Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1971 - I ZR 19/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 216
- NJW 1972, 105
- MDR 1972, 123
- GRUR 1972, 135
- DB 1971, 2400
- WRP 1971, 527
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87
Metro III
Nach § 6 b UWG soll der mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundenen, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbaren Irreführung der Verbraucher begegnet werden, über eine vermeintliche Vorzugsstellung als Inhaber von Kaufausweisen zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Konditionen berechtigt zu sein (vgl. BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst;… Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; BGHZ 99, 314, 316 [BGH 15.01.1987 - I ZR 112/84] - Einrichtungs-Paß). - BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99
Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze
Sie ist erlassen worden, um die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über eine vermeintliche Vorzugsstellung und eine angeblich besonders vorteilhafte Preisgestaltung zu verhindern (vgl. BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst). - BGH, 11.04.1979 - I ZR 118/77
Kaufscheinwerbung
Ein an jedermann oder beliebig ausgewählte Letztverbraucher gerichtete Werbung, die allgemein die Ausstellung von Einkaufsausweisen zum Einkauf beim Großhandel anbietet, ist auch dann unzulässig, wenn die Einkaufsausweise dann gemäß den Grundsätzen der Entscheidung "Kunden-Einkaufsdienst" (BGHZ 57, 216 = GRUR 1972, 135) nur auf Anforderung eines bestimmten Interessenten, für einen bestimmten Einzeleinkauf und nur mit einem auf diesen Einkauf abgestellten Inhalt ausgegeben werden.Die Beklagte halte sich bei ihrer Praxis der Kaufscheinausgabe im Rahmen der von § 6 b Halbsatz 2 UWG zugelassenen Ausnahme, weil sie Einkaufsausweise jeweils nur auf Anforderung eines bestimmten Interessenten, auf dessen Namen und nur mit einem auf einen bestimmten Einzeleinkauf abgestellten Inhalt, nach Äußerung eines entsprechenden Kaufwunsches durch den Interessenten, ausstelle, hierbei die gewünschte Ware zumindest der Gattung nach bezeichne und im Kaufschein auch den vorgeschlagenen Großhändler als Verkaufsstelle nenne (BGHZ 57, 216, 222 = GRUR 1972, 135, 137 - Kunden-Einkaufsdienst).
Zwar ist, wie in BGHZ 57, 216, 220 ausgeführt, das vorgeschlagene Werbeverbot bei den Gesetzesberatungen gestrichen worden; dies aber nur deshalb, weil es als selbstverstänlich angesehen wurde.
- BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88
Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von …
Nach § 6 b UWG soll der mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundenen, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbaren Irreführung der Verbraucher begegnet werden, über eine vermeintliche Vorzugsstellung als Inhaber von Kaufausweisen zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Konditionen berechtigt zu sein (vgl. BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst;… Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; BGHZ 99, 314, 316 [BGH 15.01.1987 - I ZR 112/84] - Einrichtungs-Paß). - BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
Ausgabe von Kaufausweisen an branchenfremde Gewerbetreibende durch eine …
Da die angegriffene Werbung unstreitig auf die Anforderung von Dauer-Einkaufsausweisen gerichtet ist, von dem Verbot jedoch nach § 6 b Halbsatz 2 UWG allein solche Bescheinigungen ausgenommen sind, die nur zu einem einmaligen Einkauf berechtigen und für jeden Einkauf einzeln ausgegeben werden (BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst), wäre diese Werbung - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - nur dann zulässig, wenn sie sich nicht an letzte Verbraucher richtete.Nach § 6 b UWG ist die Ausgabe von Dauer-Einkaufsausweisen an Letztverbraucher schlechthin verboten (vgl. Kunden-Einkaufsdienst-Entscheidung BGHZ 57, 216); somit darf der Beklagte für die Anforderung solcher Ausweise auch nicht werben.
- OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von …
Nach Auffassung des Senats hat sich das Verschulden des Geschädigten auch mitursächlich ausgewirkt (BGHZ 57, 217 [BGH 29.10.1971 - I ZR 19/71]; BGH VersR 1988, 570), weil jedenfalls die Beklagten das Gebäude nicht betreten hätten und der Schadensfall nicht eingetreten wäre, wenn die Tür verschlossen gewesen wäre; denn angesichts der im Straf- und im Zivilverfahren erkennbaren Persönlichkeitsstruktur der Beklagten wäre nicht zu erwarten gewesen, daß sie das Schloß aufgebrochen hätten, um in diesen Raum einzudringen. - BGH, 15.01.1987 - I ZR 112/84
Einrichtungs-Paß; Ausgabe von Kaufscheinen an Letztverbraucher zum Einkauf beim …
Das Gesetz will damit einer Verkaufspraxis entgegenwirken, bei der der sogenannte Kaufscheinhändler (Einzelhändler) einen Kaufschein an den letzten Verbraucher ausgibt, der besagt, daß dieser berechtigt ist, bei sogenannten Vertragslieferanten einzukaufen, wobei direkt oder indirekt in Aussicht gestellt wird, daß dort zu angeblich billigeren, gegebenenfalls zu Fabrik- oder Großhandelspreisen, eingekauft werden kann (BGHZ 57, 216 (218) = NJW 1972, 105 = LM § 6b UWG Nr. 1 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH, LM § 1 UWG Nr. 239 = GRUR 1972, 555 (557) = WRP 1972, 137 (140) - Kaufausweis I; BGHZ 74, 215 (218, 219) = NJW 1979, 1889 = LM § 6b UWG Nr. 8 - Kaufscheinwerbung; BGH, NJW 1985, 916 = LM § 9b UWG Nr. 11 = GRUR 1985, 292 (293) = WRP 1985, 70 (71) - Code-Karte). - BGH, 11.10.1984 - I ZR 137/82
Zulässigkeit der Ausgabe von codierten Karten zur Entnahme von Benzin mit …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst;… BGH Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 84/70, GRUR 1972, 555, 557 = WRP 1972, 137 - Kaufausweis I;… Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375 - WRP 1975, 109 - Kaufausweis III;… BGH-Metro II a.a.O.) soll durch § 6 b UWG die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre angebliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise mit Einkaufsberechtigung bei Großhändlern mit einer angeblich besonders günstigen Preisgestaltung unterbunden werden (…BGH a.a.O.; st. Rspr.). - LG Frankfurt/Main, 30.06.2009 - 26 O 68/09 Das Risiko einer höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage darf der Schuldner jedenfalls nicht dem Gläubiger zuschieben ( BGH NJW 1972, 105).
- BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
Buchvertrieb und Warenvertrieb über eine Buchgemeinschaft - Anbieten von Büchern …
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist es Sinn und Zweck des § 6 b UWG, die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre vermeintliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise, die zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Preiskonditionen berechtigen, zu verhindern (…vgl. den schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 5/4035, S. 1, 4 = GRUR 1969, 338, 340; BGHZ 57, 216, 218 = GRUR 1972, 135, 136 = WRP 1971, 527 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II), Um einen solchen Kaufscheinhandel geht es aber bei dem Buch- und Warenvertrieb durch eine Buchgemeinschaft wie die Beklagte regelmäßig nicht. - BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77
Betreiben einer Selbstbedinungsverkaufsstätte nach dem sogenannten Cash-and-Carry …
- BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
Gebrauch wettbewerbsverzerrender Bezeichnungsweisen durch das Wort "Lager" - …
- BGH, 05.05.1972 - I ZR 124/70
Kunden-Einzelbeförderung
- BGH, 12.01.1972 - I ZR 84/70
Veröffentlichung von Verstößen gegen Preisbindungsverpflichtungen - Verbot der …
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