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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2013 - IX ZR 232/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26624
BGH, 19.09.2013 - IX ZR 232/12 (https://dejure.org/2013,26624)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - IX ZR 232/12 (https://dejure.org/2013,26624)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - IX ZR 232/12 (https://dejure.org/2013,26624)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zahlungsunfähige der GmbH, die Zahlungszusage der Gesellschafter und die Insolvenzanfechtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1995
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 9/10

    Insolvenzanfechtung: Rechtsfolgen einer an den Gläubiger der Tochtergesellschaft …

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZR 232/12
    Dies setzt jedoch - falls nicht der GmbH ein ungehinderter Zugriff auf die Mittel eröffnet wird - außerdem voraus, dass die Gesellschafter ihrer Ausstattungsverpflichtung tatsächlich nachkommen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, WM 2011, 1085 Rn. 21).

    Darum scheidet ein Wegfall der Kenntnis der Beklagten von vornherein aus (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, WM 2011, 1085 Rn. 23).

    Eine nachträgliche Änderung der Tatsachengrundlage scheidet im Streitfall mangels einer erkennbaren Liquiditätszufuhr aus (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011, aaO).

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZR 232/12
    Die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit wird auch nach der von der Beschwerde angeführten, nur verkürzt wiedergegebenen Senatsentscheidung (BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 34) allein dann beseitigt, wenn die Umstände, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, nicht mehr gegeben sind.
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 52/10

    Insolvente GmbH: Anfechtungs- und gesellschaftsrechtliche Ansprüche des …

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZR 232/12
    Voraussetzung hierfür ist, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 52/10, WM 2013, 763 Rn. 11).
  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der …

    Dies setzt jedoch voraus, dass der GmbH ein ungehinderter Zugriff auf die Mittel eröffnet wird oder die Gesellschafter ihrer Ausstattungsverpflichtung tatsächlich nachkommen (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 9/10, ZIP 2011, 1111 Rn. 21; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZR 232/12, WM 2013, 1995 Rn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 32 O 102/13

    Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ABC (im Folgenden: …

    Voraussetzung ist, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, das beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 52/10, WM 2013, 763 Rn. 11) und mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZR 232/12 -, Rn. 11, juris), d.h. dass der Schuldner zum jeweiligen Zeitpunkt der Rechtshandlungen die sichere Erwartung haben durfte, dass die Restrukturierung in Bälde erfolgreich abgeschlossen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - IX ZR 62/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 19 U 102/15

    Anforderungen an einen ernsthaften Sanierungsversuch

    Voraussetzung dafür ist, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, dass beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (…BGH, Urt. v. 21.02.2013, IX ZR 52/10, Rn. 11, zitiert nach juris) und mindestens in Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist (BGH, Beschl. v. 19.09.2013, IX ZR 232/12, Rn. 11, zitiert nach juris), d. h. dass der Schuldner zum jeweiligen Zeitpunkt der Rechtshandlung die sichere Erwartung haben durfte, dass die Restrukturierung in Bälde erfolgreich abgeschlossen sein wird (…BGH, Urt. v. 22.11.2012, IX ZR 62/10, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 25.05.2016 - 2 U 714/15

    Begriff der Zahlungen im Sinne von § 64 Satz 1 GmbHG ; Anforderungen an die …

    Entsprechendes gelte für die Zusagen von Gesellschaftern gegenüber ihrer Gesellschaft (BGH Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZR 232/12).

    Maßgeblich ist ein ungehinderter Zugriff auf die Kreditmittel oder deren tatsächlicher Zufluss (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZR 232/12 -, Rn. 7, juris).

  • LG Köln, 04.04.2017 - 37 O 378/15
    Voraussetzung hierfür ist, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorlag, das beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH, Urteil vom 21.02.2013 - IX ZR 52/10) und mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - IX ZR 232/12).
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