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   OLG Stuttgart, 30.04.1993 - 2 U 70/93   

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https://dejure.org/1993,7737
OLG Stuttgart, 30.04.1993 - 2 U 70/93 (https://dejure.org/1993,7737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.1993 - 2 U 70/93 (https://dejure.org/1993,7737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 1993 - 2 U 70/93 (https://dejure.org/1993,7737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; HWG § 7 § 10 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Rückvergütung für Arzneimittel in Höhe der Zuzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1993, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.1993 - 2 U 70/93
    Im Entwurf des Gesundheitsreformgesetzes wurde einer der zahlreichen Steuerungsmängel der Arzneimittelversorgung ausdrücklich in dem wenig ausgeprägten Preis- und Ausgabenbewusstsein der Verbraucher gesehen und darauf hingewiesen, dass der wachsende "Arzneimüll" belege, dass die Versicherten viele der zunächst nachgefragten Medikamente gar nicht einnehmen (BT-Drucksache 11/2237 S. 138).
  • Drs-Bund, 07.09.1992 - BT-Drs 12/3209
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.1993 - 2 U 70/93
    Die Treuevergütungen wirken deshalb auch der vom Gesundheitsstrukturgesetz mit verschiedenen Maßnahmen angestrebten Senkung der Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel (vgl. dazu BT-Drucksache 12/3209 S. 43 f) entgegen.
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.1993 - 2 U 70/93
    Einmal kann die Treuevergütung infolge ihrer Höhe die Auswahl der Arzneimittel unsachlich beeinflussen (BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 6 W 116/19

    Gewährung einer Aufbrauchsfrist im Eilverfahren

    (2) Einer Aufbrauchsfrist im Eilverfahren steht auch nicht eine besondere Dringlichkeit der Sache entgegen (so auch Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 38. Aufl. 2020, UWG § 8 Rnr. 1.96-1.98; Berlit WRP 1998, 250, 251 f.; Ulrich WRP 1991, 26, 28 f.; Berneke/Schüttpelz Rdn. 354; KG GRUR 1972, 192; OLG Stuttgart WRP 1989, 832; WRP 1993, 536; a.A. noch Senat, WRP 1988, 110, 113).
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