Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.01.2007 - 3 U 240/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Testhinweiswerbung
Die Werbung für eine Ware oder Leistung mit Testhinweisen Dritter ohne die Angabe einer Fundstelle mit Ort und Datum der Veröffentlichung ist grundsätzlich unlauter.
- IWW
- aufrecht.de
Werbung mit Test-Ergebnissen muss Fundstelle beeinhalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterkeit von Werbung mit Testergebnissen Dritter; Werbung mit Testergebnissen von Fachzeitschriften ohne Angabe der Fundstelle
- Judicialis
UWG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Werbung für ein Produkt mit Testhinweisen Dritter ohne Angabe der entsprechenden Fundstelle - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbung mit Testhinweisen Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 UWG
Bei Werbung mit Warentestergebnis muss Fundstelle und Testdatum angegeben werden - advogarant.de (Kurzinformation)
Hinweis auf Testhinweise Dritter in Werbung ohne genaue Angabe der Fundstelle
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Werbung mit Testergebnis ohne Fundstellen-Hinweis wettbewerbswidrig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnissen
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist wettbewerbsrechtlich unzulässig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Testberichten ohne Fundstelle und Datum
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Stiftung Warentest und Co. - Fallstricke bei der Werbung mit Testergebnissen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Werbung mit Testergebnis ohne Fundstellen-Hinweis wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 327 O 361/06
- OLG Hamburg, 15.01.2007 - 3 U 240/06
Papierfundstellen
- WRP 2007, 557
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89
Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen
Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2007 - 3 U 240/06
Zudem stelle die Stiftung Warentest selbst in ihren Empfehlungen zur "Werbung mit Testergebnissen" das Erfordernis auf, dass die Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein müssten, wozu auch gehöre, dass in der Werbung Monat und Jahr der Erstveröffentlichung angegeben würden (BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe).Zudem stießen die Ergebnisse der Untersuchungen der Stiftung Warentest in der Bevölkerung auf besonderes Interesse und auf Akzeptanz, so dass das Bedürfnis, dem Verbraucher ein Aufsuchen des gesamten Testberichts durch Anführen der Fundstelle zu erleichtern, in besonderem Maße gegeben sei (BGH GRUR 1991, 679, 680 - Fundstellenangabe).
- LG Duisburg, 24.01.2014 - 22 O 54/13
Bewerben von Waren mit einem Testsiegel zu Zwecken des Wettbewerbs ohne Angabe …
Dann muss aber auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich Entsprechendes beschaffen zu können (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 24.4.2012, Aktenzeichen 3 U 2216/11, Bl. 29 ff. GA.; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.1.2007, Aktenzeichen 3 U 240/06, BeckRS 2007, 03894).Nur hierdurch kann nämlich die notwendige Transparenz hergestellt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 15.1.2007, Aktenzeichen 3 U 240/06 a. a. O.).
- OLG Hamburg, 16.12.2013 - 5 U 278/11
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Soweit sich das Landgericht auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, abgedruckt in WRP 2007, 557, beziehe, übertrage das Landgericht in unzutreffend verallgemeinernder Weise die Grundsätze der Entscheidung auf den Streitfall.Diese Grundsätze, die für Testhinweise auf durch die Stiftung Warentest durchgeführte Testreihen entwickelt wurden und auch für Werbung mit Testhinweisen auf durch Fachzeitschriften durchgeführte Produkttests gelten (so auch KG MD 1993, 286 ff.; KG MD 2001, 546, 548; OLGR Schleswig, 2001, 393 ff. und Hans. OLG in WRP 2007, 557), muss die Antragsgegnerin im Streitfall gegen sich gelten lassen, auch wenn ihre Werbung - unstreitig - nicht auf einem durch die Stiftung Warentest oder eine Fachzeitschrift durchgeführten Test beruht, sondern auf einer von ihr selbst veranlassten Verbraucherbefragung.
- KG, 11.02.2011 - 5 W 17/11
Lesbarkeit - Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung …
Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (…BGH, a.a.O., Kamerakauf im Internet; OLG Hamburg WRP 2007, 557; Senat, Urteil vom 8.6.2010, 5 U 30/09, Umdruck Seite 6).Diese Grundsätze gelten nicht nur für Testergebnisse der Stiftung Warentest, sondern generell für Tests, die in (Fach-) Zeitschriften veröffentlicht werden (…vgl. BGH, a.a.O., Kamerakauf im Internet, TZ. 2; Senat, Magazindienst 2001, 546;… Senat, a.a.O.; OLG Hamburg WRP 2007, 557).
- OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10
Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit …
Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (…BGH, a.a.O., Kamerakauf im Internet;… KG, a.a.O., bei juris Rn 6 u.H. auf sein Urteil vom 08. Juni 2010 - 5 U 30/09, Umdruck S. 6; OLG Hamburg, WRP 2007, 557). - LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
Vertreiber von Autopflegeprodukten muss im Falle der Werbung mit …
- LG Tübingen, 29.11.2010 - 20 O 86/10
Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen
Die hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest entwickelten oben dargestellten Grundsätze (BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe) lassen sich auch auf die Testhinweiswerbung mit Untersuchungsergebnissen von Fachzeitschriften übertragen (OLG Hamburg, Beschl. vom 15.01.2007 - 3 U 240/06; im Ergebnis wohl ebenso BGH GRUR 2010, 248, wo es sich ebenfalls nicht um eine Testhinweiswerbung der Stiftung Warentest handelte). - LG Köln, 08.09.2011 - 81 O 37/11
Werbung mit Konsumententests für Geschirrspültabs ohne Fundstellenangabe
Dem hat sich OLG Hamburg WRP 2007, 557 für die Werbung mit der Bewertung einer Fachzeitschrift angeschlossen und hierzu ausgeführt:.