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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,186
BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70 (https://dejure.org/1971,186)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1971 - I ZR 43/70 (https://dejure.org/1971,186)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1971 - I ZR 43/70 (https://dejure.org/1971,186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Zugabe von Nebenwaren bei bestimmter Abnahmemenge - Gewährung von Nebenware ohne besondere Berechnung - Voraussetzung der Missbräuchlichkeit einer Klage - Fahrlässiges wettbewerbswidriges Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1749
  • GRUR 1971, 582
  • DB 1971, 1617
  • WRP 1971, 369
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
    Eine Klage ist nicht deshalb ohne weiteres mißbräuchlich, weil der Kläger sich wettbewerbswidrig verhält (vgl. BGHZ 10, 203 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - Dim-Europa; BGH GRUR 1957, 23 - Bünder-Glas).

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung den Einwand dann für beachtlich angesehen, wenn der Kläger sich bei wechselseitiger Abhängigkeit der beiderseitigen unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen mit seinem eigenen Handeln in Widerspruch setzen würde (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder-Glas).

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
    In solchen verdeckten Kopplungsgeschäften muß der Verkäufer seine Kalkulation offenlegen, um das Indiz für das Vorliegen einer verschleierten Zugabe im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 ZugabeVO zu entkräften; maßgeblich sind insoweit objektive Kriterien, nicht die Verkehrsauffassung (BGH GRUR 1962, 415, 418 - Glockenpackung).

    Davon abgesehen verstößt eine solche Kopplung auch gegen § 1 UWG; denn es handelt sich, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, hier um einen besonders krassen Fall eines verdeckten Kopplungsgeschäfts, weil der Kunde überhaupt keinen Anhalt für die Berechnung der Einzelpreise der gelieferten Gegenstände hat und es ihm daher nicht möglich ist, die Preiswürdigkeit der angebotenen Ware mit der Ware der Mitbewerber zu vergleichen (vgl. BGH GRUR 1962, 415, 418 - Glockenpackung).

  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
    Eine Klage ist nicht deshalb ohne weiteres mißbräuchlich, weil der Kläger sich wettbewerbswidrig verhält (vgl. BGHZ 10, 203 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - Dim-Europa; BGH GRUR 1957, 23 - Bünder-Glas).
  • BGH, 24.04.1970 - I ZR 69/68

    Schadensersatzpflicht wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz - Verschleierte …

    Auszug aus BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. April 1970 (GRUR 1970, 563) dahin entschieden, daß, wenn beide Parteien im wesentlichen gleichzeitig, in gleicher Art und Weise und in gleichem Umfang gegen die Vorschriften des Rabattgesetzes verstoßen haben, regelmäßig keine Partei einen Schadensersatzanspruch gegen die andere auf diesen Tatbestand des Rabattverstoßes stützen kann.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

    Soweit der Entscheidung des Senats "Kopplung im Kaffeehandel" (Urt. v. 2.7.1971 - I ZR 43/70, GRUR 1971, 582, 584 = WRP 1971, 369; vgl. auch BGH GRUR 1996, 363, 364 - Saustarke Angebote) hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Werbung für Kopplungsangebote etwas anderes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens …

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass der Einwand des Verletzers, der Verletzte handele ebenso wettbewerbswidrig, jedenfalls dann unerheblich ist, wenn - wie im Streitfall - Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (vgl. BGH GRUR 67, 430, 432 - "Grabsteinaufträge I"; GRUR 71, 582, 584 - "Koppelung im Kaffeehandel"; GRUR 77, 494, 497 - "Dermatex"; KG GRUR 2000, 93 f - "Zugabeverstoß"; Piper/Ohly § 8 Rz 219; Hefermehl/Köhler /Bornkamm § 11 Rz 2.39).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
    Der Einwand des Schuldners, der anspruchsstellende Mitbewerber handele in ähnlicher Weise unlauter (unclean hands-Einwand), ist jedenfalls dann unbeachtlich, wenn der in Rede stehende Verstoß des Schuldners zugleich die Interessen der Allgemeinheit berührt, da ansonsten eine unlautere Geschäftspraxis nur deshalb bestehen bliebe, weil sich ihrer mehrere Mitbewerber bedienen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1971 - I ZR 43/70 - Kopplung im Kaffeehandel, GRUR 1971, 582 [unter II 3]; Urteil vom 26. November 1976 - I ZR 86/75 - DERMATEX, GRUR 1977, 494 [unter I 2 a.E.]; s.a. Urteil vom 24. September 2020 - I ZR 169/17 - Verfügbare Telefonnummer [unter B I 3 b aa und bb]).

    Rn. 28 Abgesehen davon handelt ein Unternehmer regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich und verliert nicht die Befugnis von Mitbewerbern zu verlangen, sich an die ihnen lauterkeitsrechtlich gezogenen Grenzen zu halten, wenn sein Verhalten selbst nicht einwandfrei ist; dem in Anspruch genommenen Mitbewerber gibt dies in solchen Fällen keinen Einwand gegen den Unterlassungsanspruch, sondern verschafft ihm nur die Möglichkeit, seine eigenen etwaigen Rechte aus dem UWG wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1971 - I ZR 43/70 - Kopplung im Kaffeehandel, GRUR 1971, 582 [unter II 3]; Urteil vom 5. Juni 1956 - I ZR 4/55 - Bünder Glas, GRUR 1957, 23 [24]).

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