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Rechtsprechung
   KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9325
KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11 (https://dejure.org/2011,9325)
KG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11 (https://dejure.org/2011,9325)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 5 W 220/11, 5 W 221/11 (https://dejure.org/2011,9325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 100 Abs 3 ZPO, Nr 1210 GKVerz, Nr 1211 Nr 2 GKVerz
    Gerichtskostenfestsetzungsverfahren: Kostenvergünstigung bei Anerkenntnis nur einzelner von mehreren quotal haftenden beklagten Streitgenossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Gerichtskosten bei Anerkenntnis durch einzelne von mehreren Streitgenossen; Korrektur der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Gerichtskosten bei Anerkenntnis durch einzelne von mehreren Streitgenossen; Korrektur der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem …

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Dies gilt auch im Verhältnis allein gegenüber den anerkennenden Streitgenossen (überholt KG Berlin, 18. Dezember 2001, 1 W 445/01, MDR 2002, 722).

    Rn. 6 Zwar hat der 1. Zivilsenat des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 18.12.2001 eine dahingehende Lücke in Nr. 1211 KV-GKG (in der Fassung vom 26.10.2001) angenommen (KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

    Es kann dann nicht mehr von einer planwidrigen (unbeabsichtigten) Regelung des Gesetzgebers ausgegangen werden (so nunmehr auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09, m.w.N; vgl. auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08; überholt daher nunmehr die Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

    Denn insoweit mag ein Auslegungsspielraum dahin verbleibenden, dass Mehrkosten außerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht vom Kostenmaßstab der gesamtschuldnerischen Haftung umfasst sein und diese nur den Streitgenossen treffen sollen, der sie veranlasst hat (…vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 10; KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13, jeweils m.w.N).

    Rn. 14 Vorliegend hat die Kostengrundentscheidung weder insgesamt eine (vorbehaltlose) gesamtschuldnerische Kostenhaftung der Beklagten ausgesprochen (…Fallgestaltung in der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.), noch ist auf eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung - für einzelne Beklagte quotal abgestuft (Fallgestaltung in der Entscheidung des KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13) - erkannt worden.

    So ist in der Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722 eine einschränkende Interpretation der Nr. 1210, 1211 KV-GKG vorgenommen worden (…juris Rn. 8).

  • OLG Schleswig, 08.04.1993 - 9 W 46/93
    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Rn. 9 Soweit das prozessuale Verhalten eines solchen Streitgenossen nicht dazu führt, dass zusätzliche Kosten ausgelöst, sondern nur, dass eine Gebührenminderung nicht eintreten kann, stünde der Wortlaut des § 100 Abs. 3 ZPO seiner Anwendung auch auf diesen Fall nicht notwendig entgegen (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 8;… bedenklich etwa OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11 zur Auslegung einer vergleichsweisen Kostenvereinbarung).

    Denn insoweit mag ein Auslegungsspielraum dahin verbleibenden, dass Mehrkosten außerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht vom Kostenmaßstab der gesamtschuldnerischen Haftung umfasst sein und diese nur den Streitgenossen treffen sollen, der sie veranlasst hat (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 10;… KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13, jeweils m.w.N).

  • OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05

    Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr; Anwendung von Ermäßigungstatbeständen; …

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Rn. 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09; vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11;… OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).

    Rn. 9 Soweit das prozessuale Verhalten eines solchen Streitgenossen nicht dazu führt, dass zusätzliche Kosten ausgelöst, sondern nur, dass eine Gebührenminderung nicht eintreten kann, stünde der Wortlaut des § 100 Abs. 3 ZPO seiner Anwendung auch auf diesen Fall nicht notwendig entgegen (…vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 8; bedenklich etwa OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11 zur Auslegung einer vergleichsweisen Kostenvereinbarung).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - L 1 AR 5/08
    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Rn. 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09;… vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11;… OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).

    Es kann dann nicht mehr von einer planwidrigen (unbeabsichtigten) Regelung des Gesetzgebers ausgegangen werden (so nunmehr auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09, m.w.N; vgl. auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08;… überholt daher nunmehr die Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

  • OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04

    Gerichtsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11
    Rn. 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09;… vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11; OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).
  • BGH, 07.03.2024 - IX ZA 17/23

    Unterschiedliche Kostenverteilung im Kostenfestsetzungsverfahren bei …

    Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (JurBüro 1993, 742), des Oberlandesgerichts Köln (MDR 1988, 325) und des Kammergerichts (MDR 2002, 722 und WM 2012, 527) kann eine wegen der unterbliebenen Anwendung der zwingenden Kostenvorschrift in § 100 Abs. 3 ZPO fehlerhafte Kostengrundentscheidung bei typischen und eindeutigen Fallgestaltungen vom Kostenbeamten durch Auslegung berichtigt werden (…ebenso BeckOK-ZPO/Jaspersen, 2023, § 100 Rn. 13;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 100 Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 10.12.2025 - 9 W 121/25

    Erfordernis einer Beendigung des gesamten Verfahrens durch einen Vergleich für …

    Anderenfalls hätte es nahe gelegen, dass der Gesetzgeber die Lücke durch eine seinem Regelungsplan entsprechende Regelung geschlossen hätte, nachdem ihm die Regelungslücke durch die weiterhin bestehende Kontroverse in der Literatur und die jüngere, eine Gebührenermäßigung verneinende Rechtsprechung deutlich vor Augen geführt worden sein muss (OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Juli 2019 - a.a.O.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 2. Juni 2015 - a.a.O.; vgl. auch KG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 5 W 220/11, WM 2012, S. 527; OLG Koblenz…, Beschluss vom 29. März 2011 - 14 W 182/11, juris Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 20.01.2021 - 9 W 176/20
    Anderenfalls hätte es nahe gelegen, dass der Gesetzgeber die Lücke durch eine seinem Regelungsplan entsprechende Regelung geschlossen hätte, nachdem ihm die Regelungslücke durch die weiterhin bestehende Kontroverse in der Literatur und die jüngere, eine Gebührenermäßigung verneinende Rechtsprechung deutlich vor Augen geführt worden sein muss (OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Juli 2019 - a.a.O.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 2. Juni 2015 - a.a.O.; vgl. auch KG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 5 W 220/11, WM 2012, S. 527; OLG Koblenz…, Beschluss vom 29. März 2011 - 14 W 182/11, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 19.06.2023 - 2 W 67/23

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Verfahren wegen …

    Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der vormaligen Beklagten zu 1 weist zwar zutreffend darauf hin, dass in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte in Fällen typischer Fallgestaltungen eine Auslegungskorrektur im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgen kann (siehe zum Beispiel Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 18. Dezember 2001, Az.: 1 W 445/01, zitiert nach juris Rn. 13 sowie Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19. Oktober 2011, Az.: 5 W 220/11 und 5 W 221/11, zitiert nach juris Rn. 13) und diese Rechtsprechung auch Fälle erfassen soll, in denen es an einer Entscheidung nach § 100 Abs. 3 ZPO fehlt (…vergleiche Göertz, in: Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 100 Rn. 33).
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