Rechtsprechung
BGH, 22.04.2002 - I ZR 303/01 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Verabschiedungsschreiben
UWG § 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Verabschiedungsschreiben
- aufrecht.de
"Abschiedsschreiben" des künftigen Konkurrenten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Unterlassen der Versendung eines Schriftsatzes wegen Möglichkeit der Abwerbung von Mitgliedern; Anspruch auf den Fortbestand eines Kundenstammes in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht; Wettbewerbswidriges Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen durch ein ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verabschiedungsschreiben (wettbewerbswidriges nach Kündigung) an alle Kunden
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Verabschiedungsschreiben
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Wettbewerbswidrigkeit eines Abschiedsschreibens eines ausscheidenden Beschäftigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verabschiedung von den Kunden vor dem Ausscheiden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verabschiedungsschreiben an Kunden kann wettbewerbswidrig sein!
- advogarant.de (Kurzinformation)
Unternehmer brauchen sich nicht alles gefallen zu lassen, gezielte Kundenabwerbung durch ausgeschiedene Mitarbeiter erst Recht nicht
- advogarant.de (Kurzinformation)
Verabschiedungsschreiben mit Privatadresse an Kunden des alten Arbeitgebers kann als Abwerbungsversuch gewertet werden
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Verabschiedungsschreiben bei Wechsel zu Wettbewerber
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Verabschiedungsschreiben -, Abschiedsschreiben, Verwertung von Kundenadressen des AG durch den ausscheidenden AN, Verabschiedungsschreiben, Kundenanschreiben, Kundenschreiben, Rundschreiben, Abwerbung von Kunden, unlautere Abwerbung
- vertriebsrecht-blog.de (Leitsatz)
Verabschiedungsschreiben
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Inhalt des Abschiedsschreibens
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Verabschiedungsschreiben an Kunden nach eigener Kündigung kann als unzulässiges Ausspannen gewertet werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Persönliches Verabschiedungsschreiben: Kann wettbewerbswidrig sein
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
UWG a. F. § 1; UWG n. F. §§ 3, 4 Nr. 10
Wettbewerbswidrigkeit eines Verabschiedungsschreibens eines ausscheidenden Beschäftigten an Kunden mit Hinweis auf neue Tätigkeit ("Verabschiedungsschreiben")
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2385
- MDR 2004, 1249 (Ls.)
- GRUR 2004, 704
- NZA 2004, 986 (Ls.)
- BB 2004, 1594 (Ls.)
- WRP 2004, 1021
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 104/14
Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer …
Das Berufungsgericht hat insoweit nicht berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Senats gegenüber dem Störer nur Abwehr- und keine Schadensersatzansprüche in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 303/01, GRUR 2004, 704, 705 = WRP 2004, 1021 - Verabschiedungsschreiben; Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 119/02, GRUR 2005, 670, 671 = WRP 2005, 1018 - WirtschaftsWoche). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02
Kündigungshilfe
Kunden zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen zu bestimmen, ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.2004 - I ZR 303/01, GRUR 2004, 704, 705 = WRP 2004, 1021 - Verabschiedungsschreiben, m.w.N.). - OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 48/07
Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung
Ein unlauteres Abfangen von Kunden liegt nur dann vor, wenn sich der Werbende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen (potenziellen) Kunden stellt, um durch unsachliche Beeinflussung des Kunden in bestehende Kundenbeziehungen einzudringen (BGH GRUR 2004, 704 - Verabschiedungsschreiben) oder um ihm eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen (BGH GRUR 2001, 1061, 1063 - Mitwohnzentrale).
- OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Handelsvertreter: Abwerben von …
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden sind (BGH GRUR 1966, 263, 265 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben).Es ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen (Kündigungs-, Anfechtungs- oder Widerrufsfristen) hinwirkt und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutzt (BGH GRUR 1997, 920, 921 - Automatenaufsteller; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben; BGH WRP 2005, 874, 875 - Kündigungshilfe).
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 6 U 21/15
Unlautere Abwerbung von Kunden mit Hilfe anvertrauten Adressmaterials
Diese liegen insbesondere dann vor, wenn der Werbende in einem Vertragsverhältnis zu dem von der Abwerbung Betroffenen steht, das ihn zu einer gewissen Loyalität verpflichtet, etwa einem auslaufenden Arbeitsverhältnis, oder wenn er das ihm anvertraute wertvolle Adressmaterial zweckwidrig und zielgerichtet für die Abwerbung einsetzt (BGH, GRUR 2004, 704, 705 [BGH 22.04.2004 - I ZR 303/01] - Verabschiedungsschreiben). - OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters …
Auch das Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Kunde dazu bewogen wird, einen Vertrag unter Beachtung der Kündigungsfristen aufzulösen (BGH NJW 2004, 2385).Zwar können Wettbewerbshandlungen während eines laufenden Vertragsverhältnisses wettbewerbswidrig sein (so in dem der Entscheidung BGH NJW 2004, 2385 zu Grunde liegender Fall).
Zwar klingt in der Entscheidung BGH NJW 2004, 2385, 2386, an, dass der Bundesgerichtshof ein Verhalten auch nach Vertragsbeendigung als wettbewerbswidrig ansehen würde, mit dem ein langjähriger ehemaliger Mitarbeiter von ihm betreuten Kunden nahe legt, die Dienste seines neuen Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen.
- OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
Auskunftsanspruch nach Abwicklung der BGB-Gesellschaft
Die von den Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer unlauteren Kontaktaufnahme des Klägers zu den Mandanten zu einer Zeit, als er noch in einem Vertrauensverhältnis zum Mandatsinhaber stand (BGH vom 22.04.2004, I ZR 303/01) ist daher nicht einschlägig. - BGH, 30.07.2015 - I ZR 97/14
Markenverletzung durch Weiterleitung zu einer Konkurrenzseite bei Eingabe der …
Das Berufungsgericht hat insoweit nicht berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Senats gegenüber dem Störer nur Abwehr- und keine Schadensersatzansprüche in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 303/01, GRUR 2004, 704, 705 = WRP 2004, 1021 - Verabschiedungsschreiben; Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 119/02, GRUR 2005, 670, 671 = WRP 2005, 1018 - WirtschaftsWoche). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 Sa 164/15
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot …
Solche ergeben sich auch daraus, dass der Wettbewerb Betreibende noch an ein Wettbewerbsverbot zugunsten des Geschädigten gebunden war und Loyalitätspflichten verletzt (BGH 22.4.2004 -I ZR 303/01-, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Konkurrenztätigkeit
Auch wenn die Klägerin in dieser E-Mail nur indirekt auf ihre zukünftige Tätigkeit als Wettbewerberin hinweist, handelte sie pflichtwidrig (vgl. BGH 22.04.2004 - I ZR 303/01). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
Annahmeverzug und fehlender Leistungswille