Rechtsprechung
| LG Dresden, 11.03.2024 - 9 S 256/23 |
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung erhöhter Kontoführungskosten?
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 1775
- WM 2024, 937
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20
Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung …
Auszug aus LG Dresden, 11.03.2024 - 9 S 256/23
Die Kläger verweisen insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit des sogenannten AGB-Änderungsmechanismus gegenüber Verbrauchern (BGH, Urteil vom 27.4.2021 - XI ZR 26/20 in WM 2021, 1128).Rn. 27 Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 30.4.2020 scheitert ein Rückforderungsanspruch der Kläger daran, dass nach überwiegender Auffassung in der Literatur und der Rechtsprechung, der sich das Amtsgericht Dresden angeschlossen hat und der sich auch die Kammer anschließt, die 3 Jahreslösung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 27.4.2021 -XI ZR 26/20) eine interessengerechte Schließung der infolge des unwirksamen AGB-Änderungsmechanismus gegebenen Vertragslücke auch im Bankrecht darstellt (unter 3.).
Rn. 32 Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 30.4.2020 scheitert ein Rückforderungsanspruch daran, dass nach überwiegender Auffassung in der Literatur und der Rechtsprechung, der sich das Amtsgericht Dresden angeschlossen hat und der sich auch das Gericht anschließt, die 3 Jahreslösung des BGH (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20) eine interessengerechte Schließung der infolge des unwirksamen AGB-Änderungsmechanismus gegebenen Vertragslücke auch im Bankrecht darstellt.
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.4.2021 - XI ZR 26/20), der sich das Gericht anschließt, ist ein AGB-Änderungsmechanismus wie derjenige in Ziff. 17 Nr. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten unwirksam, da er es der Bank als Klauselverwenderin ermöglicht, praktisch jede beliebige Änderung der Vertragsbeziehung vorzunehmen, ohne aktive Mitwirkung des Kunden und ohne gerichtliche Kontrolle.
- BGH, 01.06.2022 - VIII ZR 287/20
Weiteres Verfahren der Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen
Auszug aus LG Dresden, 11.03.2024 - 9 S 256/23
Das Gericht zieht hier die zu Energielieferungsverträgen entwickelte 3 Jahreslösung des VIII Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2017, 974; BGHZ 233, 339 in ZIP 2022, 1499) heran.Rn. 34 Die sich hiernach auf tuende Regelungslücke ist durch die Heranziehung der zu Energielieferungsverträgen entwickelten sogenannten 3 Jahreslösung des VIII Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 233, 339 in ZIP 2022, 1494) zu schließen.
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 241/15
Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei …
Auszug aus LG Dresden, 11.03.2024 - 9 S 256/23
Das Gericht zieht hier die zu Energielieferungsverträgen entwickelte 3 Jahreslösung des VIII Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2017, 974; BGHZ 233, 339 in ZIP 2022, 1499) heran. - BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 350/13
Fernwärmelieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …
Auszug aus LG Dresden, 11.03.2024 - 9 S 256/23
Rn. 37 Zur Begründung der Anwendung der Dreijahreslösung hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, eine unzumutbare Störung des Vertragsgefüges sei gerade darin zu erblicken, dass das Versorgungsunternehmen im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel während der gesamten Laufzeit des Versorgungsvertrages stets nur den Anfangspreis verlangen könnte, obwohl bei langfristigen Vertragsverhältnissen, insbesondere solchen, die auf Austausch von Leistungen gerichtet sind, ein anerkennenswertes Bedürfnis bestehe, das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung über die gesamte Vertragsdauer im Gleichgewicht zu halten (BGH NJW 2014, 3639 Rn. 21 ff. mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24
Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten
Dies ist mittlerweile in der Instanzrechtsprechung und Teilen der Literatur anerkannt (LG Dresden, WM 2024, 937, 938; AG Neuss, WM 2022, 1373, 1374; AG Bergisch Gladbach…, Urteil vom 21. September 2021 - 60 C 159/21, juris Rn. 7;… Bunte/Artz in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 3 Rn. 17 ff.; Kruis, WuB 2024, 281, 283;… krit. hingegen Bunte/Zahrte in Bunte/Zahrte, AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 6. Aufl., AGB-Banken Rn. 36e ff.;… MünchKommBGB/Casper, 9. Aufl., § 675g Rn. 11 f.;… Fuchs/Zimmermann in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 13. Aufl., Banken-AGB Rn. 8b;… Langner in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 46 Rn. 2a ff., jeweils mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".