Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1972 - II ZR 168/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft - Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters - Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1972, 929
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64
Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters
Auszug aus BGH, 15.05.1972 - II ZR 168/69
Insbesondere entspricht es der Auffassung des Senats (vgl. Urt. v. 13. Juli 1967 - II ZR 268/64, abgedruckt in WM 1967, 929, 931), wenn das Berufungsgericht auf einen Fall der vorliegenden Art § 776 BGB nicht angewendet hat. - BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)
Auszug aus BGH, 15.05.1972 - II ZR 168/69
Vielmehr bleibt seine Haftung für die bei seinem Ausscheiden begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten bestehen (BGHZ 36, 224, 225) [BGH 21.12.1961 - II ZR 74/59].
- OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers des Erstschädigers für Folgen eines …
Sie stellt keine nur die Sonderrechtsbeziehung zwischen Klägerin und der Erstschuldnerin regelnde eigenständige Schuldumschaffung dar und ist demnach nicht geeignet, die Erfüllungswirkung der Abfindung auf das im Rahmen der Gesamtschuld bestehende besondere Schuldverhältnis zu beschränken (vgl. BGH, VersR 84, 327; BGH, WM 72, 929). - BGH, 18.01.1984 - IVa ZR 73/82
Regress einer Haftpflichtversicherung - Tilgung einer fremden Schuld oder eigenen …
Mit seiner Zahlung tilgt der Versicherer sowohl seine eigene Schuld als auch die der anderen Gesamtschuldner (§ 422 BGB); er ist noch nicht einmal in der Lage, die Erfüllungswirkung auf das zwischen ihm und dem Gläubiger bestehende Schuldverhältnis zu beschränken (BGH Urteil vom 15. Mai 1972 - II ZR 168/69 WM 1972, 929). - OLG Hamm, 12.04.2011 - 28 U 159/10
Abgrenzung von Anwalts- und Maklervertrag
Eine Abrede zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner, die Leistung solle nur Einzelwirkung haben, ist nicht wirksam (…BGH, Urteile vom 18. Januar 1984 - IVa ZR 73/82, NJW 1984, 1463, unter II 2 = juris, Rn. 10; vom 15. Mai 1972 - II ZR 168/69, WM 1972, 929, unter 3 a = juris, Rn. 12;… MünchKomm-BGB/Bydlinski, aaO, § 422 Rn. 12;… Palandt/Grüneberg, aaO, § 422 Rn. 1).
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