Zeit für Verbindlichkeiten eines Mieters ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Kündigungsrechts verbürgt hat, hat nach diesen Grundsätzen das Recht, die Bürgschaft mit Wirkung für die Zukunft durch Kündigung zu beenden (…Bub/Treier/v. Martius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III, Rdnr. 830 a;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage, Rdnr. III, 220 ;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet,- Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr. 812; offen gelassen von BGH Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 155/09 - WM 2011, 1731;… bejaht von OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.1998 - 24 U 264/97 - a.a.O.; Kammergericht Urteil vom 26.04.2007 - 12 U 193/05 - GE 2007, 1247; LG Berlin Urteil vom 11.10.2000 - 32 O 858/99 - GE 2001, 135; AG Iserlohn WuM 2004, 544). - LG Mannheim, 11.01.2021 - 24 O 49/20
Kündigungsrecht bei Übernahme einer unbefristeten Bürgschaft
Diese ist nach der Rechtsprechung des BGH nach Ablauf eines gewissen Zeitraums oder bei Eintritt besonders wichtiger Umstände grundsätzlich kündbar (vgl. BGH, Urt.v. 21.03.1993, III ZR 15/92) Das Kündigungsrecht besteht bei einer Mietbürgschaft jedoch nur dann, wenn der Bürgschaftszweck nicht unterlaufen wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1518).Die Verpflichtung der Beklagten als Bürgin war vorliegend sowohl in zeitlicher Hinsicht durch die Befristung des Mietverhältnisses als auch durch die Vereinbarung eines Höchstbetrags klar und kalkulierbar begrenzt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1518).
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